{"id":336,"date":"2013-07-23T09:13:40","date_gmt":"2013-07-23T09:13:40","guid":{"rendered":"http:\/\/lawbulletin.wordpress.com\/?p=302"},"modified":"2016-08-11T10:58:48","modified_gmt":"2016-08-11T10:58:48","slug":"rucktrittsrecht-gem-%c2%a7-3-kschg-hausturgeschafte-auch-auf-mietvertrage-anwendbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=336","title":{"rendered":"R\u00fccktrittsrecht gem \u00a7 3 KSchG (&#8222;Haust\u00fcrgesch\u00e4fte&#8220;) auch auf Mietvertr\u00e4ge anwendbar"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung: 27.6.2013, 8 Ob 130\/12v<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag m\u00f6glich, wenn der Konsument seine Vertragserkl\u00e4rung weder in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Unternehmers noch auf dessen Markt- oder Messestand abgegeben hat (sog. &#8222;Haust\u00fcrgesch\u00e4ft&#8220;). Der Konsument darf den Unternehmer jedoch nicht zwecks Abschlusses des Vertrages zu sich gerufen haben.<br \/>\nDer R\u00fccktritt kann grunds\u00e4tzlich bis zum Zustandekommen des Vertrages und danach binnen einer Woche erkl\u00e4rt werden.  Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde zu laufen, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine <strong>Belehrung \u00fcber das R\u00fccktrittsrecht enth\u00e4lt<\/strong>, an den Verbraucher, fr\u00fchestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall war der Kl\u00e4ger seit 1987 Mieter einer Wohnung in einem Haus, das 2009 von einem Unternehmen gekauft und wenige Monate sp\u00e4ter erneut an den Beklagten weiterverkauft wurde. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des ersten Unternehmens suchten den Kl\u00e4ger zweimal in seiner Wohnung auf und teilten ihm mit, dass er nach dem Verkauf des Hauses einen neuen Mietvertrag abschlie\u00dfen m\u00fcsse, weil der alte nicht mehr gelte. Dadurch w\u00fcrde sich aber f\u00fcr ihn nichts \u00e4ndern. Unterschreibe er nicht, m\u00fcsse er ausziehen.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger, der nur schlecht Deutsch spricht, unterschrieb die ihm vorgelegten Erkl\u00e4rungen der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des alten Mietvertrags und des Abschlusses eines neuen Mietvertrags. Die Vertr\u00e4ge wurden ihm vorgelesen, er verstand sie jedoch nicht. Aufgrund des neuen Mietvertrags wurde dem Kl\u00e4ger ein h\u00f6herer Mietzins als bisher vorgeschrieben, au\u00dferdem verpflichtete er sich zum Erlag einer Kaution.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der OGH hat dazu ausgesprochen, dass <strong>\u00a7 3 KSchG auch auf Mietvertr\u00e4ge anwendbar <\/strong>ist und den Mieter vor \u00dcberrumpelung und un\u00fcberlegten, f\u00fcr ihn wirtschaftlich nachteiligen Erkl\u00e4rungen sch\u00fctzt. Wird <strong>keine schriftliche Belehrung \u00fcber das R\u00fccktrittsrecht <\/strong>erteilt, steht dieses in einem solchen Fall <strong>unbefristet <\/strong>zu.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wurde \u00fcber das <strong>R\u00fccktrittsrecht nach dem KSchG nicht belehrt<\/strong>. Der K\u00e4ger erkl\u00e4rte daher gegen\u00fcber dem ersten Unternehmen und dem neuen Hauseigent\u00fcmer, gem\u00e4\u00df<br \/>\n\u00a7 3 KSchG von der Vereinbarung der einvernehmlichen Aufl\u00f6sung des bisherigen Mietvertrags und dem Abschluss des neuen Mietvertrags zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Der Oberste Gerichtshof erkannte diese R\u00fccktrittserkl\u00e4rungen als <strong>rechtzeitig und wirksam <\/strong>an, sodass der Kl\u00e4ger mit seinem Begehren auf Feststellung, dass der <strong>alte Mietvertrag <\/strong>gegen\u00fcber dem Beklagten als nunmehrigen Hauseigent\u00fcmer <strong>fortbestehe<\/strong>, erfolgreich war.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung: 27.6.2013, 8 Ob 130\/12v Gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist ein R\u00fccktritt vom Vertrag m\u00f6glich, wenn der Konsument seine Vertragserkl\u00e4rung weder in den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des Unternehmers noch auf dessen Markt- oder Messestand abgegeben hat (sog. &#8222;Haust\u00fcrgesch\u00e4ft&#8220;). Der Konsument darf den Unternehmer jedoch nicht zwecks Abschlusses des Vertrages zu sich gerufen haben. Der R\u00fccktritt kann [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[3,1222,6],"tags":[189,231,277,304],"class_list":["post-336","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","category-konsumentenschutzrecht","category-zivilrecht","tag-hausturgeschaft","tag-kschg","tag-ogh","tag-rucktrittsrecht"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/336","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=336"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/336\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2062,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/336\/revisions\/2062"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=336"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=336"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=336"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}