{"id":5483,"date":"2022-11-25T15:30:06","date_gmt":"2022-11-25T15:30:06","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=5483"},"modified":"2022-11-28T11:16:59","modified_gmt":"2022-11-28T11:16:59","slug":"eugh-zu-arzneimittel-parallelimporten-generikum-wird-mit-marke-des-originalmedikaments-gekennzeichnet-markenrechtsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=5483","title":{"rendered":"EuGH zu Arzneimittel-Parallelimporten (Teil 1): Generikum wird neu verpackt und mit Marke des Originalmedikaments gekennzeichnet. Markenrechtsverletzung?"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_column _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; type=&#8220;4_4&#8243; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; theme_builder_area=&#8220;post_content&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<p>EuGH-Urteil vom 17.11.2022, Rechtssachen C\u2011253\/20 und C\u2011254\/20<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH entschied im November 2022 im Rahmen mehrerer Vorabentscheidungsverfahren \u00fcber die markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Arzneimittel-Parallelimporten. Unter anderem standen sich der Pharmakonzern Novartis und belgische Parallelimporteure gegen\u00fcber. Novartis vertreibt sowohl Originalpr\u00e4parate als auch Generika \u00fcber sein Konzernunternehmen Sandoz. Kurz zusammengefasst ging es darum, dass die Parallelimporteure Generika von Sandoz aufkauften und in Belgien in einer anderen Verpackung unter den Marken der Originalprodukte vertrieben. Auf diese Weise konnten die Parallelimporteure ein Vielfaches des Kaufpreises des Generikums erzielen. Novartis klagte gegen diese Benutzung seiner Marken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH wies im Hinblick auf den <strong>Ersch\u00f6pfungsgrundsatz im Markenrecht<\/strong> darauf hin, dass eine Marke ihrem Inhaber nicht das Recht gew\u00e4hrt, einem Dritten zu verbieten, die Marke f\u00fcr Waren zu benutzen, die unter dieser Marke <strong>von ihm oder mit seiner Zustimmung in der Union in den Verkehr gebracht<\/strong> worden sind. Diese Bestimmungen sollen die grundlegenden Belange des Markenschutzes mit denen des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt in Einklang bringen. Das <strong>Markenrecht diene nicht dazu<\/strong>, den Markeninhabern die M\u00f6glichkeit zu geben, die nationalen <strong>M\u00e4rkte abzuschotten<\/strong> und dadurch die Beibehaltung der eventuellen Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Ein Umpacken bzw. Relabeling ist seit einem <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/showPdf.jsf?text=&amp;docid=99463&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=139944\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Grundsatz-Urteil des EuGH (Bristol-Myers Squibb)\u00a0<\/a>zul\u00e4ssig, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>erwiesen ist, dass die Geltendmachung einer Marke durch den Markeninhaber zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Ware unter der Marke zu widersetzen, zu einer <strong>k\u00fcnstlichen Abschottung der M\u00e4rkte zwischen Mitgliedstaaten<\/strong> beitragen w\u00fcrde;<\/li>\n<li>dargetan ist, dass das Umpacken den <strong>Originalzustand der Ware nicht beeintr\u00e4chtigen<\/strong> kann;<\/li>\n<li>auf der Verpackung ist klar <strong>angegeben, von wem die Ware umgepackt<\/strong> worden ist und <strong>wer deren Hersteller<\/strong> ist;<\/li>\n<li>die umgepackte Ware nicht so aufgemacht ist, dass dadurch der <strong>Ruf der Marke<\/strong> und ihres Inhabers gesch\u00e4digt werden kann, und<\/li>\n<li>der Importeur den Markeninhaber vor dem Inverkehrbringen der umgepackten Ware unterrichtet und ihm auf Verlangen ein <strong>Muster<\/strong> dieser Ware liefert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dies sind die sog. <strong>\u201eBMS-Kriterien\u201c<\/strong>, also die in der oben verlinkten Entscheidung entwickelten Voraussetzungen.<\/p>\n<p>Der EuGH hat bereits in einer anderen Entscheidung festgehalten, dass es zur k\u00fcnstlichen Abschottung (iSd des ersten BMS-Kriteriums) der M\u00e4rkte zwischen den Mitgliedstaaten beitr\u00e4gt, wenn sich der Markeninhaber einem Umpacken von Arzneimitteln widersetzt, das <strong>erforderlich<\/strong> ist, um die parallel importierte Ware <strong>im Einfuhrmitgliedstaat vertreiben zu k\u00f6nnen<\/strong>. Die <strong>Voraussetzung der Erforderlichkeit<\/strong> ist insbesondere dann erf\u00fcllt, wenn die Umst\u00e4nde im Einfuhrmitgliedstaat das <strong>Umpacken objektiv erforderlich <\/strong>machen. Dagegen ist die Voraussetzung <strong>nicht<\/strong> erf\u00fcllt, wenn das Umpacken der Ware seinen Grund ausschlie\u00dflich darin hat, dass der Parallelimporteur einen <strong>wirtschaftlichen Vorteil<\/strong> erlangen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Der vorliegende Fall ist jedoch dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den parallel gehandelten Arzneimitteln um Generika handelt, w\u00e4hrend die Marken, die auf den neuen Verpackungen angebracht wurden, die Marken der entsprechenden Referenzarzneimittel sind.