{"id":2184,"date":"2017-02-14T10:48:14","date_gmt":"2017-02-14T10:48:14","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2184"},"modified":"2017-02-14T10:48:14","modified_gmt":"2017-02-14T10:48:14","slug":"ist-werbung-mit-preisvergleichen-von-geschaeften-unterschiedlicher-groesse-irrefuehrend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2184","title":{"rendered":"Ist Werbung mit Preisvergleichen von Gesch\u00e4ften unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe irref\u00fchrend?"},"content":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 8.2.2017, Rechtssache C\u2011562\/15<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Eine Handelsgruppe (Beklagte) lancierte eine gro\u00df angelegte Fernsehwerbekampagne mit dem Titel \u201e<em><strong>Tiefstpreisgarantie<\/strong><\/em>\u201c, in der die in den Gesch\u00e4ften dieser Handelsgruppe f\u00fcr 500 Waren gro\u00dfer Marken verlangten Preise mit denen in Gesch\u00e4ften konkurrierender Handelsgruppen verglichen wurden und den Verbrauchern angeboten wurde, ihnen die zweifache Preisdifferenz zu erstatten, falls sie die Waren anderswo g\u00fcnstiger f\u00e4nden. Die verbreiteten Werbespots zeigten Preisunterschiede zugunsten der Handelsgruppe. Insbesondere wurden die in den Gesch\u00e4ften der konkurrierenden Handelsgruppe vertriebenen Waren darin als systematisch teurer dargestellt. Die f\u00fcr den Vergleich ausgew\u00e4hlten <strong>Konkurrenzgesch\u00e4fte waren ausnahmslos Superm\u00e4rkte<\/strong>, w\u00e4hrend die <strong>eigenen Gesch\u00e4fte der Beklagten s\u00e4mtlich Hyperm\u00e4rkte<\/strong> waren (eigene kleinere M\u00e4rkte waren auch von der Aktion ausgeschlossen). Diese Information erschien nur auf der Eingangsseite der Website der Beklagten durch einen Hinweis in kleiner Schrift.<\/p>\n<p>Das Erstgericht gab der Klage auf (u.a.) Unterlassung statt. Das Berufungsgericht unterbrach das Verfahren um es dem EuGH vorzulegen. Das Berufungsgericht wollte (zusammengefasst) wissen, ob eine Werbung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in der die Preise von Waren verglichen werden, die in Gesch\u00e4ften unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe oder Art vertrieben werden, unzul\u00e4ssig ist. Es wollte weiter wissen, ob der Umstand, dass die Gesch\u00e4fte, deren Preise dem Vergleich unterliegen, unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe oder Art sind, eine wesentliche Information darstellt und gegebenenfalls, in welchem Umfang und auf welchem Tr\u00e4ger die Verbreitung dieser Information zu erfolgen hat.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH hielt zun\u00e4chst fest, dass vergleichende Werbung dazu beitr\u00e4gt, die Vorteile der verschiedenen vergleichbaren Waren objektiv herauszustellen und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Waren und Dienstleistungen im Interesse der Verbraucher f\u00f6rdert. Die Anforderungen an eine solche Werbung sind im f\u00fcr sie g\u00fcnstigsten Sinne auszulegen, wobei sicherzustellen ist, dass die vergleichende Werbung nicht in einer wettbewerbswidrigen und unlauteren oder die Verbraucherinteressen beeintr\u00e4chtigenden Weise betrieben wird.<\/p>\n<p>Art.\u00a04 der hier anzuwendenden Richtlinie 2006\/114 verlangt jedoch nicht, dass die Gesch\u00e4fte, in denen die dem Preisvergleich unterliegenden Waren vertrieben werden, gleicher Art oder Gr\u00f6\u00dfe sind. Auch ist ein Preisvergleich zwischen vergleichbaren Waren, die in Gesch\u00e4ften unterschiedlicher Art oder Gr\u00f6\u00dfe vertrieben werden, f\u00fcr sich genommen geeignet, zur Verwirklichung der angef\u00fchrten Ziele vergleichender Werbung beizutragen, und verst\u00f6\u00dft weder gegen das Gebot eines fairen Wettbewerbs noch gegen Verbraucherinteressen.<\/p>\n<p>Allerdings kann eine Werbung, in der die Preise von Waren verglichen werden, die in Gesch\u00e4ften unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe oder Art vertrieben werden, nur dann als zul\u00e4ssig angesehen werden, wenn alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt sind: Insbesondere muss eine solche Werbung die <strong>Preise objektiv vergleichen und darf nicht irref\u00fchrend<\/strong> sein.