{"id":5436,"date":"2022-10-01T15:53:00","date_gmt":"2022-10-01T15:53:00","guid":{"rendered":"https:\/\/media-law.at\/?p=5436"},"modified":"2022-11-03T15:59:05","modified_gmt":"2022-11-03T15:59:05","slug":"umsetzung-der-omnibus-richtlinie-in-oesterreich-welche-neuerungen-gibt-es","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=5436","title":{"rendered":"Umsetzung der \u201eOmnibus\u201c-Richtlinie in \u00d6sterreich: Welche Neuerungen gibt es?"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<p>Die \u201eOmnibus\u201c-Richtlinie wurde mit den Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzen (MoRUG I und II) in \u00d6sterreich umgesetzt. Beide Gesetze traten am 20. Juli 2022 in Kraft. Wichtige \u00c4nderungen betreffen das UWG, das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG), das Fern- und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).<\/p>\n<p>Dies sind die wesentlichsten Neuerungen in aller K\u00fcrze:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 1 Abs 1 UWG weist nun deutlich auf den Schadenersatzanspruch hin (\u201e<em>kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz im Sinne des \u00a7 16 in Anspruch genommen werden<\/em>\u201c). Ebenso wurden gesetzliche Begriffsbestimmungen in \u00a7 1 Abs 4 UWG um einige Begriffe erweitert (Ziffer 9 mit &#8222;<em>Ranking<\/em>\u201c, Ziffer 10 mit &#8222;<em>Online-Marktplatz<\/em>&#8222;). Unter &#8222;<em>Produkt<\/em>&#8220; werden nun auch &#8222;<em>digitale Dienstleistungen und digitale Inhalte<\/em>&#8220; verstanden.<\/p>\n<p>Irref\u00fchrend iSd \u00a7 2 Abs 3 Z 3 UWG ist nun auch jegliche Vermarktung einer Ware in einem Mitgliedstaat als identisch mit einer in anderen Mitgliedstaaten vermarkteten Ware, obgleich sich diese Waren in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen wesentlich voneinander unterscheiden.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs 6 Ziffer 7 UWG gilt nun die Information als wesentlich, ob es sich auf Online-Marktpl\u00e4tzen beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht.<\/p>\n<p>In den neuen Abs\u00e4tzen 6a und 6b des \u00a7 2 UWG wird \u00fcberdies geregelt, dass die\u00a0Hauptparameter\u00a0f\u00fcr das Ranking von Suchergebnissen sowie die\u00a0relative Gewichtung dieser Parameter als wesentliche Information gelten. Bei Ver\u00f6ffentlichung von Verbraucherbewertungen ist dar\u00fcber hinaus wesentlich,\u00a0ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die ver\u00f6ffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tats\u00e4chlich verwendet oder erworben haben.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 UWG ist bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde auch die M\u00f6glichkeit zur Verh\u00e4ngung von Verwaltungsstrafen vorgesehen (Geldstrafen von bis zu 4\u00a0% des im vorausgegangenen Gesch\u00e4ftsjahr erzielten Jahresumsatzes).<\/p>\n<p>Dem Anhang zum UWG wurden vier neue Verbotstatbest\u00e4nde hinzugef\u00fcgt: Ziffer 11 betreffend fehlende Hinweise auf bezahlte Werbung bei Online-Suchen, Ziffer 23a betreffend den Wiederverkauf von Eintrittskarten, Ziffern 23b und 23c betreffend (gef\u00e4lschte oder ungepr\u00fcfte) Werbung mit Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>Preisauszeichnungsgesetz (PrAG)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei angek\u00fcndigten Preiserm\u00e4\u00dfigungen ist nun zus\u00e4tzlich zum neuen Verkaufspreis auch der vorherige niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage anzuf\u00fchren: \u201e<em>Werden bei Sachg\u00fctern Preiserm\u00e4\u00dfigungen in Betr\u00e4gen oder in Prozenten bekanntgegeben, haben Unternehmer auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30\u00a0Tagen vor der Anwendung der Preiserm\u00e4\u00dfigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde<\/em>\u201c (\u00a7 9a Abs 1 PrAG). Durch diese Bestimmung sollen irref\u00fchrende Preisspr\u00fcnge oder \u201ePreisschaukeleien\u201c unterbunden werden.