{"id":6348,"date":"2023-11-09T11:29:15","date_gmt":"2023-11-09T11:29:15","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=6348"},"modified":"2024-01-09T11:38:26","modified_gmt":"2024-01-09T11:38:26","slug":"unrichtige-negative-rezension-google-ist-medieninhaberin-der-local-listings-zur-loeschung-und-entschaedigungszahlung-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=6348","title":{"rendered":"Unrichtige negative Rezension: Google ist Medieninhaberin der Local Listings. Zur L\u00f6schung und Entsch\u00e4digungszahlung verurteilt."},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>OLG Wien-Entscheidung vom 23.8.2023, 17 Bs 119\/23h<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Gegenstand des Verfahrens war eine Rezension auf dem Google-Unternehmensprofil einer Kinder\u00e4rztin. Ein Nutzer bewertete unter einem Pseudonym die Arztpraxis der Antragstellerin mit einem von f\u00fcnf m\u00f6glichen Sternen und ver\u00f6ffentlichte dazu nachstehende Rezension:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>\u201eLeider muss ich einen Stern geben, Keiner ging nicht.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>\u00dcber die \u00e4rztliche Kompetenz kann ich leider nicht urteilen (soll laut anderen Beurteilungen sehr gut sein), aber zur Menschlichen kann ich nur sagen : MISERABEL!!!<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Ich hatte eine \u00dcberweisung f\u00fcr meinen Sohn (von unserer Haus\u00e4rztin) zur dringenden Untersuchung, da er starke Schmerzen trotz verabreichter Schmerzmittel hatte.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Telefonisch rief ich an und bat um einen schnellstm\u00f6glichen Termin.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Uns wurde sofort ein Termin in einer Stunde angeboten! Eigentlich super und toll, so schnell!<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Perfekt!<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>ABER! jetzt kommts!<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Im weiteren Gespr\u00e4ch wollte man die Daten meines Sohnes wissen (was ja auch \u00fcblich ist) dabei stellte sich heraus, dass er ein neuer Patient ist (unser Kinderarzt ging in Pension) und auf einmal hie\u00df es:<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>\u201eEr ist kein Patient von uns, der Termin ist gestrichen!!!!!\u201c.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Wir versuchten gleich unser Gl\u00fcck bei anderen \u00c4rzten, aber auf die Schnelle leider kein Termin, alles voll ausgebucht und erst in einigen Tagen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Ich bat, kurze Zeit sp\u00e4ter, in dieser Ordination nochmals um einen Termin (da ja was frei war und mein Sohn noch immer unver\u00e4ndert starke Schmerzen hatte), aber man blieb stur und es hie\u00df nur \u201eKeine neuen Patienten mehr, ich solle zur Vertretung gehen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Vielen herzlichen Dank, aber auch!\u201c<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich hatte der Verfasser an diesem Tag um ca. 13:30 in der Kinderarztpraxis der Antragstellerin angerufen, um wegen der Erkrankung seines Sohnes einen Termin zu vereinbaren. Da das Patientenkontingent f\u00fcr diesen Tag bereits ersch\u00f6pft war, wurde er von einer Mitarbeiterin der Antragstellerin mitgeteilt, dass sein Sohn heute aufgrund zu hoher Auslastung keinen Termin bekommen k\u00f6nne, und er wurde an die Kinder\u00e4rzte des Sohnes bzw. an das Krankenhaus verwiesen. Kurze Zeit sp\u00e4ter rief der Antragsteller erneut an und teilte mit, dass er bei seinem Kinderarzt erst einen Termin in zwei Tagen bekommen w\u00fcrde. Die Mitarbeiterin teilte ihm daraufhin mit, dass er sich an das Krankenhaus wenden m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Der Antragstellerin war nicht bekannt, wer der Verfasser ist, und sie hatte ohne die Unterst\u00fctzung durch Google keine M\u00f6glichkeit, diese Information zu erlangen. Sie ersuchte Google wiederholt um L\u00f6schung der Bewertung und Rezension oder zumindest um Bekanntgabe des Namens und der E-Mail-Adresse des Nutzers, um rechtliche Schritte gegen diesen einleiten zu k\u00f6nnen. Google kam der Aufforderung nicht nach.