{"id":1700,"date":"2015-03-09T13:06:44","date_gmt":"2015-03-09T13:06:44","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1700"},"modified":"2015-03-23T09:59:01","modified_gmt":"2015-03-23T09:59:01","slug":"ogh-pferde-physiotherapie-kann-gegen-tieraerztevorbehalt-verstossem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1700","title":{"rendered":"OGH: Pferde-Physiotherapie kann gegen Tier\u00e4rztevorbehalt versto\u00dfen"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 20.1.2015,\u00a04 Ob 11\/15v<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall bot der\u00a0Beklagte seine Dienstleistungen als <strong>Pferde-Physiotherapeut<\/strong> an. Er verf\u00fcgt \u00fcber keine \u00e4rztliche Ausbildung und ist auch nicht als Tierarzt eingetragen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich der Pferde-Physiotherapie liegt <strong>keine gesetzliche Regelung<\/strong> vor. Das Berufsbild der Pferde-Physiotherapie geht auf die Verbandst\u00e4tigkeit der \u00f6sterreichischen Gesellschaft f\u00fcr Pferde-Physiotherapie (\u00d6GPPT) zur\u00fcck . Die \u00d6GPPT vermittelt eine entsprechende Ausbildung \u00fcber die <strong>Akademie f\u00fcr Pferde-Physiotherapie<\/strong>, die von einem Tierarzt gef\u00fchrt wird. Der Beklagte hat seine Ausbildung an dieser Akademie absolviert.<\/p>\n<p>Der Beklagte untersucht Pferde auf ihre jeweilige Bewegungseinschr\u00e4nkung sowie auf ihre jeweiligen Bewegungsabl\u00e4ufe, wobei er ausschlie\u00dflich mit Pferden arbeitet, die er f\u00fcr gesund h\u00e4lt oder die von einem Tierarzt bereits untersucht wurden. Er ist mit einem Pferdetierarzt in Kontakt und arbeitet mit einer Diplomtier\u00e4rztin st\u00e4ndig zusammen. Der Beklagte bewirbt seine T\u00e4tigkeit &#8222;als veterin\u00e4r medizinisch gepr\u00fcfter Physiotherapeuten&#8220; im Internet.\u00a0Dort weist er darauf hin, dass der \u00d6GPPT-gepr\u00fcfte Pferde-Physiotherapeut nicht als Ersatz oder Konkurrenz zum Tierarzt auftrete und gepr\u00fcfte Pferde-Physiotherapeuten nur nach Anweisung und st\u00e4ndiger Aufsicht des Tierarztes als fachkundige Hilfesteller am kranken und\/oder verletzten Tier arbeiten. In der Rubrik &#8222;Leistungen&#8220; finden sich Angaben zu einem &#8222;Vorsorgecheck&#8220;, wonach sich der physiotherapeutische Zustand eines Pferdes beurteilen lasse. Weiters wird \u00fcber verschiedene von ihm angebotene physikalische Therapien und deren Wirkungen und eine posttraumatische und -operative Betreuung informiert.<\/p>\n<p>Die <strong>\u00d6sterreichische Tier\u00e4rztekammer klagte<\/strong> schlie\u00dflich\u00a0und beantragte\u00a0die Erlassung einer einstweiligen Verf\u00fcgung, wonach dem Beklagten verboten werden solle, tier\u00e4rztliche T\u00e4tigkeiten wie die Untersuchung und Behandlung von Tieren, zB durch die Ank\u00fcndigung von Vorsorgechecks, von physikalischen Therapien, von posttraumatischer und postoperativer Betreuung, oder durch sinngem\u00e4\u00dfe gleiche Aussagen, anzuk\u00fcndigen und\/oder auszuf\u00fchren, wenn dies nicht im Einzelfall nach den genauen Anordnungen und unter der st\u00e4ndigen Aufsicht und Anleitung des beauftragenden Tierarztes erfolgt.<\/p>\n<p>Der\u00a0Beklagte greife in den in <strong>\u00a7\u00a01 Tier\u00e4rzteG normierten Tier\u00e4rztevorbehalt<\/strong> ein.