{"id":1981,"date":"2016-03-07T10:23:38","date_gmt":"2016-03-07T10:23:38","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1981"},"modified":"2016-03-07T10:23:38","modified_gmt":"2016-03-07T10:23:38","slug":"eugh-ehemalige-vertragswerkstatt-von-autohersteller-nicht-fuer-alte-und-nicht-loeschbare-internet-inserate-verantwortlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1981","title":{"rendered":"EuGH: Ehemalige Vertragswerkstatt von Autohersteller nicht f\u00fcr alte und nicht l\u00f6schbare Internet-Inserate verantwortlich"},"content":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 3.3.2016, Rechtssache C\u2011179\/15<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Die Daimler AG, eine Herstellerin von Fahrzeugen, ist Inhaberin der internationalen Bildmarke <strong>Mercedes-Benz<\/strong>, die auch in Ungarn gesch\u00fctzt ist und deren Schutz sich u.\u00a0a. auf Fahrzeugteile erstreckt. Ein ungarischer Vertragspartner von Daimler\u00a0im Bereich des Einzelhandels mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie der Fahrzeugreparatur und \u2011wartung war auf den Verkauf von Waren von Daimler und darauf bezogene Dienstleistungen spezialisiert.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Laufzeit des Vertrags \u00fcber Kundendienstleistungen beauftragte der ungarische Vertragspartner <strong>Werbedienstleistungen im Internet in Form\u00a0der Ver\u00f6ffentlichung einer Anzeige<\/strong>, in der sie <strong>als autorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt bezeichnet<\/strong> wurde. Nach der Beendigung des Vertrags wurde versucht, jede Benutzung der fraglichen Marke zu beenden, aufgrund deren das Publikum h\u00e4tte annehmen k\u00f6nnen, dass weiterhin eine Vertragsbeziehung mit Daimler besteht. Die <strong>Betreiber mehrerer Websites wurden schriftlich aufgefordert, online gestellte Anzeigen zu l\u00f6schen<\/strong>. Trotz dieser Ma\u00dfnahmen wurden die online gestellten Anzeigen weiterhin im Internet verbreitet. Zudem ergab die Eingabe des Namens des Vertragspartners in die Google-Suchmaschine eine Ergebnisliste, in der die Anzeigen erschienen der Vertragspartner als \u201eautorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt\u201c bezeichnet wurde.<\/p>\n<p>Daimler klagte u.a. auf Feststellung, L\u00f6schung und Unterlassung. Nach Ersch\u00f6pfung des innerstaatlichen Instanzenzugs wurde der EuGH mit der L\u00f6sung befasst. Das vorlegende Gericht wollte wissen, ob Art.\u00a05 Abs.\u00a01 Buchst.\u00a0a und b der Richtlinie 2008\/95 dahin auszulegen ist, dass ein Dritter, der in einer auf einer Website ver\u00f6ffentlichten Anzeige genannt ist, die ein Zeichen enth\u00e4lt, das mit einer Marke identisch oder ihr \u00e4hnlich ist, so dass der Eindruck einer Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen ihm und dem Markeninhaber besteht, eine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die vom Inhaber nach dieser Bestimmung verboten werden kann, selbst wenn die Anzeige weder von diesem Dritten oder in seinem Namen platziert worden ist oder wenn dieser vergeblich alles von ihm Erwartbare unternommen hat, um ihre L\u00f6schung zu erreichen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH verwies zun\u00e4chst auf ein fr\u00fcheres Urteil, wonach die Benutzung einer Marke durch einen Dritten ohne Zustimmung des Inhabers zu dem Zweck, die \u00d6ffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass dieser Dritte Waren dieser Marke instand setzt und wartet oder dass er Fachmann f\u00fcr solche Waren oder auf sie spezialisiert ist, unter gewissen Umst\u00e4nden eine Benutzung der Marke im Sinne von Art.\u00a05 Abs.\u00a01 Buchst.\u00a0a der Richtlinie 2008\/95 darstellt, die der Markeninhaber verbieten kann.<\/p>\n<p>Zu den im Ausgangsverfahren fraglichen Anzeigen, in denen der Vertragspartner als \u201eautorisierte Mercedes-Benz-Werkstatt\u201c bezeichnet wurde, hielt der EuGH zun\u00e4chst fest, dass der ungarische Vertragspartner die Marke im Sinne von Art.\u00a05 Abs.