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht trug Google zwar die <strong>L\u00f6schung<\/strong> auf, wies den Antrag auf Leistung einer Entsch\u00e4digungszahlung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 6 Abs 1 iVm 8 Abs 1 MedienG jedoch ab. Das Berufungsgericht wies die dagegen gerichtete Berufung von Google ab, gab der Berufung der Antragstellerin insofern Folge, als das auch eine <strong>Entsch\u00e4digungszahlung iHv EUR 2.000,00<\/strong> zugesprochen wurde.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht entschied, dass <strong>Google auch Medieninhaberin und nicht nur Host-Provider der Local Listings<\/strong> ist. An der Medieninhaberschaft \u00e4ndert sich nichts, wenn eine <strong>Online-Pr\u00e4senz Dritten erm\u00f6glicht, Inhalte zu ver\u00f6ffentlichen<\/strong> (etwa in G\u00e4steb\u00fcchern, Diskussionsforen oder Blogs, die Antworten und Kommentare anderer User zulassen). Die Verantwortlichkeit des Medieninhabers erstreckt sich auf alle Teile der Website, die der Betreiber Dritten f\u00fcr deren Inhalte (Postings) zur Verf\u00fcgung stellt. Der Medieninhaber kann sich jedoch auf ein <strong>Haftungsprivileg unter anderem des \u00a7 6 Abs 2 Z 3a MedienG<\/strong> st\u00fctzen, wenn er in \u00dcbereinstimmung mit \u00a7 16 Abs 1 Z 2 ECG <strong>rechtswidrige \u00c4u\u00dferungen Dritter unverz\u00fcglich ab Kenntnis entfernt<\/strong>.<\/p>\n<p>Google betreibt neben einer Suchplattform eine kleine in die Suchplattform eingebettete Website, auf der Informationen zu einem einzelnen Unternehmen geboten werden, aber auch die M\u00f6glichkeit, diese Unternehmen zu bewerten und andere Bewertungen einzusehen. Der Betreiber einer Website ist dann Host-Provider, wenn er wirklich nur eine technische B\u00fchne f\u00fcr Dritte bietet. Fordert der Website-Betreiber oder Inhaber einer Social Media-Pr\u00e4senz dazu auf, Inhalte hochzuladen oder Kommentare zu \u201eposten\u201c oder l\u00e4dt er auch ohne ausdr\u00fcckliche Aufforderung allein durch das Vorhandensein einer Kommentarfunktion dazu ein, auf seine eigenen Inhalte zum Beispiel die Artikel seiner Online-Zeitung, zu reagieren, dann ist er kein Host-Provider.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall erm\u00f6glicht die Antragstellerin Internet-Nutzern, von ihnen eingegebene Informationen in ihrem Local Listings-Forum zu speichern und l\u00e4dt auch die \u00dcbernehmer des Unternehmensprofils dazu ein, Fotos hochzuladen und das Profil zu erg\u00e4nzen. Sie ist damit kein reiner Host-Provider im Sinne des \u00a7 16 ECG, sondern kommt ihr zugleich Medieninhaberschaft zu. <strong>Medieninhaber ist derjenige, der f\u00fcr die inhaltliche Gestaltung des Mediums die Letztverantwortung hat<\/strong>, der also etwa als Administrator einer Facebook-Seite die M\u00f6glichkeit hat, jeden Kommentar zu l\u00f6schen oder zu bearbeiten. Der Host-Provider stellt hingegen die Infrastruktur f\u00fcr die Verbreitung solcher Informationen zur Verf\u00fcgung, ohne mit diesen Informationen in einem sachlichen Zusammenhang zu stehen oder inhaltlich darauf Einfluss zu nehmen. Daher ist auch nach \u201e\u00dcbernahme\u201c des Unternehmensprofils <strong>keine Letztverantwortung des Unternehmensinhabers<\/strong> gegeben, da dessen Rolle mit der eines Administrators schon insofern nicht vergleichbar ist, als er <strong>keinen derartigen Einfluss auf Kommentare nehmen kann<\/strong>. W\u00e4hrend zB auf Facebook der einzelne Accountinhaber selbst Medieninhaber ist, da er seinen Account selbst verwalten und gestalten und auch fremde Postings von seinem Account l\u00f6schen kann, hat der Unternehmensinhaber auf der