{"id":6250,"date":"2023-12-01T12:20:01","date_gmt":"2023-12-01T12:20:01","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=6250"},"modified":"2023-12-01T12:20:04","modified_gmt":"2023-12-01T12:20:04","slug":"widerspruchsverfahren-gegen-einstweilige-verfuegung-fuehrt-zu-verbreiterter-entscheidungsgrundlage-die-auch-bei-der-entscheidung-ueber-gleichzeitig-erhobenen-rekurs-zu-beruecksichtigen-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=6250","title":{"rendered":"Widerspruchsverfahren gegen einstweilige Verf\u00fcgung f\u00fchrt zu verbreiterter Entscheidungsgrundlage, die auch bei der Entscheidung \u00fcber gleichzeitig erhobenen Rekurs zu ber\u00fccksichtigen ist."},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; type=&#8220;4_4&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<p>OGH-Entscheidung vom 21.11.2023, 4 Ob 159\/23w<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>In diesem Verfahren ging es grunds\u00e4tzlich um irref\u00fchrende Werbema\u00dfnahmen der Beklagten. Trotz Vertragsaufl\u00f6sung hatte diese weiterhin mit Produkten der Kl\u00e4gerin geworben. Das Erstgericht erlie\u00df ohne Anh\u00f6rung der Beklagten eine einstweilige Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Als m\u00f6gliche Rechtsmittel gegen einstweilige Verf\u00fcgungen stehen grunds\u00e4tzlich Rekurs und Widerspruch zur Verf\u00fcgung. Die Beklagte erhob Widerspruch (und ausdr\u00fccklich nur f\u00fcr den Fall dessen Nichtstattgebung Rekurs wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung). Sie f\u00fchrte unter anderem ins Treffen, dass die Kl\u00e4gerin kein ausreichendes Vorbringen zur Vertragsaufl\u00f6sung erstattet habe. Daraufhin \u00e4u\u00dferte sich die Kl\u00e4gerin schriftlich zum Widerspruch und erg\u00e4nzte ihr Vorbringen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die vorzeitige Aufl\u00f6sung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht fasste daraufhin einen Beschluss mit umfangreicheren Sachverhaltsfeststellungen, mit dem es den Widerspruch der Beklagten abwies. Daraufhin legte das Erstgericht den (f\u00fcr den Fall der Abweisung des Widerspruchs erhobenen) Rekurs zur Entscheidung durch das Rekursgericht vor. Das Rekursgericht gab diesem Rekurs Folge und wies den Provisorialantrag ab. Die Tatsachenbehauptungen der Kl\u00e4gerin im urspr\u00fcnglichen EV-Antrag seien nicht ausreichend gewesen. Der OGH gab dem au\u00dferordentlichen Revisionsrekurs der Kl\u00e4gerin Folge und stellte die einstweilige Verf\u00fcgung wieder her:<\/p>\n<p>Neben einem <strong>Widerspruch nach \u00a7\u00a0397 EO ist gleichzeitig auch ein Rekurs gegen eine einstweilige Verf\u00fcgung<\/strong> zul\u00e4ssig. Im Widerspruchsverfahren kann geltend gemacht werden, dass der behauptete Anspruch nicht bescheinigt und trotzdem die beantragte einstweilige Verf\u00fcgung erlassen worden sei, oder dass der bescheinigte Anspruch nicht bestehe. In diesem Falle hat der Gegner der gef\u00e4hrdeten Partei den Nichtbestand des Anspruchs glaubhaft zu machen. Ihn trifft diesbez\u00fcglich die Behauptungspflicht und Bescheinigungspflicht hinsichtlich. Der Widerspruch ersetzt so auch eine unterbliebene Vernehmung des Gegners der gef\u00e4hrdeten Partei \u2013 im wird nachtr\u00e4glich rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Ma\u00dfgeblich ist nur die <strong>Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung der einstweiligen Verf\u00fcgung<\/strong>. Sp\u00e4tere Vorf\u00e4lle sind ausschlie\u00dflich im Verfahren \u00fcber einen Aufhebungsantrag zu pr\u00fcfen. Es k\u00f6nnen einerseits <strong>Tatsachen vorgebracht werden, die zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden waren<\/strong>, und infolge des <strong>Nichtbestehens der Eventualmaxime<\/strong> kann <strong>auf Tatsachenvorbringen des Widersprechenden reagiert werden<\/strong>, sofern sich das neue Vorbringen auf die Sachlage zum Zeitpunkt vor der Erlassung der einstweiligen Verf\u00fcgung bezieht. Das <strong>Widerspruchsverfahren kann daher zu einer wesentlichen \u00c4nderung<\/strong> der im vorangegangenen einseitigen Verfahren gewonnenen Feststellungen und damit der Entscheidungsgrundlage f\u00fchren. Die Entscheidung \u00fcber den Widerspruch ist gegen\u00fcber der einstweiligen Verf\u00fcgung somit keine v\u00f6llig neue und von ihr unabh\u00e4ngige Entscheidung, sondern stellt beide Parteien so, wie sie gestellt w\u00e4ren, wenn die einstweilige Verf\u00fcgung in einem zweiseitigen Verfahren erlassen worden w\u00e4re.