{"id":6457,"date":"2024-01-26T11:26:19","date_gmt":"2024-01-26T11:26:19","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=6457"},"modified":"2024-01-26T11:26:21","modified_gmt":"2024-01-26T11:26:21","slug":"kuehlergrill-von-drittanbieter-enthaelt-aussparung-fuer-audi-logo-laut-eugh-kein-zulaessiger-verweisender-markengebrauch-zeichen-und-warenvergleich-obliegt-jedoch-nationalem-gericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=6457","title":{"rendered":"K\u00fchlergrill von Drittanbieter enth\u00e4lt Aussparung f\u00fcr AUDI-Logo: Laut EuGH kein zul\u00e4ssiger verweisender Markengebrauch. Zeichen- und Warenvergleich obliegt jedoch nationalem Gericht."},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; type=&#8220;4_4&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<p>EuGH-Entscheidung vom 25.1.2024, Rechtssache C\u2011334\/22<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Automobilhersteller Audi ist Inhaber der nachfolgend abgebildeten Unionsbildmarke, die u.\u00a0a. f\u00fcr Land\u2011, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Teile dieser Waren der Klasse 12 eingetragen ist:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/EuGH-Audi.png\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/media-law.at\/wp-content\/uploads\/2024\/01\/EuGH-Audi.png\" width=\"297\" height=\"103\" alt=\"\" class=\"wp-image-6459 aligncenter size-full\" \/><\/a><\/p>\n<p>Der Beklagte verkaufte \u00fcber eine Webseite Autoersatzteile. Im Rahmen dieser T\u00e4tigkeit machte er auch Werbung f\u00fcr K\u00fchlergrills, die f\u00fcr \u00e4ltere Fahrzeugmodelle von Audi der 1980er und 1990er Jahre gestaltet und gedacht waren, und bot sie zum Kauf an. Diese K\u00fchlergrills enthielten ein Element, das f\u00fcr die Anbringung eines Emblems der Marke des Automobilherstellers Audi gedacht war.<\/p>\n<p>Audi sah darin eine Markenrechtsverletzung und klagte auf Unterlassung,\u00a0um das Angebot zum Kauf von nachgebauten Ersatzteilen zu unterbinden, bei denen die Form bestimmter Elemente der Marke AUDI teilweise oder vollst\u00e4ndig entsprach.<\/p>\n<p>Das mit dem Verfahren befasste Regionalgericht Warschau beschloss, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH den Fall zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der EuGH sollte kl\u00e4ren, ob die Vermarktung von Autoersatzteilen wie die fraglichen K\u00fchlergrills eine \u201eBenutzung eines Zeichens im gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c darstellt, die die Funktionen der Marke AUDI beeintr\u00e4chtigen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH <strong>bejahte<\/strong> die Vorlagefragen. Der Inhaber einer Unionsmarke kann Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im gesch\u00e4ftlichen Verkehr ein mit seiner Marke identisches Zeichen f\u00fcr identische Waren oder Dienstleistungen (Doppelidentit\u00e4t) zu benutzen, oder ein identisches oder \u00e4hnliches Zeichen f\u00fcr identische oder \u00e4hnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn f\u00fcr das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht. Die Aus\u00fcbung dieses Rechts muss jedoch auf F\u00e4lle beschr\u00e4nkt bleiben, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Funktionen der Marke beeintr\u00e4chtigen kann. Wenn \u201edoppelte Identit\u00e4t\u201c vorliegt, dh eine Benutzung identischer Kennzeichen f\u00fcr identische Waren, kommt es auf das Vorliegen von Verwechslungsgefahr nicht an. Dies habe jedoch das nationale polnische Gericht zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Des Weiteren hat der Inhaber einer bekannten Unionsmarke das Recht, die Benutzung eines mit dieser Marke identischen oder ihr \u00e4hnlichen Zeichens durch einen Dritten im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu verbieten, unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welche Waren oder Dienstleistungen sie benutzt wird, wenn diese Benutzung die Unterscheidungskraft oder die Wertsch\u00e4tzung dieser Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Der EuGH hielt fest, dass die K\u00fchlergrills im vorliegenden Fall nicht vom Inhaber der Marke AUDI stammen und ohne seine Zustimmung auf den Markt gebracht wurden. Das hier fragliche Teil, das f\u00fcr die Anbringung des Audi-Emblems gedacht ist, ist in die K\u00fchlergrills integriert. Es ist f\u00fcr das Publikum, das ein solches Ersatzteil kaufen will, sichtbar. Dies k\u00f6nnte laut EuGH einen <strong>sachlichen Zusammenhang zwischen dem fraglichen Ersatzteil und dem Inhaber der Marke <\/strong>darstellen. Daher kann eine solche <strong>Benutzung die Funktionen der Marke, die u. a. darin bestehen, die Herkunft oder die Qualit\u00e4t der Ware zu garantieren, beeintr\u00e4chtigen<\/strong>. Es ist von nationalen (polnischen) Gericht zu pr\u00fcfen, ob das fragliche Teil des K\u00fchlergrills mit der Marke identisch oder \u00e4hnlich ist und ob der K\u00fchlergrill mit den vom Markenschutz umfassten Waren identisch oder \u00e4hnlich ist. Sofern das nationale Gericht eine Bekanntheit der gegenst\u00e4ndlichen Marke von Audi annimmt, genie\u00dft sie verst\u00e4rkten Schutz. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob die gegen\u00fcberstehenden Waren identisch, \u00e4hnlich oder verschieden sind.<\/p>\n<p>Das verfahrensgegenst\u00e4ndliche Element des K\u00fchlergrills erm\u00f6glicht es, das Emblem von Audi auf dem K\u00fchlergrill anzubringen. Der Beklagte w\u00e4hlte diese Form, um einen K\u00fchlergrill vermarkten zu k\u00f6nnen, der dem <strong>Originalk\u00fchlergrill von Audi so \u00e4hnlich wie m\u00f6glich<\/strong> ist. Wenn ein Zeichen, das mit einer Unionsmarke identisch oder ihr \u00e4hnlich ist, ein Element eines Autoersatzteils darstellt, das f\u00fcr die Anbringung des Emblems des Herstellers dieser Fahrzeuge auf diesem Ersatzteil gedacht ist und <strong>nicht zu Zwecken der Identifizierung oder zum Verweis auf Waren oder Dienstleistungen<\/strong> als die des Inhabers dieser Marke verwendet wird, <strong>sondern um so getreu wie m\u00f6glich eine Ware dieses Inhabers darzustellen<\/strong>, f\u00e4llt eine solche Benutzung dieser Marke folglich <strong>nicht unter den Rechtfertigungstatbestand\u00a0<\/strong>des Art.\u00a014 Abs.\u00a01 Buchst.\u00a0c der Unionsmarkenverordnung. Das Ausschlie\u00dfungsrecht des Markeninhabers wird durch ein solches Vorhaben nicht beschr\u00e4nkt. Denn dieser Fall kann nicht der Benutzung der Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware als Zubeh\u00f6r oder Ersatzteil gleichgestellt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=236A72C41E0946EABD99716F2A135C3D?text=&amp;docid=282066&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=35545\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Entscheidung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2024-01\/cp240017de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Pressemitteilung<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5891\">Rechtm\u00e4\u00dfige Verwendung fremder Marken zum Verweis auf eigene Waren oder Dienstleistungen (Serviceleistungen, Zubeh\u00f6r, Ersatzteile, etc).<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3910\">\u201epassend f\u00fcr [Marke]\u201c: Minderqualitative Nachf\u00fcllware ohne eigene Kennzeichnung verletzt Markenrechte des Originalherstellers<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3813\">Online-Shop bedruckt Versandkartons mit bekannten Marken: Keine Markenrechtsverletzung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=2969\">In welcher Form darf beim Verieb von Markenware mit gesch\u00fctzten Marken geworben werden?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3009\">Verwendung des Vereinswappen eines Fu\u00dfballklubs in einer Werbemail = Markenrechtsverletzung?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3895\">Verweisender Markengebrauch zul\u00e4ssig, sofern keine Funktionsbeeintr\u00e4chtigung der Marke oder unlautere Gesch\u00e4ftspraktik vorliegt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=1946\">Strenger Ma\u00dfstab bei Benutzung einer fremden Marke als Hinweis auf eigenes Angebot<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=351\">Verweis auf bekannte Marke in Werbefilm: Unzul\u00e4ssige Bestimmungsangabe?<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Entscheidung vom 25.1.2024, Rechtssache C\u2011334\/22 &nbsp; Sachverhalt: Automobilhersteller Audi ist Inhaber der nachfolgend abgebildeten Unionsbildmarke, die u.\u00a0a. f\u00fcr Land\u2011, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Teile dieser Waren der Klasse 12 eingetragen ist: Der Beklagte verkaufte \u00fcber eine Webseite Autoersatzteile. Im Rahmen dieser T\u00e4tigkeit machte er auch Werbung f\u00fcr K\u00fchlergrills, die f\u00fcr \u00e4ltere Fahrzeugmodelle von Audi der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[8,5,4],"tags":[4067,4065,77,3826,134,1935,872,246,1185,2845,4066,2645,1163],"class_list":["post-6457","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-eu-rechtsprechung","category-markenrecht","category-uwg-werberecht","tag-art-14-abs-1-lit-c-umv","tag-audi","tag-bestimmungsangabe","tag-ersatzteile","tag-eugh","tag-herkunftshinweis","tag-markenfunktionen","tag-markenrecht-2","tag-markenrechtsverletzung","tag-verweisender-markengebrauch","tag-vier-ringe","tag-zubehoer","tag--10-abs-3-z-3-mschg"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6457","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6457"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6457\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6462,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6457\/revisions\/6462"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6457"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6457"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6457"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}