{"id":2125,"date":"2016-11-30T10:28:08","date_gmt":"2016-11-30T10:28:08","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=2125"},"modified":"2016-11-30T10:29:06","modified_gmt":"2016-11-30T10:29:06","slug":"begriff-fair-use-nicht-als-marke-schutzfaehig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=2125","title":{"rendered":"Begriff &#8222;Fair Use&#8220; nicht als Marke schutzf\u00e4hig"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.10.2016, 4 Ob 180\/16y<\/p>\n<p>Die Antragstellerin beantrage die Eintragung der Wortbildmarke \u201eFairUse\u201c f\u00fcr Waren und Dienstleistungen in den Klassen\u00a016, 35, 38 und 41. Die Markenanmeldung wurde mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, dass sie aus Sicht der ma\u00dfgeblichen Verkehrskreise nicht geeignet sei, die betriebliche Ursprungsidentit\u00e4t der darunter vertriebenen Waren und Dienstleistungen zu garantieren.<\/p>\n<p>Auch der OGH gab dem au\u00dferordentlichen Revisionsrekurs\u00a0der Antragstellerin nicht Folge:<\/p>\n<p>Die Hauptfunktion der Marke ist ihre <strong>Herkunftsfunktion<\/strong>; sie soll dem Verbraucher oder Endabnehmer die <strong>Ursprungsidentit\u00e4t<\/strong> der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantieren, indem sie es ihm erm\u00f6glicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden. Deshalb sind Zeichen von der Registrierung ausgeschlossen, die keine <strong>Unterscheidungskraft<\/strong> haben oder die ausschlie\u00dflich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder nach den redlichen und st\u00e4ndigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung \u00fcblich sind.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Entscheidend ist vor allem, ob die Marke im Gesch\u00e4ftsverkehr als Zeichen der Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen aufgefasst werden kann, wobei beteiligte Verkehrskreise alle Personen sind, die als Erwerber der Waren in Betracht kommen. Von der Eintragung ausgeschlossen sind Zeichen, die ausschlie\u00dflich aus <strong>beschreibenden Angaben<\/strong> bestehen. Nur beschreibend und damit nicht schutzf\u00e4hig sind Angaben, wenn sie innerhalb der beteiligten Verkehrskreise ohne besondere Denkarbeit oder komplizierte Schlussfolgerungen als Hinweis auf die Herstellung, die Beschaffenheit oder die Bestimmung der Ware aufgefasst werden.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der EuGH hat dar\u00fcber hinaus auch ausgesprochen, dass nicht nur die Eintragung einer ausschlie\u00dflich beschreibenden Wortverbindung, sondern auch einer solchen Wortverbindung unzul\u00e4ssig ist, die geeignet ist, von anderen Wirtschaftsteilnehmern <strong>zur Bezeichnung eines Merkmals ihrer Waren- oder Dienstleistungen<\/strong> verwendet zu werden. Es besteht ein allgemeines Interesse daran, dass Zeichen oder Angaben, die Waren-\u00a0oder Dienstleistungen beschreiben, von jedermann <strong>frei verwendet<\/strong> werden k\u00f6nnen, weshalb es nicht erlaubt ist, dass solche Zeichen oder Angaben einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden (<strong>Freihaltebed\u00fcrfnis<\/strong>).<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\"><strong>\u201eFairUse\u201c (angemessene Verwendung)<\/strong> bezeichnet im <strong>amerikanischen Urheberrecht<\/strong> die bestimmte, nicht autorisierte Nutzung von gesch\u00fctztem Material unter bestimmten Voraussetzungen. Ob eine Verwendung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach dem Zweck und der Art der Verwendung, insbesondere f\u00fcr kommerzielle Zwecke oder f\u00fcr nicht gewerbliche schulische Zwecke, der Art des urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werks, dem Umfang und der Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verh\u00e4ltnis zum ganzen Werk und der Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des gesch\u00fctzten Werks abzuw\u00e4gen.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der Begriff \u201eFair Use\u201c wird inzwischen <strong>auch im deutschsprachigen Raum<\/strong> verwendet. Es liegt daher nahe, bei Informationsangeboten diesen Begriff als Hinweis darauf zu verstehen, dass die Nutzung dieses Angebots nicht von einer vertraglichen Lizenz abh\u00e4ngig ist, sondern unter der Einschr\u00e4nkung des \u201eFair Use\u201c allgemein zul\u00e4ssig ist. Damit weist dieser Begriff aber nicht auf die Herkunft dieser Informationsangebote aus einem bestimmten Unternehmen hin, sondern wird vielmehr als <strong>blo\u00dfe Beschreibung der Nutzungsbedingungen<\/strong> verstanden werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.10.2016, 4 Ob 180\/16y Die Antragstellerin beantrage die Eintragung der Wortbildmarke \u201eFairUse\u201c f\u00fcr Waren und Dienstleistungen in den Klassen\u00a016, 35, 38 und 41. Die Markenanmeldung wurde mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen, dass sie aus Sicht der ma\u00dfgeblichen Verkehrskreise nicht geeignet sei, die betriebliche Ursprungsidentit\u00e4t der darunter vertriebenen Waren und Dienstleistungen zu garantieren. 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