{"id":2272,"date":"2017-11-19T20:15:25","date_gmt":"2017-11-19T20:15:25","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2272"},"modified":"2017-11-19T20:15:47","modified_gmt":"2017-11-19T20:15:47","slug":"mountainbiketouren-im-internet-trotz-fahrverbot-eigentumsfreiheitsklage-gegen-host-provider","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2272","title":{"rendered":"Mountainbiketour trotz Fahrverbot auf Website: Eigentumsfreiheitsklage gegen Host-Provider"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 18.10.2017, 7 Ob 80\/17s<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Auf der Website der Beklagten k\u00f6nnen von registrierten Nutzern Mountainbiketouren hochgeladen und ver\u00f6ffentlicht werden. Diese Wegbeschreibungen k\u00f6nnen von anderen Nutzern heruntergeladen werden. Einsicht und Download sind auch \u00fcber eine Smartphone-App m\u00f6glich. Die von Dritten auf das Tourenportal geladenen Mountainbiketouren k\u00f6nnen von der Beklagten sowohl ge\u00e4ndert als auch gel\u00f6scht werden. In den AGB findet sich folgende Anmerkung in Kleindruck: <em>\u201eDie Autoren weisen besonders darauf hin, dass s\u00e4mtliche Touren auf manchen Teilen einem Fahrverbot unterliegen k\u00f6nnen. Auf diesen Teilen ist das Rad bzw. Mountainbike zu schieben. Jegliche Haftung [&#8230;] ist ausgeschlossen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Eine der abrufbaren Touren f\u00fchrte \u00fcber etliche Kilometer \u00fcber die Waldgrundst\u00fccke der Kl\u00e4ger. Sie wird als \u201eleichte Rundtour gegen Uhrzeigersinn auf Forststra\u00dfen, 5\u00a0Min. Schieben\u201c beschrieben. Beim ersten dieser Waldgrundst\u00fccke befindet sich jeweils eine Absperrung mit einem Fahrverbotsschild und dem zus\u00e4tzlichen, ausdr\u00fccklichen Hinweis \u201eRadfahren verboten\u201c.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die <span class=\"Fett\">Kl\u00e4ger <\/span>brachten ihre Klage auf Grundlage ihres Eigentumsrechts sowie des \u00a7\u00a016 ECG ein. Auf den Liegenschaften der Kl\u00e4ger sei das Fahren mit Mountainbikes und sonstigen Fahrzeugen ausdr\u00fccklich untersagt. Infolge der Ver\u00f6ffentlichung sei vermehrte Pr\u00e4senz von Mountainbikern festgestellt worden. Die Beklagte sei erfolglos zur Entfernung der Mountainbiketour von deren Homepage aufgefordert worden. Durch die Ver\u00f6ffentlichung werde in unzul\u00e4ssiger Weise in das Eigentumsrecht der Kl\u00e4ger eingegriffen bzw ein derartiger Eingriff durch dritte Personen provoziert, unterst\u00fctzt und verursacht.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht best\u00e4tigte diese Entscheidung. Der OGH hingegen befand die Revision der Kl\u00e4ger f\u00fcr zul\u00e4ssig und auch berechtigt. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Nach \u00a7\u00a016 Abs\u00a01 ECG ist ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert, [\u2026] f\u00fcr die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen nicht verantwortlich, sofern er<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">1.\u00a0von einer rechtswidrigen T\u00e4tigkeit oder Information keine tats\u00e4chliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzanspr\u00fcche auch keiner Tatsachen oder Umst\u00e4nde \u00a0bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige T\u00e4tigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">2.\u00a0sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erhalten hat, unverz\u00fcglich t\u00e4tig wird, um die Information zu entfernen oder \u00a0den Zugang zu ihr zu sperren.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Regelung bildet ein <strong>Haftungsprivileg f\u00fcr den Host-Provider. <\/strong>Bei Einhaltung der genannten Voraussetzungen wird er f\u00fcr alle Rechtsgebiete haftungsfrei. Nach \u00a7\u00a018 ECG und der Rechtsprechung des EuGH haben neutral bleibende Diensteanbieter keine allgemeine \u00dcberwachungspflicht hinsichtlich der von ihnen gespeicherten fremden Inhalte. Nach \u00a7\u00a019 Abs\u00a01 ECG lassen aber die \u00a7\u00a7\u00a013 bis 18 ECG gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Gericht oder eine Beh\u00f6rde dem Diensteanbieter die Unterlassung, Beseitigung oder Verhinderung einer Rechtsverletzung auftragen kann, unber\u00fchrt. Der Unterlassungsanspruch der Kl\u00e4ger kann sich daher nur aus \u00a7\u00a0523 (iVm \u00a7\u00a0354) ABGB ergeben.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\"><span class=\"Fett\">Die <strong>Eigentumsfreiheitsklage<\/strong> kann gegen jeden unberechtigten Eingriff in das Eigentumsrecht erhoben werden, im allgemeinen aber nicht wegen Handlungen Dritter. Eine Ausnahme davon besteht, wenn der Beklagte den Eingriff veranlasst hat, den unerlaubten Zustand aufrecht h\u00e4lt oder sonst von ihm Abhilfe zu erwarten ist.<br \/>\n<\/span><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Beklagte ist hier zwar Host-Providerin iSd ECG, weil sie dadurch, dass (anonyme) Nutzer in ihrem Mountainbike-Onlineportal Mountainbikerouten hochladen k\u00f6nnen, fremde Inhalte speichert. Die Kl\u00e4ger machen jedoch Anspr\u00fcche auf Unterlassung und Beseitigung iSd \u00a7\u00a019 ECG geltend, sodass das Haftungsprivileg des Host-Providers nach \u00a7\u00a016 ECG nicht zum Tragen kommt.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Pflicht zum T\u00e4tigwerden des Betreibers des Onlineportals kann dadurch entstehen, dass er <strong>von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und nicht Abhilfe<\/strong> schafft. Die Beklagte wurde jedoch auch nach schriftlicher Aufforderung durch die Kl\u00e4ger nicht t\u00e4tig. Sp\u00e4testens ab diesem Zeitpunkt wusste die Beklagte daher, dass die auf ihrer Plattform ver\u00f6ffentlichte Tour als Mountainbikestrecke nicht mehr durchgehend berechtigt befahren werden darf. Zumindest ab diesem Zeitpunkt wurde die Beklagte daher durch die Aufrechterhaltung der Ver\u00f6ffentlichung als F\u00f6rderin des Rechtsbruchs zur <strong>mittelbaren St\u00f6rerin<\/strong>, gegen die im Sinn der zitierten Judikatur das Beseitigungs- und Unterlassungsbegehren ebenfalls gerichtet werden kann.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der OGH gab dem Klagebegehren deshalb in Ab\u00e4nderung der Entscheidungen der Vorinstanzen statt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 18.10.2017, 7 Ob 80\/17s Sachverhalt: Auf der Website der Beklagten k\u00f6nnen von registrierten Nutzern Mountainbiketouren hochgeladen und ver\u00f6ffentlicht werden. Diese Wegbeschreibungen k\u00f6nnen von anderen Nutzern heruntergeladen werden. 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