\u00a01 der Richtlinie 2008\/95 benutzt hat. Indem der Werbende eine solche Werbeanzeige im Zusammenhang mit seinen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten in Auftrag gibt, \u201ebenutzt\u201c er die Marke n\u00e4mlich \u201eim gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u201c und f\u00fcr \u201eWaren oder Dienstleistungen\u201c, die er seinen Kunden anbietet, wobei eine solche Benutzung zu Werbezwecken im \u00dcbrigen ausdr\u00fccklich unter Art.\u00a05 Abs.\u00a03 Buchst.\u00a0d der Richtlinie 2008\/95 f\u00e4llt. Eine solche Benutzung kann, wenn sie ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt, die herkunftshinweisende Funktion der Marke beeintr\u00e4chtigen, sofern die Anzeige suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Vertragslaufzeit war eine solche Benutzung jedoch ausdr\u00fccklich gestattet.<\/p>\n<p>Zwar l\u00e4sst sich die Ver\u00f6ffentlichung einer Werbeanzeige, die die Marke eines anderen nennt, auf einer Referenzierungswebsite dem Werbenden zurechnen, der diese Anzeige in Auftrag gegeben hat und auf dessen Anweisung der Betreiber dieser Seite als Dienstleister gehandelt hat, doch <strong>k\u00f6nnen dem Werbenden die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Dienstleisters nicht zugerechnet werden<\/strong>, wenn dieser sich <strong>absichtlich oder fahrl\u00e4ssig \u00fcber die ausdr\u00fccklich vom Werbenden erteilten Anweisungen hinwegsetzt<\/strong>, die gerade darauf <strong>abzielen<\/strong>, diese<strong> Benutzung der Marke zu verhindern<\/strong>. Kommt der Dienstleister der Aufforderung des Werbenden, die fragliche Anzeige oder die in ihr enthaltene Nennung der Marke zu l\u00f6schen, nicht nach, l\u00e4sst sich daher die Ver\u00f6ffentlichung der Markennennung auf der Referenzierungswebsite <strong>nicht mehr als Benutzung der Marke durch den Werbenden qualifizieren.<\/strong><\/p>\n<p>Einem Werbenden sind <strong>auch\u00a0selbst\u00e4ndige Handlungen anderer Wirtschaftsteilnehmer wie die der Betreiber von Referenzierungswebsites (zB &#8222;Google)<\/strong>, mit denen der Werbende keine unmittelbare oder mittelbare Beziehung unterh\u00e4lt und die nicht im Auftrag und f\u00fcr Rechnung des Werbenden, sondern auf eigene Initiative und im eigenen Namen handeln, <strong>nicht zuzurechnen<\/strong>.<\/p>\n<p>Zur Systematik des Art.\u00a05 der Richtlinie 2008\/95 ist au\u00dferdem festzustellen, dass in Art.\u00a05 Abs.\u00a03, der eine nicht abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung von Benutzungsformen enth\u00e4lt, die der Markeninhaber verbieten kann, <strong>ausschlie\u00dflich aktive Handlungen Dritter<\/strong> genannt sind. Es\u00a0ist nur derjenige ein Dritter, der <strong>unmittelbar oder mittelbar die Herrschaft \u00fcber die Benutzungshandlung<\/strong> hat, tats\u00e4chlich in der Lage, die Benutzung zu beenden und sich damit an das Verbot zu halten.<\/p>\n<p>Die Vorlagefrage und folglich eine Markenrechtsverletzung wurden insofern vom EuGH verneint.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 3.3.2016, Rechtssache C\u2011179\/15 Sachverhalt: Die Daimler AG, eine Herstellerin von Fahrzeugen, ist Inhaberin der internationalen Bildmarke Mercedes-Benz, die auch in Ungarn gesch\u00fctzt ist und deren Schutz sich u.\u00a0a. auf Fahrzeugteile erstreckt. Ein ungarischer Vertragspartner von Daimler\u00a0im Bereich des Einzelhandels mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie der Fahrzeugreparatur und \u2011wartung war auf den Verkauf von [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[8,572,5],"tags":[1184,1183,134,786,1185,842],"class_list":["post-1981","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-eu-rechtsprechung","category-internetrecht","category-markenrecht","tag-autorisierte-werkstatt","tag-benutzung-einer-marke","tag-eugh","tag-herkunfsthinweis","tag-markenrechtsverletzung","tag-richtlinie-200895"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1981","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1981"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1981\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1983,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1981\/revisions\/1983"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1981"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1981"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1981"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}