{"id":5514,"date":"2022-12-14T11:57:15","date_gmt":"2022-12-14T11:57:15","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=5514"},"modified":"2022-12-14T12:01:07","modified_gmt":"2022-12-14T12:01:07","slug":"recht-auf-loeschung-aus-suchmaschinen-recht-auf-vergessenwerden-google-muss-nachweislich-unrichtige-informationen-auch-ohne-gerichtsurteil-loeschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=5514","title":{"rendered":"Recht auf L\u00f6schung aus Suchmaschinen (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c): Google muss nachweislich unrichtige Informationen auch ohne Gerichtsurteil l\u00f6schen."},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p>EuGH-Urteil vom 8.12.2022, Rechtssache C\u2011460\/20<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsmitglieder einer Investmentgruppe wurde auf einer Website kritisch berichtet. Die Betreiber dieser Website wollen nach eigenen Angaben, \u201e<em>durch aktive Aufkl\u00e4rung und permanente Transparenz nachhaltig zur Betrugspr\u00e4vention in Wirtschaft und Gesellschaft beitragen<\/em>\u201c. In verschiedenen Ver\u00f6ffentlichungen wurde kritisch \u00fcber das Gesch\u00e4ftsmodell der Websitebetreiber berichtet, etwa mit dem Vorwurf, Unternehmen zu \u201eerpressen\u201c.<\/p>\n<p>Google wies in der Ergebnis\u00fcbersicht mehrere dieser Artikel aus, wenn in die Suchmaschine der Name und Vorname der Kl\u00e4ger\u2013 sowohl isoliert als auch in Verbindung mit bestimmten Firmennamen \u2013 eingegeben wurden. Die Kl\u00e4ger forderten Google auf, die Links zu den Artikeln auszulisten und die Vorschaubilder aus der \u00dcbersicht der Suchergebnisse zu entfernen. Sie behaupteten, dass auch sie von den Websitebetreibern \u201eerpresst\u201c worden seien. Google lehnte die L\u00f6schung ab und berief sich darauf, nicht gewusst zu haben, dass bzw. ob die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen unrichtig seien.<\/p>\n<p>Der mit diesem Rechtsstreit befasste deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass das Recht auf <strong>Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschr\u00e4nktes Recht <\/strong>ist, sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des <strong>Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen<\/strong> werden muss. So sieht die DSGVO ausdr\u00fccklich vor, dass das Recht auf L\u00f6schung ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung u. a. f\u00fcr die Aus\u00fcbung des <strong>Rechts auf freie Information<\/strong> erforderlich ist. Das Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung und Information kann zwar unter bestimmten Umst\u00e4nden Vorrang vor den Rechten auf Schutz der Privatsph\u00e4re und auf Schutz personenbezogener Daten haben, insbesondere wenn die betroffene Person im \u00f6ffentlichen Leben eine Rolle spielt, doch kehrt sich dieses Verh\u00e4ltnis jedenfalls dann um, wenn zumindest ein f\u00fcr den gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil der Informationen, um die es in dem Auslistungsantrag geht, unrichtig ist.<\/p>\n<p>Der EuGH hatte im vorliegenden Fall zu pr\u00fcfen, ob und inwieweit betroffene Personen beweisen m\u00fcssen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt stehenden Informationen unrichtig sind, oder ob sich der Betreiber der Suchmaschine selbst darum bem\u00fchen muss den Sachverhalt aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der <strong>antragstellenden Person obliege zwar der Nachweis<\/strong>, dass die Informationen (zumindest teilweise) offensichtlich <strong>unrichtig<\/strong> sind. Damit dieser Person jedoch <strong>keine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Belastung<\/strong> auferlegt wird, hat sie lediglich die Nachweise beizubringen, die unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls von ihr vern\u00fcnftigerweise verlangt werden k\u00f6nnen. Insoweit kann diese Person grunds\u00e4tzlich <strong>nicht dazu verpflichtet werden<\/strong>, bereits im vorgerichtlichen Stadium zur St\u00fctzung ihres Auslistungsantrags an den Suchmaschinenbetreiber eine <strong>gerichtliche Entscheidung vorzulegen<\/strong>. W\u00fcrde die betroffene Person n\u00e4mlich dazu verpflichtet, h\u00e4tte dies zur Folge, dass ihr eine unzumutbare Belastung auferlegt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Aber auch der <strong>Suchmaschinenbetreiber<\/strong> ist bei der Bearbeitung eines solchen Antrags <strong>nicht verpflichtet<\/strong>, den <strong>Sachverhalt zu ermitteln<\/strong> und hierf\u00fcr mit dem Inhalteanbieter einen kontradiktorischen Schriftwechsel zu f\u00fchren, um fehlende Angaben zur Richtigkeit zu erlangen. Ansonsten best\u00fcnde die reale Gefahr einer <strong>abschreckenden Wirkung<\/strong> f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung und der Informationsfreiheit.