{"id":1934,"date":"2016-01-08T16:43:23","date_gmt":"2016-01-08T16:43:23","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1934"},"modified":"2016-01-08T16:43:23","modified_gmt":"2016-01-08T16:43:23","slug":"identifizierender-medienbericht-ueber-strafverfahren-gegen-opernsaenger-verletzt-schutzwuerdige-interessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1934","title":{"rendered":"Identifizierender Medienbericht \u00fcber Strafverfahren gegen Operns\u00e4nger verletzt schutzw\u00fcrdige Interessen"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 7.10.2015, 15 Os 96\/15d<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im Juli\u00a02014 wurde in einer Tageszeitung unter der \u00dcberschrift \u201e<em>Volksopern-Star als Rosenkrieger vor Gericht!<\/em>\u201c ein Artikel ver\u00f6ffentlicht, in dem dar\u00fcber berichtet wurde, dass gegen einen Operns\u00e4nger, der\u00a0durch Nennung seines Berufs, seines Arbeitgebers, seines Alters, seiner Stimmlage, des Alters seines Sohns und des Berufs seiner Ex-Partnerin f\u00fcr einen nicht unmittelbar informierten gr\u00f6\u00dferen Personenkreis erkennbar gemacht wurde, ein Strafverfahren \u201ewegen K\u00f6rperverletzung, gef\u00e4hrlicher Drohung, Stalking und Sachbesch\u00e4digung\u201c im Stadium der Hauptverhandlung anh\u00e4ngig sei, weil er seine Ex-Partnerin \u201ebedrohlich, beharrlich (\u2026) und rabiat\u201c verfolge.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Mit Urteil des Landesgerichts f\u00fcr Strafsachen Wien wurde die Medieninhaberin (Antragsgegnerin) der Tageszeitung zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung an den Operns\u00e4nger (Antragsteller) verpflichtet. Der dagegen gerichteten Berufung der Antragsgegnerin gab das Oberlandesgericht Wien dahin Folge, dass es den Ausspruch nach \u00a7\u00a07 Abs\u00a01 MedienG ersatzlos aufhob, die Verpflichtung zur <strong>Zahlung einer Entsch\u00e4digung<\/strong> nach \u00a7\u00a07a Abs\u00a01 MedienG jedoch best\u00e4tigte, wobei es den Antragsteller als \u201ePerson \u00f6ffentlichen Interesses\u201c wertete, ein \u201e\u00dcberwiegen der \u00d6ffentlichkeitsinteressen gerade an der Identit\u00e4t des Tatverd\u00e4chtigen\u201c jedoch verneinte.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Gegen diese Entscheidung richtete sich der Antrag auf Erneuerung des Verfahrens der Antragsgegnerin, die eine Verletzung von Art\u00a010 MRK behauptet, weil bei einem \u201eprominente[n] K\u00fcnstler und damit eine[r] Person \u00f6ffentlichen Interesses (\u2026) nach gesicherter Rechtsprechung das Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit im Sinne von \u00a7\u00a07a Abs\u00a01 MedienG\u201c \u00fcberwiege. Der OGH wies den Antrag zur\u00fcck. Aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">\u00a7\u00a07a Abs\u00a01 MedienG gew\u00e4hrt einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verd\u00e4chtig ist, einen Anspruch auf Entsch\u00e4digung f\u00fcr die erlittene Kr\u00e4nkung, wenn in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben ver\u00f6ffentlicht werden, die geeignet sind, in einem <strong>nicht unmittelbar informierten gr\u00f6\u00dferen Personenkreis zum Bekanntwerden der Identit\u00e4t der Person<\/strong> zu f\u00fchren, und hierdurch <strong>schutzw\u00fcrdige Interessen dieser Person verletzt<\/strong> werden, ohne dass wegen deren Stellung in der \u00d6ffentlichkeit, wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem \u00f6ffentlichen Leben oder aus anderen Gr\u00fcnden ein \u00fcberwiegendes <strong>Interesse der \u00d6ffentlichkeit<\/strong> an der Ver\u00f6ffentlichung dieser Angaben bestanden hat. Schutzw\u00fcrdige Interessen des Betroffenen werden jedenfalls verletzt, wenn sich die Ver\u00f6ffentlichung blo\u00df auf ein Vergehen bezieht.