{"id":3040,"date":"2019-11-18T11:49:53","date_gmt":"2019-11-18T11:49:53","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=3040"},"modified":"2019-11-18T11:55:26","modified_gmt":"2019-11-18T11:55:26","slug":"buchpreisbindung-darf-auch-durch-warengutscheine-nicht-umgangen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=3040","title":{"rendered":"Buchpreisbindung darf auch durch Warengutscheine nicht umgangen werden"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.22.5&#8243;]<\/p>\n<p>OGH-Entscheidung vom 24.10.2019, 4 Ob 85\/19g<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist der Fachverband f\u00fcr Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>Die Beklagte ist ein Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand der Vertrieb und die Vermarktung von Onlineportalen ist. Sie betreibt einen Onlineshop mit dem Namensbestandteil \u201eGutscheinwelt\u201c. Dort ver\u00e4u\u00dferte sie auch Geschenkgutscheine einer Buchhandelskette. Ein Gutschein im Nominalwert von 100\u00a0EUR konnte um 75\u00a0EUR gekauft werden, wobei auf eine 25%ige Ersparnis hingewiesen wurde.<\/p>\n<p>Die Buchhandelskette verkauft auch B\u00fccher, die der Buchpreisbindung unterliegen. Bei Verwendung des Geschenkgutscheins konnte ein tats\u00e4chlicher Rabatt von rund 21,5\u00a0% erzielt werden, da die Preise in den Buchhandlungen der Buchhandelskette (anders als im Onlineshop) geringf\u00fcgig \u00fcber den im Verzeichnis lieferbarer B\u00fccher gelisteten Letztverkaufspreisen verkauft werden.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger <span>klagte auf Unterlassung und beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verf\u00fcgung.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht erlie\u00df die beantragte einstweilige Verf\u00fcgung ohne Anh\u00f6rung der Beklagten. Das Rekursgericht best\u00e4tigte diesen Beschluss. Der OGH erachtete den Revisionsrekurs der Beklagten zwar f\u00fcr zul\u00e4ssig, aber nicht berechtigt. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Das <strong>Buchpreisbindungsgesetz<\/strong> (BPrBG) gilt nach dessen \u00a7\u00a01 f\u00fcr den Handel mit deutschsprachigen B\u00fcchern, E-Books und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestaltung ab, die auf die Stellung von B\u00fcchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels Bedacht nimmt. Letztverk\u00e4ufer d\u00fcrfen bei Ver\u00e4u\u00dferung von Waren im Sinne des \u00a7\u00a01 an Letztverbraucher den nach \u00a7\u00a03 <strong>festgesetzten Letztverkaufspreis h\u00f6chstens bis zu 5\u00a0vH unterschreiten<\/strong> (\u00a7\u00a05 Abs\u00a01 BPrBG) und d\u00fcrfen die Unterschreitung im gesch\u00e4ftlichen Verkehr <strong>nicht ank\u00fcndigen<\/strong> (Abs\u00a02). Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a07 BPrBG gelten Handlungen gegen ua \u00a7\u00a05 Abs\u00a01 bis 3 BPrBG als Handlungen iSd \u00a7\u00a01\u00a0UWG.<\/p>\n<p>Die Beklagte bewirbt und ver\u00e4u\u00dfert selbst keine Waren, sie ist auch keine Buchh\u00e4ndlerin im gewerberechtlichen Sinn. Der OGH nahm jedoch eine Pr\u00fcfung vor, ob das <strong>Gesch\u00e4ftsmodell der Beklagte wirtschaftlich betrachtet dem Verkauf von preisgeregelten B\u00fcchern gleichzuhalten<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Der OGH vertrat die Auffassung, dass bei der Auslegung von Preisbindungsgesetzen grunds\u00e4tzlich von einer <strong>wirtschaftlichen Betrachtungsweise<\/strong> auszugehen ist und weiters das zentrale Anliegen des BPrBG zu ber\u00fccksichtigen ist, n\u00e4mlich einen Preiswettbewerb zwischen Buchh\u00e4ndlern zum Schutz der B\u00fcchervielfalt und der Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit B\u00fcchern zu verhindern.