{"id":2523,"date":"2018-08-23T13:39:10","date_gmt":"2018-08-23T13:39:10","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2523"},"modified":"2018-10-23T14:17:54","modified_gmt":"2018-10-23T14:17:54","slug":"verstoss-gegen-unterlassungstitel-rechtfertigt-interesse-an-urteilsveroeffentlichung-eine-neuerliche-unterlassungsklage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2523","title":{"rendered":"Versto\u00df gegen Unterlassungstitel: Rechtfertigt Interesse an Urteilsver\u00f6ffentlichung eine neuerliche Unterlassungsklage?"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.7.2018, 4 Ob 102\/18f<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Streitteile sind jeweils Medieninhaber periodischer Druckwerke. Die Beklagte ver\u00f6ffentlichte in ihrer Tageszeitung sowie in ihrem e-Paper ohne Zustimmung der Kl\u00e4gerin ein Foto. Der Fotograf hatte s\u00e4mtliche Werknutzungsrechte an die Kl\u00e4gerin abgetreten.<\/p>\n<p>Bereits in einem Vorverfahren konnte die Kl\u00e4gerin ein Urteil erwirken, wonach es der Beklagten untersagt war, das streitgegenst\u00e4ndliche Foto zu verwenden.<\/p>\n<p>Dennoch klagte sie erneut auf Unterlassung, Urteilsver\u00f6ffentlichung und die Zahlung eines angemessenen Entgelts. Durch den rechtskr\u00e4ftigen Unterlassungstitel im Vorverfahren sei ihr Rechtsschutzbed\u00fcrfnis nicht weggefallen, weil sie weiterhin ein rechtliches Interesse daran habe, das Publikum \u00fcber die rechtswidrige Handlungsweise der Beklagten aufzukl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Das <span class=\"Unterstrichen\">Erstgericht<\/span> wies das Unterlassungs- und das Ver\u00f6ffentlichungsbegehren ab; dem Zahlungsbegehren gab es hingegen statt. Bei Schluss der Verhandlung habe die Kl\u00e4gerin bereits \u00fcber einen rechtskr\u00e4ftigen und vollstreckbaren Unterlassungstitel verf\u00fcgt. Damit k\u00f6nne sie unmittelbar Exekution auf Unterlassung f\u00fchren. F\u00fcr das neuerliche Unterlassungsbegehren mangle es der Kl\u00e4gerin daher am Rechtsschutzbed\u00fcrfnis. Der Anspruch auf Urteilsver\u00f6ffentlichung sei ein vom Unterlassungsbegehren abh\u00e4ngiger Nebenanspruch. Ein besonderes Interesse an der Ver\u00f6ffentlichung habe die Kl\u00e4gerin nicht behauptet.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Das <span class=\"Unterstrichen\">Berufungsgericht<\/span> best\u00e4tigte diese Entscheidung.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Gegen diese Entscheidung richtete sich die <span class=\"Unterstrichen\">au\u00dferordentliche Revision der Kl\u00e4gerin, die der OGH zwar f\u00fcr zul\u00e4ssig, aber dennoch unberechtigt befand. Aus der Begr\u00fcndung:<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Eine Unterlassungsklage setzt ganz allgemein ein \u201e(materielles) <strong>Rechtsschutzbed\u00fcrfnis<\/strong>\u201c und im Besonderen <strong>Wiederholungsgefahr<\/strong> voraus, die nach einer erfolgten Verletzungshandlung grunds\u00e4tzlich vermutet wird.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Berechtigung des Begehrens auf <strong>Urteilsver\u00f6ffentlichung<\/strong> h\u00e4ngt zun\u00e4chst davon ab, ob ein <strong>berechtigtes Interesse des Kl\u00e4gers an der Aufkl\u00e4rung des Publikums<\/strong> im begehrten Ausma\u00df besteht. Bei dieser Beurteilung ist zudem zu ber\u00fccksichtigen, dass der Urteilsver\u00f6ffentlichungsanspruch ein vom Unterlassungsbegehren <strong>abh\u00e4ngiger Nebenanspruch<\/strong> ist. Davon ausgehend entspricht es der Rechtsprechung, dass das Interesse an einer Urteilsver\u00f6ffentlichung f\u00fcr sich allein das \u201eRechtsschutzbed\u00fcrfnis\u201c f\u00fcr die Unterlassungsklage grunds\u00e4tzlich nicht begr\u00fcnden kann.