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Das Erstgericht erlie\u00df die EV; das Rekursgericht best\u00e4tigte die Entscheidung. Auch der OGH hielt die Entscheidung f\u00fcr vertretbar:<\/p>\n<p>Bereits in einer fr\u00fcheren Entscheidung hat der OGH\u00a0ua zu \u00a7\u00a7\u00a012 und 24 Tier\u00e4rzteG festgehalten, dass <strong>Behandlungen am Tier vom hochqualifiziert ausgebildeten Tierarzt selbst und pers\u00f6nlich<\/strong> vorgenommen werden m\u00fcssten, wobei ihm auch <strong>Vorbeugema\u00dfnahmen vorzubehalten<\/strong> seien. Auch der Begriff der <strong>Therapie falle unter Kranken- und Heilbehandlung<\/strong> mit dem Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit, der Linderung der Beschwerden und der Verhinderung von R\u00fcckf\u00e4llen. Ein Pferde-Physiotherapeut m\u00f6ge Hilfestellung bei der Gesundheit des Pferdes leisten, eine (zul\u00e4ssige nichttier\u00e4rztliche) Hilfeleistung iSd \u00a7\u00a024 Abs\u00a02 Tier\u00e4rzteG sei dies aber nicht mehr. Eine Hilfestellung iSd \u00a7\u00a024 Abs\u00a02 Tier\u00e4rzteG m\u00fcsse sich auf untergeordnete T\u00e4tigkeiten beschr\u00e4nken, die den Tierarzt bei seiner von ihm selbst vorzunehmenden Behandlung (&#8222;blo\u00df anl\u00e4sslich&#8220;) unterst\u00fctzen. Die <strong>von der \u00d6GPPT angebotene Ausbildung zum Pferde-Physiotherapeuten versto\u00dfe gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz<\/strong>, weil T\u00e4tigkeiten gelehrt w\u00fcrden, die in ihrer <strong>Aus\u00fcbung dem Tierarzt vorbehalten<\/strong> seien.<\/p>\n<p>Aufgrund des bescheinigten Sachverhalts war nicht davon auszugehen, dass die angebotenen T\u00e4tigkeiten &#8222;keinerlei medizinisches Fachwissen&#8220; erfordern, zumal sich der Beklagte selbst als veterin\u00e4r medizinisch gepr\u00fcfter Physiotherapeuten bezeichnet und das Vorliegen von Krankheiten eigenst\u00e4ndig beurteilt. Auch der Standpunkt des Beklagten, dass er keine T\u00e4tigkeit im Rahmen der Schulmedizin aus\u00fcbe, geht fehl, weil der Begriff der &#8222;medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse&#8220; nicht mit dem der Schulmedizin gleichzusetzen ist. Davon abgesehen wird ohnedies \u00a0im Rahmen des Diplomstudiums der Veterin\u00e4rmedizin im Bereich der Pferdemedizin auch das Fach Physiotherapie gelehrt. Die T\u00e4tigkeit als Pferde-Physiotherapeut ist auch nicht mit dem einfach handhabbaren und automationsunterst\u00fctzten Messen von K\u00f6rperfunktionen oder mit einer rein pseudomedizinischen T\u00e4tigkeit zu vergleichen. Das fr\u00fchzeitige Erkennen von Schmerzen zur Vorbeugung von Krankheiten, die Durchf\u00fchrung von Vorsorgeuntersuchungen und Therapien (Behandlungen) und die selbst\u00e4ndige Entscheidung, ob eine Krankheit vorliegt, erfordern vielmehr das durch ein (Veterin\u00e4r-)Medizinstudium vermittelte Wissen.<\/p>\n<p>Insofern best\u00e4tigte auch der OGH die Entscheidungen der Vorinstanzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 20.1.2015,\u00a04 Ob 11\/15v Sachverhalt: Im vorliegenden Fall bot der\u00a0Beklagte seine Dienstleistungen als Pferde-Physiotherapeut an. Er verf\u00fcgt \u00fcber keine \u00e4rztliche Ausbildung und ist auch nicht als Tierarzt eingetragen. F\u00fcr den Bereich der Pferde-Physiotherapie liegt keine gesetzliche Regelung vor. Das Berufsbild der Pferde-Physiotherapie geht auf die Verbandst\u00e4tigkeit der \u00f6sterreichischen Gesellschaft f\u00fcr Pferde-Physiotherapie (\u00d6GPPT) zur\u00fcck . [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[4],"tags":[277,1024,1023,1025],"class_list":["post-1700","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uwg-werberecht","tag-ogh","tag-pferde-physiotherapie","tag-tieraerztevorbehalt","tag--1-tieraerzteg"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1700","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1700"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1700\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1723,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1700\/revisions\/1723"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1700"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1700"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1700"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}