{"id":3298,"date":"2020-04-02T11:54:44","date_gmt":"2020-04-02T11:54:44","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=3298"},"modified":"2022-02-17T11:34:56","modified_gmt":"2022-02-17T11:34:56","slug":"rund-um-die-uhr-einsehbares-gps-ortungssystem-in-dienstwagen-verletzt-privatsphaere","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=3298","title":{"rendered":"Rund um die Uhr einsehbares GPS-Ortungssystem in Dienstwagen verletzt Privatsph\u00e4re von Arbeitnehmern"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;]<\/p>\n<p>OGH-Entscheidung vom 22.1.2020, 9 ObA 120\/19s<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war bei der Beklagten als Au\u00dfendienstmitarbeiter besch\u00e4ftigt. Ihm stand ein Dienstwagen zur Verf\u00fcgung, den er auch privat nutzen durfte. In diesem <strong>Dienstfahrzeug<\/strong> hatte die Beklagte <strong>ohne Kenntnis des Mitarbeiters ein GPS-Ortungssystem<\/strong> eingebaut. Die <strong>Daten wurden rund um die Uhr \u00fcbertragen<\/strong>, auch in der Freizeit der Arbeitnehmer. Die Daten konnten vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Beklagten, dem Vertriebsleiter, dem Produktionsleiter und einer Innendienstleiterin jederzeit \u00fcber das Internet angesehen werden. Die Beklagte nutzte das GPS-Ortungssystem nicht zur strategischen Vertriebssteuerung. Eine Betriebsvereinbarung \u00fcber diese GPS-Ortung gab es bei der Beklagten nicht.<\/p>\n<p>Nachdem der Kl\u00e4ger erstmals zuf\u00e4llig Kenntnis von der st\u00e4ndig erfolgten GPS-\u00dcberwachung durch die Beklagte erlangte, erkl\u00e4rte er gegen\u00fcber seinem Vorgesetzten, dass er mit der durchgehenden GPS-Ortung <strong>nicht einverstanden<\/strong> sei. Die \u00dcberwachung wurde dennoch nicht eingeschr\u00e4nkt oder eingestellt.<\/p>\n<p>Die GPS-Ortung brachte f\u00fcr den Kl\u00e4ger erhebliche Unannehmlichkeiten. Oft wurde er von seinem Vorgesetzten angerufen und gefragt, warum er so sp\u00e4t von daheim weggefahren sei. Da der Kl\u00e4ger nicht wollte, dass sein Privatleben durch die GPS-Ortung des Dienstfahrzeugs kontrolliert und \u00fcberwacht wurde, fuhr er auch nicht mit dem Dienstfahrzeug, sondern mit einem anderen Auto auf Urlaub.<\/p>\n<p>Nach Ende des Dienstverh\u00e4ltnisses begehrte der\u00a0Kl\u00e4ger von der Beklagten die Zahlung von ideellem Schadenersatz iHv 6.000\u00a0EUR (ca 1.000\u00a0EUR pro Monat). Durch die st\u00e4ndige rechtswidrige und schuldhafte GPS-\u00dcberwachung, auch in der Freizeit, habe die Beklagte erheblich in seine Privatsph\u00e4re eingegriffen. Durch die st\u00e4ndige \u00dcberwachung sei er massiv unter psychischem Druck gestanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das\u00a0Erstgericht\u00a0sprach dem Kl\u00e4ger einen <strong>immateriellen Schadenersatz<\/strong> von 2.400\u00a0EUR (400\u00a0EUR pro Monat) zu. Das\u00a0Berufungsgericht\u00a0best\u00e4tigte diese Entscheidung. Der OGH befand die Revision des Kl\u00e4gers zwar f\u00fcr zul\u00e4ssig, jedoch nicht berechtigt. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Wer rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsph\u00e4re eines Menschen eingreift oder Umst\u00e4nde aus der Privatsph\u00e4re eines Menschen offenbart oder verwertet, hat ihm gem \u00a7\u00a01328a Abs\u00a01 ABGB den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei erheblichen Verletzungen der Privatsph\u00e4re, etwa wenn Umst\u00e4nde daraus in einer Weise verwertet werden, die geeignet ist, den Menschen in der \u00d6ffentlichkeit blo\u00dfzustellen, umfasst der Ersatzanspruch auch eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die erlittene pers\u00f6nliche Beeintr\u00e4chtigung. Mit \u00a7\u00a01328a ABGB wurde das Recht auf <strong>Wahrung der Privatsph\u00e4re als eigenst\u00e4ndiges Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/strong> ausdr\u00fccklich im ABGB verankert.<\/p>\n<p>Die \u201epers\u00f6nlichen Rechte\u201c sind absolute Rechte und genie\u00dfen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter. Nach herrschender Auffassung sind <strong>auch im Arbeitsverh\u00e4ltnis die Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu ber\u00fccksichtigen<\/strong>. Dies ergibt sich insbesondere aus den \u00a7\u00a7\u00a016, 1157 ABGB und \u00a7\u00a018 AngG. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a096 Abs\u00a01 Z\u00a03 ArbVG bedarf die Einf\u00fchrung von Kontrollma\u00dfnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer die <strong>Zustimmung des Betriebsrats<\/strong>. Korrespondierend dazu normiert \u00a7\u00a010 Abs\u00a01 AVRAG, dass die Einf\u00fchrung und Verwendung von Kontrollma\u00dfnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenw\u00fcrde ber\u00fchren, unzul\u00e4ssig ist, es sei denn, diese Ma\u00dfnahmen werden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt oder erfolgen in Betrieben, in denen kein Betriebsrat eingerichtet ist, mit <strong>Zustimmung des Arbeitnehmers<\/strong>.