{"id":1462,"date":"2014-08-20T10:03:14","date_gmt":"2014-08-20T10:03:14","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1462"},"modified":"2014-08-26T13:10:36","modified_gmt":"2014-08-26T13:10:36","slug":"ogh-zum-umfang-der-aufklaerungspflicht-von-aerzten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1462","title":{"rendered":"OGH zum Umfang der Aufkl\u00e4rungspflicht von \u00c4rzten"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.6.2014, 3 Ob 94\/14s<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt:<\/strong><\/p>\n<p>Ein Patient (Kl\u00e4ger) musste sich einer <strong>Operation<\/strong> unterziehen.\u00a0Vor der Operation\u00a0wurde er\u00a0unter anderem dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt, dass es bei der in Aussicht genommenen Operation zu einer Milzverletzung, allenfalls auch zu einem <strong>Totalverlust der Milz kommen kann<\/strong>. Welche Folgen die Entfernung der Milz nach sich ziehen k\u00f6nnte, wurde dem Kl\u00e4ger nicht erkl\u00e4rt, er stellte diesbez\u00fcglich aber auch keine Fragen. Er w\u00e4re bei entsprechendem Nachfragen \u00fcber m\u00f6gliche Folgen einer Milzentfernung auch noch weiter aufgekl\u00e4rt worden. Der Kl\u00e4ger gab vor der Operation zu verstehen, dass er wisse, was es bedeute, wenn Organe verletzt werden.<\/p>\n<p>Genau dieses ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnte Risiko wurde schlie\u00dflich in seinem Fall schlagend: Die Milz wurde bei der Operation verletzt. Der Kl\u00e4ger klagte auf Zahlung von Schadenersatz\u00a0und begr\u00fcndete dies mit einem\u00a0Kunstfehler der behandelnden \u00c4rzte sowie mangelhafter Aufkl\u00e4rung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung:<\/strong><\/p>\n<p>Die ersten beiden Instanzen wiesen die Schadenersatzklage ab. Die Operation sei lege artis ausgef\u00fchrt worden. Der Kl\u00e4ger sei \u00fcberdies vor der Operation ausreichend \u00fcber m\u00f6gliche Komplikationen und Risken aufgekl\u00e4rt worden. Die \u00e4rztliche <strong>Aufkl\u00e4rungsverpflichtung w\u00fcrde \u00fcberspannt<\/strong> werden, wenn <strong>\u00fcber die Aufkl\u00e4rung \u00fcber Risiken\u00a0hinaus<\/strong>, auch noch eine <strong>weitere Aufkl\u00e4rung \u00fcber die konkrete Bedeutung allf\u00e4llig verwirklichter Operationsrisken auf das t\u00e4gliche Leben<\/strong> erforderlich w\u00e4re.<\/p>\n<p>Der OGH schloss sich den Vorinstanzen an. Der konkrete Umfang der \u00e4rztlichen Aufkl\u00e4rungspflicht richtet sich stets nach den <strong>Umst\u00e4nden des Einzelfalls<\/strong>. Die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung soll es Patienten erm\u00f6glichen, die Tragweite ihrer Erkl\u00e4rung, in eine bestimmte Behandlung einzuwilligen, zu \u00fcberschauen. Der Patient kann nur dann wirksam seine Einwilligung geben, wenn er \u00fcber die Bedeutung des vorgesehenen Eingriffs und seine m\u00f6glichen Folgen hinreichend aufgekl\u00e4rt wurde. Die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rungspflicht reicht umso weiter, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vern\u00fcnftigen Patienten vordringlich oder geboten ist. Ist der Eingriff zwar medizinisch empfohlen aber nicht eilig, so ist grunds\u00e4tzlich eine umfassende Aufkl\u00e4rung notwendig. In einem solchen Fall ist die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rungspflicht selbst dann zu bejahen, wenn erheblich nachteilige Folgen wenig wahrscheinlich sind. Es ist dann auch auf die M\u00f6glichkeit \u00e4u\u00dferst seltener, aber gravierender Risken hinzuweisen. Die Aufkl\u00e4rungsanforderungen d\u00fcrfen aber nicht \u00fcberspannt werden. Entscheidend f\u00fcr den Umfang der \u00e4rztlichen Aufkl\u00e4rungspflicht ist, dass der Patient als Aufkl\u00e4rungsadressat die <strong>f\u00fcr seine Entscheidung ma\u00dfgebenden Kriterien<\/strong> erf\u00e4hrt, die ihn in die Lage versetzen, die Tragweite seiner Zustimmung zum Eingriff zu \u00fcberblicken und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignJustify\">Der OGH sah keine\u00a0im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung, wenn das Berufungsgericht die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rung des Kl\u00e4gers vor der Operation, die \u00fcberdies<strong> von zwei \u00c4rzten an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor der Operation<\/strong> erfolgte und dem Kl\u00e4ger somit auch eine <strong>l\u00e4ngere \u00dcberlegungszeit<\/strong> bot, als ausreichend und den operativen Eingriff daher als gerechtfertigt ansah, darf die \u00e4rztliche Aufkl\u00e4rungspflicht doch nicht \u00fcberspannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.6.2014, 3 Ob 94\/14s Sachverhalt: Ein Patient (Kl\u00e4ger) musste sich einer Operation unterziehen.\u00a0Vor der Operation\u00a0wurde er\u00a0unter anderem dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt, dass es bei der in Aussicht genommenen Operation zu einer Milzverletzung, allenfalls auch zu einem Totalverlust der Milz kommen kann. Welche Folgen die Entfernung der Milz nach sich ziehen k\u00f6nnte, wurde dem Kl\u00e4ger nicht [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[3,6],"tags":[904,908,906,907,905,324],"class_list":["post-1462","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemeines","category-zivilrecht","tag-arzthaftung","tag-aufklaerungspflicht","tag-kunstfehler","tag-mangelhafte-aufklaerung","tag-operationsrisiken","tag-schadenersatz"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1462","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1462"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1462\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1464,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1462\/revisions\/1464"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1462"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1462"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1462"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}