<\/p>\n<p>Diese neue Regelung <strong>gilt nicht f\u00fcr<\/strong> Dienstleistungen oder digitale Inhalte; ebenso wenig f\u00fcr Online-Marktpl\u00e4tze oder Preisvergleichsplattformen; Erm\u00e4\u00dfigungen durch Kundenkarten, Treueprogramme oder Gutscheine sowie Preiserm\u00e4\u00dfigungen in Form von Mengenrabatten oder Koppelungsangeboten.<\/p>\n<p>Mit \u201e<em>demselben Vertriebskanal<\/em>\u201c ist gemeint, dass ein (ggf. niedrigerer Online-Preis) nicht angegeben werden muss, wenn die Preiserm\u00e4\u00dfigung nur im station\u00e4ren Handel erfolgt.<\/p>\n<p>\u00a7 9a Abs 1 PrAG bezieht sich aber lediglich auf \u201e<em>Preiserm\u00e4\u00dfigungen in Betr\u00e4gen oder in Prozenten<\/em>\u201c. Eine Werbeank\u00fcndigung mit anteilsm\u00e4\u00dfigen Preisreduktionen bzw. Bruchteilen (zB \u201eum ein Drittel billiger\u201c) ist jedoch zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Es muss klar ersichtlich sein, auf welchen fr\u00fcheren Preis Bezug genommen wird (eigene Preise, UVP des Herstellers, etc). Ausgenommen vom Anwendungsbereich des \u00a7 9a PrAG sind au\u00dferdem Preiserm\u00e4\u00dfigungen in Form von Mengenrabatten oder Koppelungsangeboten. Auch allgemeine Ank\u00fcndigungen wie \u201ebester Preis\u201c oder \u201eniedrigster Preis\u201c sind von der Bestimmung nicht erfasst. Ebenfalls nicht umfasst sind Erm\u00e4\u00dfigungen durch Kundenkarten, Treueprogramme oder Gutscheine.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 9a Abs 2 PrAG sind bei Sachg\u00fctern, die weniger als 30\u00a0Tage auf dem Markt sind, die niedrigsten Preis anzugeben, der innerhalb des Zeitraums, in dem sich das Sachgut auf dem Markt befindet, zumindest einmal in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Sofern es sich um schnell verderbliche Sachg\u00fcter oder Sachg\u00fcter mit kurzer Haltbarkeit handelt, sind Abs.\u00a01 und Abs.\u00a02 nicht anzuwenden, wenn die Preiserm\u00e4\u00dfigung wegen des Ablaufs des Mindesthaltbarkeitsdatums erfolgt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3 style=\"text-align: left;\"><strong>Fern- und Ausw\u00e4rtsgesch\u00e4fte-Gesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei Fernabsatzvertr\u00e4gen gibt es nun erweiterte Transparenz- bzw Informationspflichten. Der Unternehmer hat k\u00fcnftig darauf hinzuweisen, wenn der Preis auf der Grundlage einer automatisierten Entscheidungsfindung personalisiert worden ist.<\/p>\n<p>Im neuen \u00a7 4a FAGG wird geregelt, dass der Anbieter eines Online-Marktplatzes den Verbraucher insbesondere zu informieren:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Hauptparameter zur Festlegung des Rankings der Angebote bei Online-Suchen.<\/li>\n<li>Unternehmereigenschaft des Vertragspartners sowie, dass Verbraucherschutzrechte nicht gelten, wenn der Vertragspartner kein Unternehmer ist.<\/li>\n<li>Gegebenenfalls wie die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zwischen dem Dritten, der die Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte anbietet, und dem Anbieter des Online-Marktplatzes aufgeteilt werden.<\/li>\n<li>Bei Werbung mit Vergleichsergebnissen von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten pr\u00e4sentiert wird, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs einbezogen wurden.<\/li>\n<li>Beim Weiterverkauf von Eintrittskarten, ob und in welcher H\u00f6he der Veranstalter einen Preis beziffert hat.<\/li>\n<\/ul>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u201eOmnibus\u201c-Richtlinie wurde mit den Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzen (MoRUG I und II) in \u00d6sterreich umgesetzt. 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