{"id":412,"date":"2013-11-14T12:15:37","date_gmt":"2013-11-14T11:15:37","guid":{"rendered":"http:\/\/lawbulletin.wordpress.com\/?p=412"},"modified":"2013-11-14T12:15:37","modified_gmt":"2013-11-14T11:15:37","slug":"mitteilung-einer-mehrkosten-verursachenden-vertragsanderung-per-sms-ist-aggressive-geschaftspraktik-gem-%c2%a7-1a-uwg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=412","title":{"rendered":"Mitteilung einer (Mehrkosten verursachenden) Vertrags\u00e4nderung per SMS ist aggressive Gesch\u00e4ftspraktik gem. \u00a7 1a UWG"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 23.9.2013, 4 Ob 27\/13v<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Eine Anbieterin von Telefondienstleistungen versandte an die Mobiltelefonnummern mancher ihrer Kunden Kurznachrichten (SMS) folgenden Inhalts:<\/p>\n<p><em>&#8222;Lieber T***** Kunde! Ab 15. 05. telefonieren sie mit der Option Sonderrufnummern um nur EUR 2,&#8211;\/Monat (Ohne Bindung) unlimitiert zu Banken, Beh\u00f6rden und Firmen. Gilt f\u00fcr Sonderrufnummern (0720xx, 50xx, 57xx, 59xx, 05xx) \u00f6sterreichweit. Ben\u00f6tigen Sie die Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 14. 05. Ihr T***** Team\u201c<\/p>\n<p>&#8222;Seit 1. 7. telefonieren Sie gratis mit der T***** Option Sonderrufnummern unlimitiert zu Banken, Beh\u00f6rden und Firmen. Gilt f\u00fcr Sonderrufnummern (072xx, 50xx, 57xx, 59xx, 05xx) \u00f6sterreichweit. Ab 1. 8. zahlen Sie f\u00fcr diese Option EUR 2,&#8211;\/Monat. Ben\u00f6tigen Sie diese Option nicht, antworten Sie mit NEIN bis 25. 7. 2011&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Die Versendung derartiger SMS fand in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), die die Beklagte mit diesen Kunden vereinbart hatte, keine St\u00fctze.<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fcr Konsumenteninfomartion (VKI) brachte daraufhin eine Klage ein, wonach die Beklagte es zu unterlassen habe, ihre Kunden zur ausdr\u00fccklichen Ablehnung von nicht bestellten, entgeltlichen Zusatzleistungen aufzufordern, widrigenfalls diese Zusatzleistungen zu bezahlen seien, insbesondere durch \u00dcbermittlung von SMS mit dem genannten Inhalt; in eventu zu unterlassen, in Aussendungen, insbesondere im Text von Kurznachrichten, die sie an ihre Kunden richte, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, der Kunde m\u00fcsste von ihm nicht bestellte Dienstleistungen &#8211; etwa mittels SMS &#8211; ausdr\u00fccklich ablehnen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Erst- und Berufungsgericht gaben dem Hauptbegehren statt. Der OGH lies die Revision der Beklagten zu, gab ihr jedoch nicht Folge. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Anhang Z 29 UWG bezeichnet die Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen oder sp\u00e4teren <strong>Zahlung oder zur R\u00fccksendung oder Verwahrung <\/strong>von Produkten, die der Gewerbetreibende <strong>ohne Veranlassung <\/strong>des Verbrauchers geliefert hat (unbestellte Waren und Dienstleistungen) als aggressive Gesch\u00e4ftspraktik, die gem\u00e4\u00df \u00a7 1a Abs 3 UWG als <strong>jedenfalls aggressiv <\/strong>bzw gem\u00e4\u00df Anh I RL-UGP unter allen Umst\u00e4nden als unlauter gilt.