<\/p>\n<p>Unter bestimmten Umst\u00e4nden kann aber die Objektivit\u00e4t des Vergleichs durch die unterschiedliche Gr\u00f6\u00dfe oder Art der Gesch\u00e4fte beeintr\u00e4chtigt werden. Preise g\u00e4ngiger Verbrauchsg\u00fcter k\u00f6nnen je nach der Art und Gr\u00f6\u00dfe des Gesch\u00e4fts variieren, so dass ein<strong> asymmetrischer Vergleich<\/strong> bewirken k\u00f6nnte, dass der <strong>Preisunterschied zwischen dem Werbenden und den Mitbewerbern k\u00fcnstlich erzeugt oder vergr\u00f6\u00dfert<\/strong> wird, je nachdem, welche Gesch\u00e4fte f\u00fcr den Vergleich herangezogen werden.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall erachtete der EuGH eine Werbung zur T\u00e4uschung des durchschnittlichen Verbrauchers geeignet, in der der Werbende f\u00fcr den Vergleich der Preise der in seinen Gesch\u00e4ften vertriebenen Waren mit den Preisen der in Konkurrenzgesch\u00e4ften vertriebenen Waren auf der einen Seite die Preise, die in den Gesch\u00e4ften gr\u00f6\u00dferen Umfangs oder gr\u00f6\u00dferer Art seiner Handelsgruppe verlangt werden, und auf der anderen Seite die Preise heranzieht, die in Gesch\u00e4ften kleineren Umfangs oder kleinerer Art konkurrierender Handelsgruppen ermittelt wurden, obwohl jede dieser Handelsgruppen \u00fcber eine Reihe von Gesch\u00e4ften unterschiedlicher Gr\u00f6\u00dfe und Art verf\u00fcgt. Dadurch wird n\u00e4mlich beim durchschnittlichen Verbraucher der <strong>Eindruck erweckt, dass alle Gesch\u00e4fte dieser Handelsgruppe bei dem Vergleich ber\u00fccksichtigt wurden<\/strong> und die angegebenen Preisunterschiede f\u00fcr alle Gesch\u00e4fte jeder Handelsgruppe \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfe oder Art \u2013 gelten. \u00a0Diese Werbung kann das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers beeinflussen, indem sie ihn dazu veranlasst, eine <strong>Entscheidung in dem irrigen Glauben<\/strong> zu treffen, dass er in den Genuss der in der Werbung hervorgehobenen Preisersparnis kommt, wenn er die <strong>betreffenden Waren in allen Gesch\u00e4ften der Handelsgruppe<\/strong> des Werbenden statt in den Gesch\u00e4ften konkurrierender Handelsgruppen erwirbt.<\/p>\n<p>Anders ist es jedoch, wenn der Verbraucher dar\u00fcber <strong>informiert<\/strong> wird. Dann wei\u00df er, dass er nur in den Genuss der in der Werbung hervorgehobenen Preisersparnis kommt, wenn er die jeweiligen Waren ausschlie\u00dflich in den Gesch\u00e4ften gr\u00f6\u00dferen Umfangs oder gr\u00f6\u00dferer Art der Handelsgruppe des Werbenden erwirbt. Folglich ben\u00f6tigt der Verbraucher bei einer solchen Werbung die genannte Information. <strong>Durch deren Fehlen verst\u00f6\u00dft die Werbung sehr wahrscheinlich gegen das Gebot der Objektivit\u00e4t des Vergleichs und ist irref\u00fchrend<\/strong>. Diese Information muss daher <strong>auf klare Weise bereitgestellt<\/strong> werden und auch<strong> in der Werbebotschaft selbst enthalten<\/strong> sein. Die endg\u00fcltige Entscheidung obliegt jedoch dem nationalen Gericht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 8.2.2017, Rechtssache C\u2011562\/15 Sachverhalt: Eine Handelsgruppe (Beklagte) lancierte eine gro\u00df angelegte Fernsehwerbekampagne mit dem Titel \u201eTiefstpreisgarantie\u201c, in der die in den Gesch\u00e4ften dieser Handelsgruppe f\u00fcr 500 Waren gro\u00dfer Marken verlangten Preise mit denen in Gesch\u00e4ften konkurrierender Handelsgruppen verglichen wurden und den Verbrauchern angeboten wurde, ihnen die zweifache Preisdifferenz zu erstatten, falls sie die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[8,4],"tags":[134,1295,210,994,1296,1241,1297,387,396],"class_list":["post-2184","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-eu-rechtsprechung","category-uwg-werberecht","tag-eugh","tag-irrefuehrende-unterlassung","tag-irrefuhrende-werbung","tag-objektivitaetsgebot","tag-preisvergleich","tag-preiswerbung","tag-richtlinie-2006114","tag-uwg","tag-vergleichende-werbung"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2184","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2184"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2184\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2185,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2184\/revisions\/2185"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2184"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2184"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2184"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}