<\/p>\n<p>Folglich ist der Suchmaschinenbetreiber <strong>verpflichtet, einem Auslistungsantrag nachzukommen, wenn die betroffene Person relevante und hinreichende Nachweise vorlegt<\/strong>, die ihr Begehren st\u00fctzen k\u00f6nnen und belegen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt stehenden Informationen offensichtlich unrichtig sind. Dies gilt umso mehr, wenn diese Person eine gerichtliche Entscheidung vorlegt. Mangels einer solchen gerichtlichen Entscheidung ist der Suchmaschinenbetreiber nicht zur Auslistung verpflichtet, wenn sich aus vorgelegten Nachweisen nicht offensichtlich ergibt, dass die Informationen unrichtig sind. Suchmaschinenbetreiber m\u00fcssen ihre Nutzer aber \u00fcber ein diesbez\u00fcglich anh\u00e4ngiges Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren informieren, soweit sie dar\u00fcber informiert wurden.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die <strong>Vorschaubilder (\u201ethumbnails\u201c)<\/strong> f\u00fchrte der EuGH aus, dass die die nach einer namensbezogenen Suche erfolgende Anzeige von Fotos einen <strong>besonders starken Eingriff<\/strong> in die Rechte dieser Person auf Schutz des Privatlebens und der personenbezogenen Daten darstellen kann. Das Bild eines Einzelnen ist n\u00e4mlich eines der Hauptmerkmale seiner Pers\u00f6nlichkeit, da es seine Einmaligkeit zum Ausdruck bringt und es erlaubt, ihn von anderen Personen zu unterscheiden. Die Ver\u00f6ffentlichung von Fotos &#8211; als nicht m\u00fcndliches Kommunikationsmittel \u2013 kann eine <strong>st\u00e4rkere Wirkung auf die Internetnutzer aus\u00fcben als ver\u00f6ffentlichte Texte<\/strong>. Denn Fotos sind als solche ein wichtiges Mittel, um die <strong>Aufmerksamkeit der Internetnutzer<\/strong> auf sich zu ziehen, und k\u00f6nnen ein Interesse wecken, auf die Artikel zuzugreifen. Daher muss der Betreiber einer Suchmaschine pr\u00fcfen, ob die Anzeige der fraglichen Fotos erforderlich ist, um sein Recht auf freie Information auszu\u00fcben. Insoweit stellt der Beitrag zu einer <strong>Debatte von allgemeinem Interesse<\/strong> einen entscheidenden Gesichtspunkt bei der <strong>Interessenabw\u00e4gung<\/strong> dar. Es ist zu unterscheiden\u00a0zwischen <strong>Fotos, die in einem Artikel in ihrem urspr\u00fcnglichen Kontext\u00a0eingebettet <\/strong>sind und die in diesen Artikeln enthaltenen Informationen und die dort zum Ausdruck gebrachten <strong>Meinungen veranschaulichen<\/strong> und\u00a0solchen Fotos, die nur in den Vorschaubildern in der Ergebnis\u00fcbersicht au\u00dferhalb des Kontextes\u00a0angezeigt werden. Der EuGH kam hier zu dem Ergebnis, dass dem <strong>Informationswert von Vorschaubildern unabh\u00e4ngig vom Kontext<\/strong> ihrer Ver\u00f6ffentlichung auf der Internetseite Rechnung zu tragen ist. Allerdings ist jedes Textelement zu ber\u00fccksichtigen, das mit den Fotos unmittelbar einhergeht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=6E287AFFAABE9C73C9831CFCC3001B72?text=&amp;docid=269981&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=31641\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zum Entscheidungstext<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/jcms\/upload\/docs\/application\/pdf\/2022-12\/cp220197de.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zur Pressemitteilung<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema Auslistung aus Suchmaschinen (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c):<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3611\">BGH entscheidet \u00fcber Auslistungsbegehren gegen Google (\u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c)<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=2994\">EuGH zur L\u00f6schung unerw\u00fcnschter Google-Suchergebnisse: \u201eRecht auf Vergessenwerden\u201c nur innerhalb der EU, nicht weltweit<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5417\">EuGH zu privaten Daten in Telefonverzeichnissen: Verantwortliche m\u00fcssen auch andere Anbieter von L\u00f6schungsbegehren informieren<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4945\">Lehrerbewertungs-App zul\u00e4ssig. Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit der Sch\u00fcler wichtiger als Interessen der Lehrer.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4846\">Google-Bewertung: Unrichtigkeit kann sich aus Weglassen wesentlicher Informationen ergeben<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3715\">Negative Google-Bewertung: Recht auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung deckt unwahre Tatsachenbehauptungen nicht<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=1725\">Rechtswidrige Website-Inhalte: Umfasst Unterlassungsgebot auch L\u00f6schung aus Google-Cache?<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=1193\">EuGH: Google kann zur L\u00f6schung von Links zu Webseiten mit privaten\/personenbezogenen Daten verpflichtet werden<\/a><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 8.12.2022, Rechtssache C\u2011460\/20 \u00a0 Sachverhalt: \u00dcber Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsmitglieder einer Investmentgruppe wurde auf einer Website kritisch berichtet. 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