{"id":4143,"date":"2021-05-04T13:03:00","date_gmt":"2021-05-04T13:03:00","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=4143"},"modified":"2021-05-05T08:39:49","modified_gmt":"2021-05-05T08:39:49","slug":"irrefuehrende-benutzung-von-marken-mit-traditionsangaben-since-jahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=4143","title":{"rendered":"Irref\u00fchrende Benutzung von Marken mit Traditionsangaben (\u201esince [Jahreszahl]\u201c)"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p>OGH-Entscheidung vom 15.3.2021, 4 Ob 221\/20h<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Die Fassbinderei Pauscha wurde 1875 im Gebiet des heutigen Sloweniens als Familienbetrieb gegr\u00fcndet. Die Pauscha Fassbinderei GmbH wurde zuletzt ohne operative Beteiligung der Familie Pauscha gef\u00fchrt. Vor einigen Jahren wurde das Unternehmen geschlossen und die Gesellschaft aufgel\u00f6st. Die Unionsmarke <a href=\"https:\/\/euipo.europa.eu\/eSearch\/#details\/trademarks\/012315719\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201ePauscha Austria \u2013 since\u00a01875\u201c<\/a>, eine Domain sowie die Maschinen wurden an ein italienisches Unternehmen verkauft. Diese italienische Gesellschaft gr\u00fcndete die\u00a0Beklagte, die in Wolfsberg einen neuen Produktionsstandort aufbaute und drei Mitarbeiter der fr\u00fcheren Pauscha Fassbinderei GmbH \u00fcbernahm.<\/p>\n<p>Die Beklagte stellt ihre Holzf\u00e4sser nunmehr nach der Tradition einer italienischen Familie her. Die von ihr hergestellten Holzf\u00e4sser unterscheiden sich in mehreren Aspekten von den urspr\u00fcnglichen Pauscha-Holzf\u00e4ssern. Die Eigenschaften von Weinf\u00e4ssern sind f\u00fcr K\u00e4ufer (inbesondere Winzer) jedoch von gro\u00dfer Relevanz, weil sich die Bauweise auf den Geschmack des eingelagerten Weins auswirkt.<\/p>\n<p>Auf ihrer Website f\u00fchrt die Beklagte unter anderem aus:\u00a0\u201e<em>Unser traditioneller Handwerksbetrieb, Pauscha Austria, stellt seit 1875 Barriques und F\u00e4sser f\u00fcr die Verfeinerung von Weinen und Destillaten her. Das Unternehmen Pauscha Austria &#8211; since\u00a01875 f\u00fchrt die langj\u00e4hrige Tradition der Fassbinderei fort.<\/em>\u201c<\/p>\n<p>Die\u00a0Kl\u00e4gerin wurde 2011 von einem Mitglied der Familie Pauscha gegr\u00fcndet. Sie beantragte vor Gericht, die Unionsmarke der Beklagten f\u00fcr nichtig, in eventu f\u00fcr verfallen zu erkl\u00e4ren. Die Beklagte nehme durch die Verwendung der Unionsmarke auf die Unternehmenstradition der Familie Pauscha seit 1875 Bezug. Dies sei irref\u00fchrend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht erkl\u00e4rte die Marke f\u00fcr verfallen. Zudem gab es auch dem UWG-Begehren auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsver\u00f6ffentlichung statt. Das Berufungsgericht best\u00e4tigte diese Entscheidung. Der OGH befand die Revision der Beklagten f\u00fcr unberechtigt.<\/p>\n<p>Gegenstand des hier vorliegenden Verfahrens ist die Entscheidung \u00fcber den <strong>Verfall der Unionsmarke <\/strong>der Beklagten nach Art\u00a058 Abs\u00a01 lit\u00a0c UMV, wonach ein Verfallsgrund gegeben ist, <em>wenn die Marke in Folge ihrer Benutzung durch den Inhaber [\u2026] geeignet ist, das Publikum insbesondere \u00fcber die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft dieser Waren oder Dienstleistungen irrezuf\u00fchren<\/em>. Das Tatbestandsmerkmal \u201einfolge ihrer Benutzung\u201c stellt klar, dass die <strong>Irref\u00fchrungseignung allein auf die Benutzung<\/strong> der Unionsmarke zur\u00fcckzuf\u00fchren sein darf und sich damit\u00a0<strong><span style=\"font-weight: inherit; font-style: inherit;\">aus dem Zeichen selbst\u00a0ergeben<\/span><\/strong> muss. Angaben au\u00dferhalb des Zeichens (etwa in der Werbung) oder konkrete Nutzungsarten (wie zB Weglassungen oder aufkl\u00e4rende Zus\u00e4tze) haben unber\u00fccksichtigt zu bleiben.