<\/p>\n<p>Eine solche Zustimmung lag f\u00fcr die Einf\u00fchrung und Verwendung des GPS-Ortungssystems in bestimmten Dienstfahrzeugen der Beklagten im vorliegenden Fall jedoch unstrittig nicht vor. Diese w\u00e4re jedoch erforderlich gewesen, da eine auf Dauer angelegte systematische \u00dcberwachung durch den Betriebsinhaber vorlag. Die <strong>Beklagte griff damit in die Privatsph\u00e4re des Kl\u00e4gers ein<\/strong>.<\/p>\n<p>Bei Ma\u00dfnahmen oder Systemen, die die objektive Eignung zur Kontrolle der Arbeitnehmer erf\u00fcllen, ist weiters zu pr\u00fcfen, ob dadurch die <strong>Menschenw\u00fcrde<\/strong> ber\u00fchrt ist. Die Menschenw\u00fcrde wird von einer Kontrollma\u00dfnahme dann \u201eber\u00fchrt\u201c, wenn dadurch die vom Arbeitnehmer in den Betrieb miteingebrachte Privatsph\u00e4re kontrolliert wird. Aber auch durch die Kontrollintensit\u00e4t der Arbeitsleistung und des arbeitsbezogenen Verhaltens des Arbeitnehmers kann eine Ber\u00fchrung der Menschenw\u00fcrde bewirkt werden. Die Frage, ob die Menschenw\u00fcrde durch eine Kontrollma\u00dfnahme ber\u00fchrt wird, bedarf letztlich einer <strong>Interessenabw\u00e4gung<\/strong>. Die Interessen des Arbeitgebers, der im Arbeitsverh\u00e4ltnis ein grunds\u00e4tzliches Recht zur Kontrolle der Arbeitnehmer hat, sind mit den Interessen des Arbeitnehmers an der Wahrung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte gegeneinander abzuw\u00e4gen.<\/p>\n<p>Da sich die Beklagte darauf berufen hatte, dass das GPS-Ortungssystem einem effizienten Fuhrparkmanagement und dem Ressourceneinsatz diene, dies durch die Feststellungen jedoch wiederlegt wurde, gelang der Beklagten nicht der Beweis, dass sie in Verfolgung eines berechtigten Interesses gehandelt hatte. Durch die Verwendung des GPS-Ortungssystems im Dienstfahrzeug des Kl\u00e4gers w\u00e4hrend dessen Arbeitszeit (und Freizeit) hat sie rechtswidrig und schuldhaft (vors\u00e4tzlich) in die Privatsph\u00e4re des Kl\u00e4gers, n\u00e4mlich seinen h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereich, eingegriffen. Die <strong>dauernde Ortungsm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend der Arbeitszeit des Kl\u00e4gers ber\u00fchrt jedenfalls die Menschenw\u00fcrde<\/strong> des Kl\u00e4gers.<\/p>\n<p>Ein immaterieller Schadenersatzanspruch nach \u00a7\u00a01328a ABGB steht dem Verletzten bei \u201eerheblichen\u201c Verletzungen der Privatsph\u00e4re zu. Intensit\u00e4t und Ausma\u00df der Verletzung sind entscheidend. Immaterieller Schadenersatz soll dann zugesprochen werden, wenn der Betroffene den Eingriff in seine Privatsph\u00e4re auch als solchen empfindet. Dieses Erfordernis war laut OGH erf\u00fcllt und der <strong>Zuspruch eines Schadenersatzes iSd \u00a7\u00a01328a ABGB an den Kl\u00e4ger erwies sich als berechtigt<\/strong>. Die vom Erstgericht zugesprochene H\u00f6he erschien dem OGH angemessen.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 22.1.2020, 9 ObA 120\/19s &nbsp; Sachverhalt: Der Kl\u00e4ger war bei der Beklagten als Au\u00dfendienstmitarbeiter besch\u00e4ftigt. Ihm stand ein Dienstwagen zur Verf\u00fcgung, den er auch privat nutzen durfte. In diesem Dienstfahrzeug hatte die Beklagte ohne Kenntnis des Mitarbeiters ein GPS-Ortungssystem eingebaut. Die Daten wurden rund um die Uhr \u00fcbertragen, auch in der Freizeit der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[3311,18,15,6],"tags":[2264,2259,46,2260,2258,2255,2261,201,686,2265,2266,2256,2257,290,581,2263,1522],"class_list":["post-3298","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-arbeitsrecht","category-datenschutzrecht","category-persoenlichkeitsrechte","category-zivilrecht","tag-angestelltengesetz","tag-arbeitnehmer","tag-arbeitsrecht","tag-aussendienst","tag-dienstwagen","tag-gps","tag-ideeler-schadenersatz","tag-immaterieller-schadenersatz","tag-interessenabwaegung","tag-kontrollmassnahmen","tag-menschenwuerde","tag-ortung","tag-ortungssystem","tag-personlichkeitsrechte-2","tag-privatsphaere","tag--1328a-abgb","tag--16-abgb"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3298","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3298"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3298\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3304,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3298\/revisions\/3304"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3298"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3298"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3298"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}