{"id":3358,"date":"2020-05-12T09:56:17","date_gmt":"2020-05-12T09:56:17","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=3358"},"modified":"2020-05-12T10:05:54","modified_gmt":"2020-05-12T10:05:54","slug":"gewaehrleistungsverzicht-beim-privaten-gebrauchtwagenkauf-nur-arglistig-verschwiegene-maengel-oder-fehlen-zugesicherter-eigenschaften-nicht-umfasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=3358","title":{"rendered":"Gew\u00e4hrleistungsverzicht beim privaten Gebrauchtwagenkauf: Nur arglistig verschwiegene M\u00e4ngel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften nicht umfasst"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243;][et_pb_column _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243; type=&#8220;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.4.6&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<p>OGH-Entscheidung vom 27.2.2020, 8 Ob 111\/19k<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger kaufte vom Beklagten einen VW Transporter f\u00fcr einen Kaufpreis iHv EUR 6.400. Das Fahrzeug wies einen Kilometerstand von \u00fcber 300.000 km auf. Es handelte sich um einen Privatverkauf. Im Kaufvertrag wurde festgehalten \u201e<em>Das Fahrzeug wurde besichtigt und probegefahren. Der Zustand des Fahrzeuges ist mir bekannt, und wird hiermit akzeptiert. F\u00fcr das Fahrzeug wird vom Verk\u00e4ufer keine weitere Garantie oder Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen. Beide Teile verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrages, aus welchem Titel immer<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Vor Kaufabschluss besichtigte der Kl\u00e4ger das Fahrzeug, f\u00fchrte aber keine Probefahrt durch. Der Beklagte informierte den Kl\u00e4ger auf vorhandene Sch\u00e4den (Motorlager, Servopumpe). Zwei Wochen nach \u00dcbergabe traten erhebliche Defekte (u.a. Getriebeschaden) am Fahrzeug auf. F\u00fcr die Reparatur musste der Kl\u00e4ger \u00fcber EUR 5.000 bezahlen. Der\u00a0Kl\u00e4ger\u00a0begehrte daher vor Gericht den Ersatz der aufgewendeten Reparaturkosten. Er brachte vor, dass sich der im Kaufvertrag vereinbarte Gew\u00e4hrleistungsausschluss nicht auf die Fahr- und Betriebssicherheit sowie auf die \u201ePickerltauglichkeit\u201c des Fahrzeugs erstreckt habe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das\u00a0Erstgericht\u00a0wies das Klagebegehren ab. Zwischen Privatleuten k\u00f6nne die Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen werden, ausgenommen seien nur arglistig verschwiegene und ausdr\u00fccklich oder schl\u00fcssig zugesagte Eigenschaften. Mit dem Alter eines Gebrauchtfahrzeugs entsprechenden Verschlei\u00dferscheinungen m\u00fcsse grunds\u00e4tzlich gerechnet werden. Das\u00a0Berufungsgericht\u00a0gab dem Rechtsmittel des Kl\u00e4gers teilweise Folge. Der OGH hielt die Revision des Beklagten gegen diese Entscheidung f\u00fcr zul\u00e4ssig und auch berechtigt. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger machte geltend, bei Gesch\u00e4ften dieser Art Fahrbereitschaft nicht als schl\u00fcssig zugesichert gelte. Der OGH f\u00fchrte dazu aus, dass die <strong>Reichweite eines vertraglichen Gew\u00e4hrleistungsverzichts durch Auslegung zu ermitteln<\/strong> ist. Im Zweifel sind Verzichtserkl\u00e4rungen <strong>restriktiv<\/strong> auszulegen Ein umfassend abgegebener Gew\u00e4hrleistungsverzicht erstreckt sich auch auf geheime und solche M\u00e4ngel, die normalerweise vorausgesetzte Eigenschaften betreffen; <strong>nicht hingegen auf arglistig verschwiegene M\u00e4ngel und auf das Fehlen ausdr\u00fccklich oder schl\u00fcssig zugesicherter Eigenschaften<\/strong>. Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs m\u00fcssen <strong>Mangelerscheinungen, die Alter und Gebrauchsintensit\u00e4t entsprechen, hingenommen<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Der bisherigen Rechtsprechung zufolge, gelten <strong>nur bei gewerblichen Kraftfahrzeugh\u00e4ndlern<\/strong> die Fahrbereitschaft sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit als zumindest schl\u00fcssig vereinbart.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall kommt es auf die Auslegung der konkreten Vereinbarung unter den festgestellten Umst\u00e4nden an. Die vom Beklagten ausdr\u00fccklich zugesagte und geschuldete Leistung bestand in der Lieferung eines (unstrittig) 2007 erstzugelassenen Nutzfahrzeugs mit einem Kilometerstand von 304.000, einem kaputten Motorlager und einer defekten Servopumpe. Allein bei diesen beiden genannten Defekten handelt es sich aber um schwere M\u00e4ngel. Das Fahrzeug war daher <strong>schon zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht verkehrs- und betriebssicher<\/strong>. Auch mit einem Getriebedefekt sei bei Fahrzeugen dieses Alters und mit dieser Kilometerleistung zu rechnen. Es handelt sich dabei, so wie bei den \u00fcbrigen nach dem Verkauf aufgetretenen Defekten, um eine <strong>Verschlei\u00dferscheinung<\/strong>, die mangels dem Beklagten vorwerfbarer Arglist und mangels gegenteiliger Zusage vom vereinbarten Gew\u00e4hrleistungsverzicht umfasst war.<\/p>\n<p>Der OGH stellte daher das klagsabweisende Urteil des Erstgerichts wieder her.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 27.2.2020, 8 Ob 111\/19k &nbsp; Sachverhalt: Der Kl\u00e4ger kaufte vom Beklagten einen VW Transporter f\u00fcr einen Kaufpreis iHv EUR 6.400. Das Fahrzeug wies einen Kilometerstand von \u00fcber 300.000 km auf. Es handelte sich um einen Privatverkauf. Im Kaufvertrag wurde festgehalten \u201eDas Fahrzeug wurde besichtigt und probegefahren. Der Zustand des Fahrzeuges ist mir bekannt, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[6],"tags":[2311,2316,732,2313,2310,2308,2307,168,244,2309,2315,324,2314,2312],"class_list":["post-3358","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-zivilrecht","tag-arglistig","tag-aufwandersatz","tag-autokauf","tag-eigenschaften","tag-fahrtauglich","tag-gebrauchtwagen","tag-gebrauchtwagenkauf","tag-gewahrleistung","tag-mangel","tag-privatkauf","tag-reparaturkosten","tag-schadenersatz","tag-verschweigen","tag-zugesichert"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3358","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3358"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3358\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3363,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3358\/revisions\/3363"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3358"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3358"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3358"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}