{"id":2445,"date":"2018-07-31T12:35:37","date_gmt":"2018-07-31T12:35:37","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2445"},"modified":"2018-07-31T12:35:37","modified_gmt":"2018-07-31T12:35:37","slug":"eugh-bei-angaben-auf-energieetiketten-ist-nicht-auf-testbedingungen-hinzuweisen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2445","title":{"rendered":"EuGH: Bei Angaben auf Energieetiketten ist nicht auf Testbedingungen hinzuweisen"},"content":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018, Rechtssache C\u2011632\/16<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl Dyson als auch BSH (Siemens und Bosch) vertreiben Staubsauger, die beim Verkauf mit einem Energieetikett zu versehen sind. Die Kennzeichnung dient u. a. dazu, die Verbraucher \u00fcber den Energieeffizienzgrad und die Reinigungsleistungen des Staubsaugers zu informieren. Dieses Etikett spiegelt die Ergebnisse von Tests wider, die mit einem leeren Beh\u00e4ltnis ausgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend <strong>Dyson Staubsauger<\/strong> vermarktet , die<strong> ohne Staubbeutel<\/strong> arbeiten, vertreibt <strong>BSH Staubsauger des klassischen Typs mit integriertem Staubbeutel<\/strong>. Dyson wirft BSH u.\u00a0a. vor, den Verbraucher in die Irre gef\u00fchrt und sich unlauterer Gesch\u00e4ftspraktiken schuldig gemacht zu haben. Die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern mit\u00a0Staubbeutel\u00a0t\u00e4usche den Verbraucher, da sich bei normalem Betrieb die Poren des Beutels, wenn sich dieser mit Staub f\u00fclle, schl\u00f6ssen, so dass der Motor eine h\u00f6here Leistung entwickeln m\u00fcsse, damit der Staubsauger die gleiche Saugkraft beibehalte. Die von ihr vertriebenen ohne Staubbeutel arbeitenden Staubsauger seien bei normalem Betrieb nicht von diesem Energieeffizienzverlust betroffen.<\/p>\n<p>\u00dcberdies brachte BSH noch weitere Etiketten an seinen Staubsaugern an; u.\u00a0a. ein gr\u00fcnes Etikett mit der Angabe \u201e<i>Energy A<\/i>\u201c, aus dem sich ergebe, dass der Staubsauger in Sachen Energieeffizienz insgesamt Klasse A erreicht habe, ein orangefarbenes Etikett mit der Angabe \u201e<i>AAA Best rated<\/i>: <i>A in all classes<\/i>\u201c, aus dem sich ergebe, dass der Staubsauger in Bezug auf die S\u00e4uberungsleistung \u2013 sowohl auf Teppichen als auch auf harten B\u00f6den \u2013 f\u00fcr Energieeffizienz und f\u00fcr Staubemission Klasse A erreicht habe, sowie ein schwarzes Etikett mit der Abbildung eines Teppichs und der Angabe \u201e<i>class A Performance<\/i>\u201c, aus dem sich ergebe, dass der Staubsauger in Bezug auf die Staubaufnahme auf Teppichen Klasse A erreicht habe.<\/p>\n<p>Das Handelsgericht Antwerpen legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob es im Sinne der Richtlinie \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken eine \u201eirref\u00fchrende Unterlassung&#8220; darstellt, wenn dem Verbraucher Informationen \u00fcber die Testbedingungen, die zu der auf dem Energieetikett der Staubsauger angegebenen Einstufung gef\u00fchrt haben, vorenthalten werden. Ebenso, ob die Erg\u00e4nzung des Energieetiketts um andere, dieselben Informationen mitteilende Symbole, zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH stellte zun\u00e4chst fest, dass die Richtlinie und die Verordnung dahin auszulegen sind, dass auf dem Energieetikett <strong>keine Informationen \u00fcber die Bedingungen<\/strong>, unter denen die Energieeffizienz der Staubsauger gemessen wurde, hinzugef\u00fcgt werden d\u00fcrfen. Die Verordnung legt Gestaltung und Inhalt des Etiketts genau fest und sieht vor, dass nur das Umweltzeichen der EU auf diesem Etikett hinzugef\u00fcgt werden kann. Diese Einheitlichkeit soll dem Endverbraucher eine <strong>bessere Lesbarkeit und eine bessere Vergleichbarkeit<\/strong> der darin enthaltenen Informationen erm\u00f6glichen. Die Verordnung steht daher der Hinzuf\u00fcgung anderer Angaben als dem Umweltzeichen der EU auf dem Energieetikett entgegen. Einschlie\u00dflich solcher zu den Testbedingungen f\u00fcr die Energieeffizienz der Staubsauger.<\/p>\n<p>Eine \u201eGesch\u00e4ftspraktik&#8220; im Sinne der Richtlinie \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken gilt <strong>nur als irref\u00fchrend, wenn die Informationen als wesentlich<\/strong> gelten. Die Verordnung erw\u00e4hnt aber in der abschlie\u00dfenden Liste der Informationen, die den Verbrauchern mittels des Energieetiketts mitgeteilt werden m\u00fcssen, nicht die Testbedingungen. Daher kann eine solche Information nicht als wesentlich angesehen werden und die fehlende Angabe der Testbedingungen keine irref\u00fchrende Unterlassung darstellen.<\/p>\n<p>Zu den weiteren angebrachten Etiketten stellte der EuGH fest, dass eine solche Anbringung untersagt ist, wenn erstens diese Etiketten oder Symbole den Anforderungen der Richtlinie nicht entsprechen und zweitens diese Anbringung beim Endverbraucher zu Irref\u00fchrung oder Unklarheit hinsichtlich des Energieverbrauchs f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 25. Juli 2018, Rechtssache C\u2011632\/16 Sachverhalt: Sowohl Dyson als auch BSH (Siemens und Bosch) vertreiben Staubsauger, die beim Verkauf mit einem Energieetikett zu versehen sind. Die Kennzeichnung dient u. a. dazu, die Verbraucher \u00fcber den Energieeffizienzgrad und die Reinigungsleistungen des Staubsaugers zu informieren. Dieses Etikett spiegelt die Ergebnisse von Tests wider, die mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[8,4],"tags":[1547,1545,1543,134,1295,1548,1546,1544,616],"class_list":["post-2445","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-eu-rechtsprechung","category-uwg-werberecht","tag-bosch","tag-dyson","tag-energieetikett","tag-eugh","tag-irrefuehrende-unterlassung","tag-richtlinie-ueber-unlautere-geschaeftspraktiken","tag-siemens","tag-staubsauger","tag-unlautere-geschaeftspraktik"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2445","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2445"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2445\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2448,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2445\/revisions\/2448"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2445"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2445"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2445"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}