{"id":2466,"date":"2018-09-20T15:08:09","date_gmt":"2018-09-20T15:08:09","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2466"},"modified":"2018-09-21T14:28:33","modified_gmt":"2018-09-21T14:28:33","slug":"rechtswidrige-kommentare-auf-facebook-sorgfaltspflichten-weiter-verschaerft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2466","title":{"rendered":"Rechtswidrige Kommentare auf Facebook: Sorgfaltspflichten weiter versch\u00e4rft"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 12.4.2018, 15 Os 26\/18i<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Ein Abgeordneter der Gr\u00fcnen zum Nationalrat (hier Antragsgegner) betreibt ein Facebook-Profil, dessen Medieninhaber er ist. Im September\u00a02016 verfasste der Politiker anl\u00e4sslich eines Zeitungsartikels ein Posting mit der \u00dcberschrift \u201e<em>Berufsverbot f\u00fcr umstrittenen Tankstellen-Arzt<\/em>\u201c sowie der Sub\u00fcberschrift \u201e<em>Mediziner, der Krebskranken verh\u00f6hnt haben soll, darf in \u00d6sterreich nicht mehr praktizieren<\/em>\u201c.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">In der Rubrik Kommentare wurden dazu\u00a0folgende Mitteilungen gepostet:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"ErlText AlignLeft\"><em>\u201e<span class=\"Kursiv\">&#8230; <\/span>beruhigend, aber was macht dieses Monster in Papua Neuguinea?\u201c<\/em><\/li>\n<li class=\"ErlText AlignLeft\"><em>\u201eDas selbe wie Mengele in S\u00fcdamerika. Untertauchen.\u201c <\/em><\/li>\n<li><em>\u00a0\u201eNun gut, Hetzer ist er keiner, sondern eine Person mit sehr kranker Pers\u00f6nlichkeitsstruktur und wom\u00f6glich von diversen Rauschmitteln abh\u00e4ngig.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein anderer User wies kurze Zeit sp\u00e4ter darauf hin, dass jeglicher Vergleich mit einem grausamen Massenm\u00f6rder wie Mengele v\u00f6llig inakzeptabel sei.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Einige Tage sp\u00e4ter erhielt der Antragsgegner vom Antragstellervertreter ein E-Mail, in dem unter anderem auf die Rechtswidrigkeit der Mitteilungen der genannten User hingewiesen wurde. Aufgrund dieses E-Mails l\u00f6schte der Antragsgegner einen Teil dieser Kommentare. Nach Einholung eines juristischen Rats l\u00f6schte der Antragsgegner schlie\u00dflich alle rechtlich bedenklichen Kommentare.<\/p>\n<p>Der Antragsteller beantrage daraufhin eine Entsch\u00e4digung nach dem Mediengesetz.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht sah den objektiven Tatbestand der Beschimpfung und der \u00fcblen Nachrede in einem Medium verwirklicht. Der Antragsgegner wurde nach \u00a7\u00a06 Abs\u00a01 MedienG zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung, nach \u00a7\u00a08a Abs\u00a06 MedienG iVm \u00a7\u00a034 Abs\u00a01 MedienG zur Urteilsver\u00f6ffentlichung sowie zum Verfahrenskostenersatz verpflichtet.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung des Antragsgegners gab das Berufungsgericht Folge und hob das angefochtene Urteil in seinem antragsstattgebenden Teil auf und wies die Antr\u00e4ge auf Zuerkennung einer Entsch\u00e4digung und Urteilsver\u00f6ffentlichung ab. Das Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der\u00a0Ausschlussgrund des \u00a7\u00a06 Abs\u00a02 Z\u00a03a MedienG zu Unrecht vom Erstgericht\u00a0verneint wurde. Bei Vorw\u00fcrfen \u201eMengele\u201c und \u201eRauschmittel\u201c handle es sich um nicht von vornherein f\u00fcr jeden Beliebigen erkennbare, derart offenkundige Rechtsverletzungen; vielmehr sei auch hier denkbar, dass es sich um noch zul\u00e4ssige Kritik auf Basis eines wahren Sachverhaltssubstrats handle, oder um einen Verhaltensvorwurf, der im Kern wahr ist oder zumindest berechtigt f\u00fcr wahr gehalten werden konnte. Bei solcherart nicht offenkundigen Rechtsverletzungen beginnt die Frist zur L\u00f6schung erst mit der Kenntnis der Rechtswidrigkeit zu laufen, die in derartigen Fallkonstellationen nach der Judikatur des OGH erst dann besteht, wenn die Rechtswidrigkeit gegen\u00fcber dem Medieninhaber in tats\u00e4chlicher und rechtlicher Weise substantiiert behauptet wird. Nach dessen Erhalt l\u00f6schte der Antragsgegner sogleich die\u00a0Kommentare ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung, weshalb er die nach \u00a7\u00a06 Abs\u00a02 Z\u00a03a MedienG gebotene Sorgfalt eingehalten hat.