<br \/>\nIm gegenst\u00e4ndlichen Fall ist der Tatbestand der Anh Z 29 UWG jedoch <strong>nicht erf\u00fcllt<\/strong>. Die Mitteilung diente einer \u00c4nderung der Konditionen f\u00fcr Telefonie zu Sonderrufnummern bei bereits <strong>bestehender vertraglicher Beziehung<\/strong>. Der Kunde bezog bereits vor der \u00dcbermittlung der Ank\u00fcndigung die entsprechenden Leistungen; <strong>ge\u00e4ndert wurde nur die Art der Verrechnung <\/strong>mit einem Fixpreis pro Monat. Es kann daher hier <strong>nicht von einer unbestellten Dienstleistung<\/strong>, sondern h\u00f6chstens von einer unbestellten Vertrags\u00e4nderung gesprochen werden. Dies erf\u00fcllt aber nicht den Tatbestand der Anh Z 29 UWG.<\/p>\n<p>Eine Gesch\u00e4ftspraktik gilt nach \u00a7 1a Abs 1 UWG als aggressiv, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungs- oder Verhaltensfreiheit des Marktteilnehmers in Bezug auf das Produkt durch Bel\u00e4stigung, N\u00f6tigung oder durch unzul\u00e4ssige Beeinflussung wesentlich zu beeintr\u00e4chtigen und ihn dazu zu veranlassen, eine gesch\u00e4ftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte.<br \/>\nDie Zusendung von SMS &#8211; selbst wenn sie nur an jene Telefoniekunden erfolgte, die zuvor bestimmte \u201eSondernummern\u201c gew\u00e4hlt haben und die der Information \u00fcber Angebote durch SMS vorweg zugestimmt haben &#8211; mit der <strong>Mitteilung einer (Mehrkosten verursachenden) Vertrags\u00e4nderung, welche nur durch rechtzeitige Absendung einer Abbestellungs-Meldung abgewendet werden kann<\/strong>, stellt <strong>jedenfalls eine Bel\u00e4stigung <\/strong>dar. Dem Kunden wird n\u00e4mlich eine <strong>Vertrags\u00e4nderung aufgedr\u00e4ngt<\/strong>, die er sonst &#8211;  bei Erhalt einer blo\u00dfen Information \u00fcber die \u00c4nderungsm\u00f6glichkeit &#8211; nicht akzeptiert h\u00e4tte.<br \/>\nIm \u00dcbrigen ist die Vorgangsweise auch deshalb als unzul\u00e4ssige Beeinflussung zu qualifizieren, weil die Ank\u00fcndigung den <strong>Eindruck <\/strong>vermittelt, es handle sich jedenfalls um eine <strong>Verbilligung <\/strong>(\u201e&#8230; telefonieren Sie um nur &#8230;\u201c). Es kommt nicht deutlich genug zum Ausdruck, dass <strong>mangels Widerspruchs jedenfalls eine Preiserh\u00f6hung <\/strong>Platz greift. Auch dadurch wird der Kunde veranlasst, den Widerruf zu unterlassen.<br \/>\nDiese Bel\u00e4stigung bzw unzul\u00e4ssige Beeinflussung ist als <strong>aggressive Gesch\u00e4ftspraktik nach \u00a7 1a UWG <\/strong>zu qualifizieren, die auch geeignet ist, die wirtschaftliche Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers oder den Wettbewerb zwischen Unternehmen sp\u00fcrbar zu beeinflussen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 23.9.2013, 4 Ob 27\/13v Sachverhalt: Eine Anbieterin von Telefondienstleistungen versandte an die Mobiltelefonnummern mancher ihrer Kunden Kurznachrichten (SMS) folgenden Inhalts: &#8222;Lieber T***** Kunde! Ab 15. 05. telefonieren sie mit der Option Sonderrufnummern um nur EUR 2,&#8211;\/Monat (Ohne Bindung) unlimitiert zu Banken, Beh\u00f6rden und Firmen. Gilt f\u00fcr Sonderrufnummern (0720xx, 50xx, 57xx, 59xx, 05xx) \u00f6sterreichweit. 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