<\/p>\n<p><span style=\"font-style: inherit;\">Fehlvorstellungen des Publikums \u00fcber die Unternehmenskontinuit\u00e4t oder sonstige unternehmensbezogene T\u00e4uschungen k\u00f6nnen f\u00fcr sich allein nicht zum Verfall einer Marke f\u00fchren. Anderes gilt aber dann, wenn das Publikum mit dem hinter der Marke vermuteten Unternehmen (bzw vor allem bei einer Namens-Marke) eine besondere Qualit\u00e4t und G\u00fcte verbindet, die die Ware oder Dienstleistung tats\u00e4chlich nicht mehr aufweist.<\/span><\/p>\n<p>Im Anlassfall ist eine <strong>Unionsmarke mit einer Traditionsangabe (\u201esince\u00a01875\u201c)<\/strong> zu beurteilen. F\u00fchrt eine Traditionsangabe nachtr\u00e4glich zu <strong>Fehlvorstellungen des Publikums<\/strong> \u00fcber Qualit\u00e4tsmerkmale des gekennzeichneten Produkts, so wird nach den dargelegten Grunds\u00e4tzen auch diese <strong>Irref\u00fchrungseignung<\/strong> allein durch die Benutzung der Marke als solche herbeigef\u00fchrt. Die hier zu beurteilende Unionsmarke verbindet den Familiennamen \u201ePauscha\u201c mit der Traditionsangabe \u201esince\u00a01875\u201c und nimmt damit auf die rund 150-j\u00e4hrige Familientradition der Familie Pauscha bei der Herstellung der bezeichneten Holzf\u00e4sser Bezug. Eine derart lange Tradition im Fassbau verbindet das Publikum, auch wenn es sich dabei um Winzer handelt, mit <strong>besonderen Vorstellungen zur Qualit\u00e4t und G\u00fcte <\/strong>der bezeichneten Produkte, die sich darauf gr\u00fcnden, dass bei der Produktion auf eine besonders gro\u00dfe Erfahrung zur\u00fcckgegriffen werden kann und sich der Produktionsprozess bzw die daf\u00fcr ma\u00dfgebenden Qualit\u00e4tsmerkmale \u00fcber viele Jahrzehnte bew\u00e4hrt haben. In diesem Sinn ist in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass das <strong>Publikum mit dem Hinweis auf eine langj\u00e4hrige Tradition auch besondere Erfahrungen und Qualit\u00e4tsvorstellungen verbindet<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Beklagte stellt aber keine Pauscha-Holzf\u00e4sser her, sondern F\u00e4sser nach der Tradition einer italienischen Familie. Daf\u00fcr verwendet die Beklagte eine andere Herstellungsart und dickere H\u00f6lzer. Diese Unterschiede wirken sich auf den Geschmack des Weines aus und geben diesem eine Geschmacksnote, die das Publikum gerade nicht mit der Verwendung von Pauscha-Holzf\u00e4ssern verbindet.<\/p>\n<p>Die Irref\u00fchrungseignung durch die Benutzung der in Rede stehenden Unionsmarke betrifft somit die Art und Beschaffenheit der gekennzeichneten Produkte iSd Art\u00a058 Abs\u00a01 lit\u00a0c UMV, weshalb dieser Verfallsgrund vom OGH bejaht und die Marke f\u00fcr verfallen erkl\u00e4rt wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/Justiz\/JJT_20210315_OGH0002_0040OB00221_20H0000_000\/JJT_20210315_OGH0002_0040OB00221_20H0000_000.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Link zum Entscheidungstext<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zum Thema passend:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3874\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vort\u00e4uschen einer langj\u00e4hrigen Tradition ist unlautere Irref\u00fchrung<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=3108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bezeichnung der geografischen Herkunft von Waren nicht schutzf\u00e4hig (L\u00f6schung einer Marke)<\/a><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 15.3.2021, 4 Ob 221\/20h &nbsp; Sachverhalt: Die Fassbinderei Pauscha wurde 1875 im Gebiet des heutigen Sloweniens als Familienbetrieb gegr\u00fcndet. 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