{"id":2436,"date":"2018-07-13T11:44:13","date_gmt":"2018-07-13T11:44:13","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2436"},"modified":"2018-07-13T11:44:13","modified_gmt":"2018-07-13T11:44:13","slug":"eugh-zeugen-jehovas-haben-bei-haustuerbesuchen-datenschutzrecht-zu-beachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2436","title":{"rendered":"EuGH: Zeugen Jehovas haben bei Haust\u00fcrbesuchen Datenschutzrecht zu beachten"},"content":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 10. Juli 2018, Rechtssache C\u201125\/17<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Die finnische Datenschutzkommission erlie\u00df auf Antrag des Datenschutzbeauftragten eine Entscheidung, mit der sie der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verbot, im Rahmen der von ihren Mitgliedern von T\u00fcr zu T\u00fcr durchgef\u00fchrten Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit personenbezogene Daten zu erheben oder zu verarbeiten, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Verarbeitung solcher Daten eingehalten werden. Die finnischen Zeugen Jehovas machen sich bei ihren Besuchen <strong>Notizen zu Name, Anschrift und Datum des Besuchs, Inhalten der Gespr\u00e4che sowie\u00a0\u00fcber religi\u00f6se \u00dcberzeugungen und Familienverh\u00e4ltnisse<\/strong>.<\/p>\n<p>Diese <strong>Daten wurden als Ged\u00e4chtnisst\u00fctze erhoben<\/strong>, um f\u00fcr den Fall eines erneuten Besuchs wieder auffindbar zu sein, <strong>ohne dass die betroffenen Personen hierin eingewilligt h\u00e4tten oder dar\u00fcber informiert<\/strong> worden w\u00e4ren. Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas und ihre Gemeinden organisieren und koordinieren die von T\u00fcr zu T\u00fcr durchgef\u00fchrte Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit ihrer Mitglieder insbesondere dadurch, dass sie Gebietskarten erstellen, auf deren Grundlage Bezirke unter den verk\u00fcndigenden Mitgliedern aufgeteilt werden, und indem sie Verzeichnisse \u00fcber die Verk\u00fcndiger und die Anzahl der von ihnen verbreiteten Publikationen der Gemeinschaft f\u00fchren. Au\u00dferdem f\u00fchren die Gemeinden der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas eine Liste der Personen, die darum gebeten haben, nicht mehr von den Verk\u00fcndigern aufgesucht zu werden. Die in dieser Liste enthaltenen personenbezogenen Daten werden von den Mitgliedern der Gemeinschaft verwendet.<\/p>\n<p>Das Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Verwaltungsgerichtshof in\u00a0Finnland betraf im Wesentlichen die Frage, ob die Gemeinschaft den unionsrechtlichen Vorschriften \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten unterliegt, weil sich ihre Mitglieder bei der Aus\u00fcbung ihrer Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit von T\u00fcr zu T\u00fcr veranlasst sehen k\u00f6nnen, sich Notizen \u00fcber den Inhalt ihrer Gespr\u00e4che und insbesondere die religi\u00f6se Orientierung der von ihnen aufgesuchten Personen zu machen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH stellte dazu zun\u00e4chst fest, dass die von den Mitgliedern der Zeugen Jehovas von T\u00fcr zu T\u00fcr durchgef\u00fchrte Verk\u00fcndungst\u00e4tigkeit unter<strong> keinen Ausnahmetatbestand<\/strong> f\u00e4llt, die die unionsrechtlichen Datenschutzvorschriften \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten vorsehen. Insbesondere ist diese T\u00e4tigkeit <strong>keine ausschlie\u00dflich pers\u00f6nliche oder famili\u00e4re T\u00e4tigkeit<\/strong>, f\u00fcr die diese Vorschriften nicht gelten. Der Umstand, dass die Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit von T\u00fcr zu T\u00fcr durch das in Art. 10 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der EU verankerte Grundrecht auf <strong>Gewissens- und Religionsfreiheit gesch\u00fctzt ist, verleiht ihr keinen ausschlie\u00dflich pers\u00f6nlichen oder famili\u00e4ren Charakter<\/strong>, da sie \u00fcber die private Sph\u00e4re eines als Verk\u00fcndiger t\u00e4tigen Mitglieds einer Religionsgemeinschaft hinausgeht.