<\/p>\n<p>Der OGH sah in dieser Entscheidung einen Gesetzesversto\u00df. Zumindest<strong> ein anderer User habe bereits in den Kommentaren\u00a0seine Vorredner\u00a0konkret und substantiell beanstandet<\/strong> (n\u00e4mlich dahin, dass jeglicher Vergleich mit einem grausamen Massenm\u00f6rder wie Mengele v\u00f6llig inakzeptabel sei) und Bedenken gegen die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit der in Rede stehenden Postings ge\u00e4u\u00dfert.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner sei zudem mit der gegenst\u00e4ndlichen Problematik schon anl\u00e4sslich fr\u00fcherer Verfahren befasst gewesen und die Rechtslage sei ihm durch die in diesem Verfahren ergangene Entscheidung des\u00a0OGH bekannt gewesen. Er h\u00e4tte daher <strong>unverz\u00fcglich\u00a0eine juristische \u00dcberpr\u00fcfung der fragw\u00fcrdigen Nachrichten<\/strong> veranlassen m\u00fcssen.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Unter einer unverz\u00fcglichen Reaktion ist nicht sofortiges, sondern Handeln ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung zu verstehen. Die Konkretisierung dieses unbestimmten Gesetzesbegriffs hat unter Anlegung eines realistischen Ma\u00dfstabs ohne unzumutbare \u00dcberspannung der Pflichten des Medieninhabers zu erfolgen. Dabei ist einerseits auf die <strong>Schwere der Rechtsverletzung<\/strong> und die <strong>Dringlichkeit der Reaktion<\/strong> abzustellen, andererseits sind <strong>Umst\u00e4nde aus der Sph\u00e4re des Medieninhabers<\/strong> zu ber\u00fccksichtigen, etwa ob es sich um eine professionell und auf kommerzieller Basis betriebene Website handelt, ob der Medieninhaber durch Art und Pr\u00e4sentation eigener Inhalte ein besonderes Risiko einer Rechtsverletzung gesetzt hat oder er sonst (etwa aufgrund fr\u00fcherer Vorkommnisse) damit rechnen musste.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der Antragsgegner hat daher die als Medieninhaber nach \u00a7\u00a06 Abs\u00a02 Z\u00a03a MedienG <strong>gebotene Sorgfalt deswegen nicht eingehalten, weil er erst nach zehn Tagen<\/strong> (nachdem er vom Antragstellervertreter dazu aufgefordert worden war) die in Rede stehenden Mitteilungen <strong>l\u00f6schte<\/strong>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 12.4.2018, 15 Os 26\/18i Sachverhalt: Ein Abgeordneter der Gr\u00fcnen zum Nationalrat (hier Antragsgegner) betreibt ein Facebook-Profil, dessen Medieninhaber er ist. Im September\u00a02016 verfasste der Politiker anl\u00e4sslich eines Zeitungsartikels ein Posting mit der \u00dcberschrift \u201eBerufsverbot f\u00fcr umstrittenen Tankstellen-Arzt\u201c sowie der Sub\u00fcberschrift \u201eMediziner, der Krebskranken verh\u00f6hnt haben soll, darf in \u00d6sterreich nicht mehr praktizieren\u201c. In [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[572,12,15],"tags":[1563,120,1158,709,1567,234,251,1566,1568,1569,64,1564,1565],"class_list":["post-2466","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-internetrecht","category-medienrecht","category-persoenlichkeitsrechte","tag-ausschlussgrund","tag-entschadigung","tag-facebook","tag-journalistische-sorgfalt","tag-kommentare","tag-loschung","tag-medieng","tag-posting","tag-sorgfalt","tag-sorgfaltspflichten","tag-uble-nachrede","tag--6-abs-1-medieng","tag--6-abs-2-z-3a-medieng"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2466","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2466"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2466\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2477,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2466\/revisions\/2477"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2466"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2466"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2466"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}