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Ein schon <strong>bestehender vollstreckbarer Unterlassungstitel<\/strong>, der auch die zu beurteilende (weitere) Verletzungshandlung erfasst, <strong>beseitigt das (materielle) Rechtsschutzbed\u00fcrfnis<\/strong> f\u00fcr den Unterlassungsanspruch. Das <strong>blo\u00dfe Ver\u00f6ffentlichungsinteresse<\/strong> hinsichtlich eines neuerlichen Versto\u00dfes <strong>rechtfertigt die Erwirkung eines neuerlichen (identen) Unterlassungstitels mangels (materiellen) Rechtsschutzbed\u00fcrfnisses nicht<\/strong>.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Rechtsprechung l\u00e4sst jedoch <strong>Ausnahmef\u00e4lle<\/strong> zu: Ein <strong>besonderes Interesse an der Urteilsver\u00f6ffentlichung<\/strong> zu einem weiteren Versto\u00df vermag das fehlende Rechtsschutzbed\u00fcrfnis f\u00fcr eine neuerliche Unterlassungsklage (samt Ver\u00f6ffentlichungsbegehren) zu substituieren. <strong>Gew\u00f6hnliches Aufkl\u00e4rungsinteresse gen\u00fcgt nicht<\/strong>.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\"><span class=\"Fett\">Der OGH erkannte an, dass diese Rechtsmeinung in der Literatur auf Kritik st\u00f6\u00dft, da der Kl\u00e4ger bei einem neuerlichen Versto\u00df nicht mehr alles erlangen kann, was er mit einer neuen Klage erlangen k\u00f6nnte. Diese Kritik veranlasste den OGH jedoch nicht dazu, von seiner st\u00e4ndigen Rechtsprechung abzugehen.<\/span><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Zusammenfassend hielt der OGH fest, dass bei Vorhandensein eines auch die neuerliche Verletzungshandlung erfassenden rechtskr\u00e4ftigen Unterlassungstitels das Interesse an einer Urteilsver\u00f6ffentlichung f\u00fcr sich alleine das fehlende (materielle) Rechtsschutzbed\u00fcrfnis (im Sinn eines materiell-rechtlich schutzw\u00fcrdigen Interesses) f\u00fcr die (neuerliche) Unterlassungsklage grunds\u00e4tzlich nicht ersetzen und der Kl\u00e4ger die Einrede des mangelnden (materiellen) Rechtsschutzbed\u00fcrfnisses nur in Ausnahmef\u00e4llen bei Darlegung eines konkret begr\u00fcndeten besonderen Interesses an der Urteilsver\u00f6ffentlichung entkr\u00e4ften kann. Nur in einem solchen Ausnahmefall ist eine neuerliche Unterlassungsklage samt Ver\u00f6ffentlichungsbegehren berechtigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.7.2018, 4 Ob 102\/18f Sachverhalt: Die Streitteile sind jeweils Medieninhaber periodischer Druckwerke. Die Beklagte ver\u00f6ffentlichte in ihrer Tageszeitung sowie in ihrem e-Paper ohne Zustimmung der Kl\u00e4gerin ein Foto. Der Fotograf hatte s\u00e4mtliche Werknutzungsrechte an die Kl\u00e4gerin abgetreten. Bereits in einem Vorverfahren konnte die Kl\u00e4gerin ein Urteil erwirken, wonach es der Beklagten untersagt war, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[13,7,6],"tags":[1617,1618,1620,1619,556,1621,382,386,1616],"class_list":["post-2523","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-urheberrecht","category-verfahrensrecht","category-zivilrecht","tag-aufklaerungsinteresse","tag-berechtigtes-interesse","tag-nebenanspruch","tag-rechtsschutzbeduerfnis","tag-unterlassungsanspruch","tag-unterlassungsklage","tag-urheberrecht-2","tag-urteilsveroffentlichung","tag-vollstreckbarer-unterlassungstitel"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2523","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2523"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2523\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2524,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2523\/revisions\/2524"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2523"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2523"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2523"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}