gegenst\u00e4ndlichen Website nicht diese M\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht folgte der Argumentation von Google nicht, wonach Bewertung der Wahrheit entsprechen w\u00fcrde, denn Google konnte den User nicht namhaft machen und sich nicht auf dessen (Zeugen-)Aussage st\u00fctzen. Dabei war ohne Relevanz, ob Google die Daten nicht herausgibt oder selbst gar nicht kennt, da <strong>Google die Beweislast f\u00fcr die Wahrheit der Behauptung des Users obliegt<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/Justiz\/JJT_20230823_OLG0009_0170BS00119_23H0000_000\/JJT_20230823_OLG0009_0170BS00119_23H0000_000.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Entscheidung<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema Google und Pers\u00f6nlichkeitsrechte:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5987\">Google-Bewertungen: Rein subjektive Werturteile grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte darf nicht \u00fcberspannt werden.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5514\">Recht auf L\u00f6schung aus Suchmaschinen (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c): Google muss nachweislich unrichtige Informationen auch ohne Gerichtsurteil l\u00f6schen.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4846\">Google-Bewertung: Unrichtigkeit kann sich aus Weglassen wesentlicher Informationen ergeben<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3715\">Negative Google-Bewertung: Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung deckt unwahre Tatsachenbehauptungen nicht<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=1193\">EuGH: Google kann zur L\u00f6schung von Links zu Webseiten mit privaten\/personenbezogenen Daten verpflichtet werden<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=304\">Deutschland: BGH entscheidet \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzender Sucherg\u00e4nzungsvorschl\u00e4ge bei \u201eGoogle\u201c<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5935\">BGH entscheidet \u00fcber Auslistungsbegehren gegen Google: Vorschaubilder ohne Kontext nicht gerechtfertigt. Kl\u00e4ger haben Unrichtigkeit von Informationen jedoch nachzuweisen.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3611\">BGH entscheidet \u00fcber Auslistungsbegehren gegen Google (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c)<\/a><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OLG Wien-Entscheidung vom 23.8.2023, 17 Bs 119\/23h &nbsp; Sachverhalt: Gegenstand des Verfahrens war eine Rezension auf dem Google-Unternehmensprofil einer Kinder\u00e4rztin. Ein Nutzer bewertete unter einem Pseudonym die Arztpraxis der Antragstellerin mit einem von f\u00fcnf m\u00f6glichen Sternen und ver\u00f6ffentlichte dazu nachstehende Rezension: &nbsp; \u201eLeider muss ich einen Stern geben, Keiner ging nicht. \u00dcber die \u00e4rztliche Kompetenz [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[572,12,15],"tags":[1182,2082,176,1944,3872,4022,234,253,2219,4023,2762],"class_list":["post-6348","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-internetrecht","category-medienrecht","category-persoenlichkeitsrechte","tag-anonyme-bewertung","tag-bewertung","tag-google","tag-google-inserat","tag-google-unternehmensprofil","tag-local-listings","tag-loschung","tag-medienrechtliche-entschadigung","tag-rezension","tag-unternehmensprofil","tag-zahlung"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6348","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=6348"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6348\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6353,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/6348\/revisions\/6353"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=6348"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=6348"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=6348"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}