<\/p>\n<p>Die\u00a0unionsrechtlichen Vorschriften \u00fcber den Schutz personenbezogener Daten sind nur dann auf die manuelle Verarbeitung von Daten anwendbar, wenn diese Daten in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Da im vorliegenden Fall die Verarbeitung personenbezogener Daten <strong>nicht automatisiert<\/strong> erfolgt, stellt sich die Frage, ob die verarbeiteten Daten in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Insoweit gelangt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass der <strong>Begriff &#8222;Datei&#8220;<\/strong> <strong>jede Sammlung personenbezogener Daten<\/strong>, die im Rahmen einer Verk\u00fcndungst\u00e4tigkeit von T\u00fcr zu T\u00fcr erhoben wurden und zu denen Namen und Adressen sowie weitere Informationen \u00fcber die aufgesuchten Personen geh\u00f6ren, umfasst, sofern diese Daten <strong>nach bestimmten Kriterien so strukturiert sind, dass sie in der Praxis zur sp\u00e4teren Verwendung leicht wiederauffindbar<\/strong> sind. Um unter diesen Begriff zu fallen, muss eine solche Sammlung nicht aus spezifischen Kartotheken oder Verzeichnissen oder anderen der Recherche dienenden Ordnungssystemen bestehen. Demnach m\u00fcssen die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die im Rahmen der Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit von T\u00fcr zu T\u00fcr erfolgen, dem unionsrechtlichen Datenschutzrecht entsprechen.<\/p>\n<p><strong>&#8222;F\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlicher&#8220;<\/strong> k\u00f6nnen mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure sein, wobei dann jeder unionsrechtlichen Datenschutzrecht unterliegt.\u00a0Jeder, der\u00a0aus Eigeninteresse auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Einfluss nimmt und damit an der Entscheidung \u00fcber die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung beteiligt ist, kann als f\u00fcr die Verarbeitung Verantwortlicher angesehen werden. Im \u00dcbrigen setzt die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure nicht voraus, dass jeder von ihnen Zugang zu den personenbezogenen Daten hat.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall gelangte der EuGH zu dem Schluss, dass eine <strong>Religionsgemeinschaft gemeinsam mit ihren als Verk\u00fcndiger t\u00e4tigen Mitgliedern als Verantwortliche f\u00fcr die Verarbeitungen personenbezogener Daten <\/strong>angesehen werden kann, die durch diese Mitglieder im Rahmen einer Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit von T\u00fcr zu T\u00fcr erfolgen, die von dieser Gemeinschaft organisiert und koordiniert wird und zu der sie ermuntert, <strong>ohne dass es hierf\u00fcr erforderlich<\/strong> w\u00e4re, dass die <strong>Gemeinschaft Zugriff auf diese Daten hat oder ihren Mitgliedern nachweislich schriftliche Anleitungen oder Anweisungen zu diesen Datenverarbeitungen<\/strong> gegeben hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Quelle: Pressemitteilung des EuGH Nr. 103\/18 vom 10.7.2018<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 10. Juli 2018, Rechtssache C\u201125\/17 Sachverhalt: Die finnische Datenschutzkommission erlie\u00df auf Antrag des Datenschutzbeauftragten eine Entscheidung, mit der sie der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verbot, im Rahmen der von ihren Mitgliedern von T\u00fcr zu T\u00fcr durchgef\u00fchrten Verk\u00fcndigungst\u00e4tigkeit personenbezogene Daten zu erheben oder zu verarbeiten, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Verarbeitung solcher [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[18,8,15],"tags":[1539,835,1538,134,1541,1542,743,1540,1537],"class_list":["post-2436","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-datenschutzrecht","category-eu-rechtsprechung","category-persoenlichkeitsrechte","tag-datei","tag-datenschutzrecht-2","tag-datenverarbeitung","tag-eugh","tag-fuer-die-verarbeitung-verantwortlicher","tag-handschriftliche-notizen","tag-schutz-personenbezogener-daten","tag-verantwortlicher","tag-zeugen-jehovas"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2436","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2436"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2436\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2440,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2436\/revisions\/2440"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2436"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2436"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2436"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}