<\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber den Widerspruch ist mit Rekurs bek\u00e4mpfbar bzw. kann auch der schon erhobene Rekurs gegen die einstweilige Verf\u00fcgung aufrechterhalten werden. Im vorliegenden Fall war als n\u00e4chstes \u00fcber den Rekurs gegen die einstweilige Verf\u00fcgung zu entscheiden, der nachrangig behandelt werden sollte. Die Widerspruchsentscheidung blieb unangefochten.<\/p>\n<p>Die Vorgangsweise des Rekursgerichts, die einstweilige Verf\u00fcgung allein anhand der urspr\u00fcnglichen, im einseitigen Verfahren ergangenen Entscheidungsgrundlage zu pr\u00fcfen, fand nicht die Zustimmung des OGH. <strong>Die<\/strong> <strong>einstweilige Verf\u00fcgung ist anhand der durch das Widerspruchsverfahren bestimmten Entscheidungsgrundlage zu beurteilen<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Beklagte hatte in ihrem Rekurs als einzige rechtliche Aspekte f\u00fcr die von ihr beantragte Antragsabweisung ins Treffen gef\u00fchrt, dass die Kl\u00e4gerin keinen wichtigen Grund f\u00fcr die sofortige Vertragsaufl\u00f6sung genannt und das Erstgericht die einstweilige Verf\u00fcgung ohne ausreichende Bescheinigung erlassen habe. <strong>Durch das vorrangig gef\u00fchrte Widerspruchsverfahren wurde der Rekursbegr\u00fcndung der Boden entzogen<\/strong>, denn die Kl\u00e4gerin hatte ihr Vorbringen entsprechend erg\u00e4nzt und auf dieser Grundlage wurde vom Erstgericht eine <strong>Entscheidung auf breiterer Entscheidungsgrundlage <\/strong>getroffen.<\/p>\n<p>Der OGH stellte daher die einstweilige Verf\u00fcgung wieder her.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/Justiz\/JJT_20231121_OGH0002_0040OB00159_23W0000_000\/JJT_20231121_OGH0002_0040OB00159_23W0000_000.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Entscheidung<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zu verschiedenen verfahrensrechtlichen Themen:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=6034\">Patent l\u00e4uft w\u00e4hrend Gerichtsverfahren ab: Gericht hat (urspr\u00fcngliche) Berechtigung als Vorfrage f\u00fcr Kostenersatz zu kl\u00e4ren.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5423\">Krankes Pferd ohne Aussicht auf Heilung: R\u00fcckzahlung des Kaufpreises, aber kein Kostenersatz f\u00fcr Aufwendungen. Leidendes Tier ist nicht zu Beweiszwecken am Leben zu halten.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5387\">OGH: Im Widerspruchsverfahren ist der Einwand mangelnder Schutzf\u00e4higkeit einer Marke nicht zul\u00e4ssig<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5320\">Akteneinsicht in Verlassenschaftsverfahren darf nicht unter Verweis auf m\u00f6gliche Gesch\u00e4ftsgeheimnisse nach dem UWG verweigert werden<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5225\">In Gerichtsverfahren darf auf Vorverurteilungen von Zeugen hingewiesen werden um deren Glaubw\u00fcrdigkeit zu ersch\u00fcttern<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=6109\">In Privatanklageverfahren (zB bei Medieninhaltsdelikten) kommt eine diversionelle Verfahrensbeendigung nicht in Betracht.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5158\">Auto wird nach Unfall abgeschleppt und verwahrt. Herausgabepflicht trotz Zahlungsverweigerung. Zivilrechtsweg unzul\u00e4ssig.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5136\">Muss eine britische Prozesspartei eine Sicherheitsleistung f\u00fcr Prozesskosten in \u00d6sterreich erlegen?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4907\">Internationale Zust\u00e4ndigkeit bei unlauterem Wettbewerb: Verletzungsstaat ist jener Staat, in dem sich Verletzungshandlung auswirkt<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4851\">Zwei Personen posten unwahres Facebook-Posting = materielle Streitgenossenschaft<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4841\">Blo\u00dfes unsubstantiiertes Bestreiten ist ausnahmsweise als Gest\u00e4ndnis anzusehen<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4776\">Unterschiedliche Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfe in einer Klage: Kein einheitlicher Streitgegenstand<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4429\">Zweifel an der Wirksamkeit einer Zustellung begr\u00fcndet Unwirksamkeit der Zustellung<\/a><\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 21.11.2023, 4 Ob 159\/23w &nbsp; Sachverhalt: In diesem Verfahren ging es grunds\u00e4tzlich um irref\u00fchrende Werbema\u00dfnahmen der Beklagten. 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