<\/p>\n<p>Nach der Rsp des OGH repr\u00e4sentieren Waren- bzw Wertgutscheine ein Forderungsrecht gegen den Aussteller, Waren oder Leistungen aus dessen Sortiment im Gegenwert des verbrieften Nennwerts zu beziehen. Daran \u00e4ndert sich nichts, wenn zwischen Warenh\u00e4ndler und Erwerber ein zweites Unternehmen (hier: die Beklagte) zwischengeschaltet wird, das die zur Einl\u00f6sung bei einem bestimmten Warenh\u00e4ndler berechtigenden Gutscheine im eigenen Namen ver\u00e4u\u00dfert. Zwar tritt in diesem Fall die Beklagte nicht als Buchh\u00e4ndlerin auf, aus Sicht der Letztverbraucher repr\u00e4sentieren aber die von ihr verbilligt abgegebenen Gutscheine auch preisgeregelte B\u00fccher. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist die Beklagte daher wertungsm\u00e4\u00dfig den vom BPrBG angesprochenen Letztverk\u00e4ufern gleichzuhalten, sodass die hier einschl\u00e4gigen <strong>Bestimmungen des BPrBG auch f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsmodell der Beklagten analog anzuwenden <\/strong>sind.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsmodell der Beklagten unterl\u00e4uft den Gesetzeszweck des BPrBG, weil ein f\u00fcr preisgeregelte B\u00fccher <strong>verp\u00f6nter Preiswettbewerb erm\u00f6glicht<\/strong> wird. Die gewerbsm\u00e4\u00dfige Abgabe verbilligter Gutscheine zugunsten eines bestimmten Buchh\u00e4ndlers kann auch ohne dessen direkte Beteiligung eine gro\u00dfe Anzahl von Kunden zu diesem umlenken, wobei einzige Motivation daf\u00fcr der (gesetzlich verp\u00f6nte) Preisvorteil ist. Dies kommt vor allem gro\u00dfen Anbietern zugute. Damit gef\u00e4hrdet auch das vorliegende Gesch\u00e4ftsmodell der Beklagten die Vielfalt des Buchmarkts, weil es <strong>kleine Anbieter aufgrund preislicher Erw\u00e4gungen aus dem Markt dr\u00e4ngen<\/strong> kann.<\/p>\n<p>Daher bejahte der OGH in \u00dcbereinstimmung mit den Vorinstanzen einen Versto\u00df der Beklagten gegen Bestimmungen des BPrBG.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 24.10.2019, 4 Ob 85\/19g Sachverhalt: Der Kl\u00e4ger ist der Fachverband f\u00fcr Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer \u00d6sterreich. Die Beklagte ist ein Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand der Vertrieb und die Vermarktung von Onlineportalen ist. Sie betreibt einen Onlineshop mit dem Namensbestandteil \u201eGutscheinwelt\u201c. Dort ver\u00e4u\u00dferte sie auch Geschenkgutscheine einer Buchhandelskette. Ein Gutschein im Nominalwert von 100\u00a0EUR [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[2045,2047,2046,2044,1220,277,2048,375,1446,1409,2049,525],"class_list":["post-3040","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uwg-werberecht","tag-bprbg","tag-buchhandel","tag-buchpreisbindung","tag-buchpreisbindungsgesetz","tag-gutschein","tag-ogh","tag-rabatt","tag-unlauterer-wettbewerb","tag-wettbewerb","tag-wettbewerbsverstoss","tag-wirtschaftliche-betrachtungsweise","tag--1-uwg"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3040","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3040"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3040\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3047,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/3040\/revisions\/3047"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3040"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=3040"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=3040"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}