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Der Ausgleich zwischen den widerstreitenden Grundrechten auf <strong>Freiheit der Meinungs\u00e4u\u00dferung<\/strong> (Art\u00a010 MRK) einerseits und\u00a0dem Anspruch auf <strong>Achtung des Privat- und Familienlebens<\/strong> (Art\u00a08 MRK) andererseits wird durch die nach \u00a7\u00a07a Abs\u00a01 MedienG gebotene <strong>Abw\u00e4gung<\/strong> der schutzw\u00fcrdigen Interessen des von der Berichterstattung Betroffenen gegen\u00fcber den Interessen der \u00d6ffentlichkeit an der Ver\u00f6ffentlichung von zur Identifizierung geeigneten Angaben gew\u00e4hrleistet. Eine <strong>identifizierende Kriminalberichterstattung ist demnach nur zul\u00e4ssig, wenn<\/strong> f\u00fcr diese\u00a0&#8211;\u00a0nach einer einzelfallbezogenen Gesamtschau\u00a0&#8211;\u00a0wegen der <strong>Stellung des Betroffenen in der \u00d6ffentlichkeit<\/strong>, wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem \u00f6ffentlichen Leben oder aus anderen Gr\u00fcnden ein <strong>\u00fcberwiegendes Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit gerade (auch) an den identifizierenden Angaben<\/strong> bestand.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Bei Beantwortung der Frage, ob die Identit\u00e4t der in \u00a7\u00a07a Abs\u00a01 MedienG genannten Personen preisgegeben werden darf, ist ein<strong> strenger Ma\u00dfstab<\/strong> anzulegen, weil die \u00d6ffentlichkeit grunds\u00e4tzlich kein rechtlich gesch\u00fctztes Interesse hat, die Identit\u00e4t von Betroffenen zu erfahren. Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Wien ein \u00dcberwiegen des Interesses der \u00d6ffentlichkeit an der Bekanntgabe identifizierender Angaben zum Tatverd\u00e4chtigen im Ergebnis zu Recht verneint. Der \u00d6ffentlichkeitsbezug sei\u00a0infolge lokaler Bekanntheit des Antragstellers als K\u00fcnstler und Sohn eines denselben Familiennamen tragenden prominenten Vaters im konkreten Fall \u201enicht allzu stark\u201c. Damit hat das Gericht den Betroffenen nur als <strong>\u201eminderprominenten\u201c K\u00fcnstler<\/strong>, sohin gerade nicht als eine Person angesehen, f\u00fcr deren Tun (au\u00dferhalb des Privat- und Familienlebens) sich die \u00d6ffentlichkeit in jedem Fall und unabh\u00e4ngig von einem sonstigen Zusammenhang mit dem \u00f6ffentlichen Leben oder anderen Gr\u00fcnden interessieren darf.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignLeft\">Die Einschr\u00e4nkung des Rechts auf freie Meinungs\u00e4u\u00dferung zum Schutz des guten Rufs war daher im konkreten Fall gesetzlich vorgesehen (\u00a7\u00a07a Abs\u00a01 Z\u00a02 MedienG), erforderlich und auch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignJustify\">Der Erneuerungsantrag wurde daher zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 7.10.2015, 15 Os 96\/15d Sachverhalt: Im Juli\u00a02014 wurde in einer Tageszeitung unter der \u00dcberschrift \u201eVolksopern-Star als Rosenkrieger vor Gericht!\u201c ein Artikel ver\u00f6ffentlicht, in dem dar\u00fcber berichtet wurde, dass gegen einen Operns\u00e4nger, der\u00a0durch Nennung seines Berufs, seines Arbeitgebers, seines Alters, seiner Stimmlage, des Alters seines Sohns und des Berufs seiner Ex-Partnerin f\u00fcr einen nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[12],"tags":[1147,1146,1149,1150,252,61,277,1151,335,1148,1145],"class_list":["post-1934","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienrecht","tag-art-10-mrk","tag-art-8-mrk","tag-freiheit-der-meinungsaeusserung","tag-identifizierende-berichterstattung","tag-medienrecht-2","tag-offentliches-interesse","tag-ogh","tag-person-oeffentlichen-interesses","tag-schutzwurdige-interessen","tag--7-medieng","tag--7a-medieng"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1934"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1935,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1934\/revisions\/1935"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1934"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1934"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1934"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}