<\/p>\n<p>Zur Frage, ob nun <strong>Identit\u00e4t der Arzneimittel<\/strong> vorliegt, f\u00fchrte der EuGH aus, dass sich die Zusammensetzung des Generikums von der des Referenzarzneimittels in Bezug auf die Darreichungsform, die chemische Form des Wirkstoffs und seine Arzneitr\u00e4gerstoffe unterscheiden kann. Es k\u00f6nne aber nur ein Arzneimittel, das <strong>in jeder Hinsicht identisch ist, in eine neue \u00e4u\u00dfere Verpackung umgepackt und mit der Marke gekennzeichnet<\/strong> werden. Dies k\u00f6nne insbesondere bei einem Referenzarzneimittel und einem Generikum der Fall sein, die <strong>von demselben Unternehmen<\/strong> oder verbundenen Unternehmen hergestellt werden und <strong>in Wirklichkeit ein und dieselbe Ware<\/strong> darstellen.<\/p>\n<p>Da das Vorlagegericht von einer Identit\u00e4t der beiden Arzneimittel ausging, pr\u00fcfte der EuGH, ob die <strong>Auswechslung der Marken objektiv erforderlich<\/strong> war, um den <strong>Marktanforderungen zu gen\u00fcgen<\/strong>. Im vorliegenden Fall <strong>verneinte<\/strong> der EuGH diese Frage und somit war auch die Voraussetzung der <strong>Erforderlichkeit nicht erf\u00fcllt<\/strong>. Das Recht des Markeninhabers sich in einem solchen Fall zu widersetzen, k\u00f6nne nicht eingeschr\u00e4nkt werden, wenn die <strong>Ersetzung der Marke ausschlie\u00dflich aus wirtschaftlichen Erw\u00e4gungen<\/strong> erfolgt; etwa, um vom Ruf der Marke zu profitieren oder eine Ware in einer eintr\u00e4glicheren Warengruppe zu positionieren.<\/p>\n<p>Der EuGH kam daher zu dem Ergebnis, dass der Inhaber der Marke eines Referenzarzneimittels und der Marke eines Generikums sich dem Inverkehrbringen dieses aus einem anderen Mitgliedstaat eingef\u00fchrten Generikums durch einen Parallelimporteur in einem Mitgliedstaat <strong>widersetzen kann<\/strong>, wenn das <strong>Generikum in eine neue \u00e4u\u00dfere Verpackung umgepackt wurde, auf der die Marke des entsprechenden Referenzarzneimittels angebracht<\/strong> wurde, <strong>es sei denn<\/strong>, dass die beiden Arzneimittel <strong>in jeder Hinsicht identisch<\/strong> sind und f\u00fcr die Ersetzung der Marke die <strong>\u201eBMS-Kriterien\u201c erf\u00fcllt<\/strong> sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=268624&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=260506\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Link zum Entscheidungstext<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema Ersch\u00f6pfungsgrundsatz im Markenrecht:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5466\">EuGH zu wiederbef\u00fcllbaren SodaStream-Flaschen: Ersch\u00f6pfung des Markenrechts sofern Neuetikettierung nicht irref\u00fchrend.<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4766\">Ersch\u00f6pfungsgrundsatz: Bei identischen Parallelmarken bedarf Einfuhr aus Drittstaat Zustimmung des nationalen Markeninhabers<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=359\">Weiterverbreitung von Markenware im EWR: Vertriebswege und Ersch\u00f6pfung des Markenrechts unklar \u2013 Klage rechtsmissbr\u00e4uchlich?<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema Arzneimittelrecht:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=4492\">EuGH: Ist ein Arzneimittel in einem Mitgliedsstaat rezeptfrei, gilt das nicht f\u00fcr die ganze EU<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3489\">EuGH: Pharmaunternehmen d\u00fcrfen keine Gratismuster verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Apotheker abgeben<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=5459\">EuGH: Lebensmittel f\u00fcr besondere medizinische Zwecke m\u00fcssen konkreten Ern\u00e4hrungsanforderungen entsprechen. Allgemeiner Nutzen reicht nicht.<\/a><\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 17.11.2022, Rechtssachen C\u2011253\/20 und C\u2011254\/20 \u00a0 Sachverhalt: Der EuGH entschied im November 2022 im Rahmen mehrerer Vorabentscheidungsverfahren \u00fcber die markenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Arzneimittel-Parallelimporten. Unter anderem standen sich der Pharmakonzern Novartis und belgische Parallelimporteure gegen\u00fcber. Novartis vertreibt sowohl Originalpr\u00e4parate als auch Generika \u00fcber sein Konzernunternehmen Sandoz. 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