{"id":1881,"date":"2015-11-29T16:44:30","date_gmt":"2015-11-29T16:44:30","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1881"},"modified":"2015-12-14T18:58:24","modified_gmt":"2015-12-14T18:58:24","slug":"eugh-kein-ausserordentliches-kuendigungsrecht-bei-indexanpassung-von-telekommunikationsentgelten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1881","title":{"rendered":"EuGH: Kein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht bei Indexanpassung von Telekommunikationsentgelten"},"content":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 26.11.2015, Rechtssache C\u2011326\/14<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Die A1\u00a0Telekom Austria AG sah in Ihren AGB vor, dass, wenn \u201eeine <strong>Indexanpassung<\/strong> in den Entgeltbestimmungen oder einer Individualvereinbarung\u00a0\u2026 vereinbart [ist]\u201c, \u201eA1\u00a0[Telekom Austria]\u00a0\u2026 berechtigt [ist,] Entgelte f\u00fcr das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des [Jahresverbraucherpreisindex] zu erh\u00f6hen\u201c und gleichzeitig \u201everpflichtet [ist,] Senkungen [dieses Index] weiterzugeben und die besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren. \u00dcber die Anpassungen informiert A1\u00a0[Telekom Austria] den Kunden in schriftlicher Form\u201c.<\/p>\n<p>Den AGB zufolge\u00a0sind Kunden generell zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung berechtigt, sofern Kunden durch \u00c4nderungen\u00a0nicht ausschlie\u00dflich beg\u00fcnstigt werden. <strong>Im Falle von Entgelt\u00e4nderungen aufgrund eines vereinbarten Index\u00a0<\/strong>seien Kunden jedoch <strong>nicht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung berechtigt<\/strong>.<\/p>\n<p>Der VKI klagte auf Unterlassung. Die Entgelterh\u00f6hung, die A1\u00a0Telekom Austria vorgenommen habe, sei n\u00e4mlich nur zul\u00e4ssig, wenn dem Verbraucher ein au\u00dferordentliches K\u00fcndigungsrecht einger\u00e4umt werde.<\/p>\n<p>Der OGH legte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob das in Art.\u00a020 Abs.\u00a02 der Richtlinie 2002\/22 f\u00fcr die Teilnehmer vorgesehene Recht, \u201ebei der Bekanntgabe von \u00c4nderungen der Vertragsbedingungen\u201c den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen, auch f\u00fcr den Fall vorzusehen, dass sich eine Anpassung der Entgelte aus den Vertragsbedingungen ableitet, die bereits bei Vertragsabschluss vorsehen, dass in der Zukunft eine Anpassung der Entgelte (Steigerung\/Reduktion) entsprechend den Ver\u00e4nderungen eines objektiven Verbraucherpreisindex, der die Geldwertentwicklung abbildet, zu erfolgen hat?<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH wies zun\u00e4chst darauf hin, dass in Vertr\u00e4gen \u00fcber die Bereitstellung der Verbindung mit einem \u00f6ffentlichen Kommunikationsnetz in klarer, umfassender und leicht zug\u00e4nglicher Form die Einzelheiten \u00fcber Preise und Tarife aufzuf\u00fchren sind, einschlie\u00dflich der Angabe, mit welchen Mitteln aktuelle Informationen \u00fcber alle anwendbaren Tarife und Wartungsentgelte eingeholt werden k\u00f6nnen.\u00a0\u00a0Teilnehmer sollen das Recht haben, bei der Bekanntgabe von \u00c4nderungen der Vertragsbedingungen, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen. Teilnehmern m\u00fcssen\u00a0diese \u00c4nderungen mit ausreichender Frist, und zwar mindestens einen Monat zuvor, angezeigt werden und sie m\u00fcssen auch \u00fcber ihr Recht unterrichtet werden, den Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen, wenn sie die neuen Bedingungen nicht annehmen.<\/p>\n<p>Unternehmen die elektronische Kommunikationsdienste bereitstellen, k\u00f6nnen aber ein berechtigtes Interesse daran haben, die Preise und Tarife ihrer Dienstleistungen zu \u00e4ndern.\u00a0Die vertraglich vorgesehene Entgeltanpassung beruht auf einer klaren, pr\u00e4zisen und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Indexierungsmethode.\u00a0Endnutzer k\u00f6nnen damit nicht in eine andere vertragliche Situation versetzt werden, als sie sich aus den AGB ergeben. Wird eine Tarif\u00e4nderung in dieser Weise (<strong>Entgeltanpassung anhand eines objektiven Verbraucherpreisindex von einer staatlichen Stelle<\/strong>, n\u00e4mlich Statistik \u00d6sterreich) vorgenommen, ist sie folglich <strong>nicht als \u00c4nderung der Vertragsbedingungen<\/strong> im Sinne von Art.\u00a020 Abs.\u00a02 der Richtlinie 2002\/22 einzustufen.<\/p>\n<p>Eine \u00c4nderung der Entgelte f\u00fcr die Bereitstellung elektronischer Netz- oder Kommunikationsdienste gem\u00e4\u00df einer Entgeltanpassungsklausel, die in den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen eines Unternehmens, das diese Dienste anbietet, enthalten ist und vorsieht, dass eine solche \u00c4nderung anhand eines von einer staatlichen Stelle ermittelten objektiven Verbraucherpreisindex erfolgt, stellt daher keine \u201e\u00c4nderung der Vertragsbedingungen\u201c dar, die den Teilnehmer berechtigt, seinen Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zu widerrufen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EuGH-Urteil vom 26.11.2015, Rechtssache C\u2011326\/14 Sachverhalt: Die A1\u00a0Telekom Austria AG sah in Ihren AGB vor, dass, wenn \u201eeine Indexanpassung in den Entgeltbestimmungen oder einer Individualvereinbarung\u00a0\u2026 vereinbart [ist]\u201c, \u201eA1\u00a0[Telekom Austria]\u00a0\u2026 berechtigt [ist,] Entgelte f\u00fcr das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des [Jahresverbraucherpreisindex] zu erh\u00f6hen\u201c und gleichzeitig \u201everpflichtet [ist,] Senkungen [dieses Index] weiterzugeben und die besagten Entgelte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[3,8,6],"tags":[35,1122,1123,913,1126,1125,1124,1121],"class_list":["post-1881","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","category-eu-rechtsprechung","category-zivilrecht","tag-agb","tag-aenderung-von-vertragsbedingungen","tag-ausserordentliche-kuendigung","tag-einseitige-aenderung-von-agb","tag-entgeltanpassungsklausel","tag-entgelterhoehung","tag-indexanpassung","tag-richtlinie-200222"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1881","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1881"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1881\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1883,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1881\/revisions\/1883"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1881"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1881"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1881"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}