{"id":1151,"date":"2014-04-30T15:21:12","date_gmt":"2014-04-30T15:21:12","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1151"},"modified":"2014-04-30T20:48:32","modified_gmt":"2014-04-30T20:48:32","slug":"uwg-koppelung-von-smartphonetablet-mit-langfristigem-finanzprodukt-nicht-unlauter-keine-wiederholungsgefahr-bei-irrtum","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1151","title":{"rendered":"Hochwertige Zugabe zu langfristigem Finanzprodukt keine unlautere Gesch\u00e4ftspraktik \/ Keine Wiederholungsgefahr bei Irrtum"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.3.2014, 4 Ob 28\/14t<\/p>\n<p>Wie <a title=\"Smartphone zum Versicherungsvertrag: Keine unzul\u00e4ssige Zugabe iSd UWG\" href=\"https:\/\/media-law.at\/?p=326\">hier im Blog<\/a>\u00a0bereits berichtet, hat der OGH schon\u00a0vor einigen Monaten\u00a0ausgesprochen, dass das Angebot der<strong> Zugabe eines hochwertigen Mobiltelefons zu einem Versicherungsprodukt mit langfristiger Bindung<\/strong> beim durchschnittlich informierten und verst\u00e4ndigen Verbraucher, der eine dem Anlass angemessene hohe Aufmerksamkeit aufwendet, <strong>nicht<\/strong> dazu f\u00fchrt, dass er sich allein wegen der Zugabe, also unter <strong>Ausschluss rationaler Erw\u00e4gungen<\/strong>, f\u00fcr dieses Produkt entscheidet.<\/p>\n<p>Im vorliegenden Fall hatte der OGH erneut \u00fcber die Ank\u00fcndigung einer m\u00f6glichen Koppelung eines langfristig gebundenen Finanzprodukts mit einem hochwertigem Smartphone oder Tabletcomputer zu entscheiden. Der <strong>VKI<\/strong> sah auch hierin eine unlautere Gesch\u00e4ftspraktik.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignJustify\">Das Versicherungsprodukt samt Zugabe konnte erst nach einem pers\u00f6nlichen Beratungsgespr\u00e4ch vertraglich erworben werden, das man durch Registrierung im Internet oder telefonisch vereinbaren musste. F\u00fcr die Beurteilung der Unlauterkeit war\u00a0zwar zu ber\u00fccksichtigen, dass sich Interessenten unmittelbar vor dem Erwerb dazu entscheiden mussten,\u00a0sich als Interessent zu registrieren und zu einem Gespr\u00e4ch einladen zu lassen, jedoch \u00e4ndert dies f\u00fcr den OGH nichts am Ergebnis. Der OGH konnte n\u00e4mlich\u00a0nicht erkennen, dass das hier zu beurteilende Koppelungsangebot beim durchschnittlich informierten und verst\u00e4ndigen Verbraucher, der eine dem Anlass angemessene hohe Aufmerksamkeit aufwendet,<strong> so attraktiv ist, dass es geeignet ist, beim Verbraucher jede rationale Entscheidung auszuschalten<\/strong>. Es ist n\u00e4mlich nicht unlauter, einen Verbraucher <strong>durch Zugabe zu veranlassen, sich mit dem eigenen Angebot zu besch\u00e4ftigen<\/strong>.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignJustify\">Der durchschnittlich informierte und verst\u00e4ndige Verbraucher wird sich bei der gebotenen hohen Aufmerksamkeit auch nicht durch die Ank\u00fcndigung unter Zeitdruck setzen lassen, dass \u201eschon hunderte Bestellungen\u201c vorliegen, sondern dies als \u00fcbliche reklamehafte Wendung verstehen, die den Absatz des beworbenen Produkts f\u00f6rdern soll.<\/p>\n<p class=\"ErlText AlignJustify\">Aus prozessualer Sicht ist an dieser Entscheidung noch erw\u00e4hnenswert, dass die (f\u00fcr einen Unterlassungsanspruch erforderliche)\u00a0<strong>Wiederholungsgefahr<\/strong> zu einem bestimmten Begehren deshalb\u00a0<strong>verneint<\/strong> wurde, weil sich die <strong>Beklagte bei dem\u00a0Versto\u00df auf einem Irrtum berief\u00a0<\/strong>(\u00dcbersehen einer Gesetzes\u00e4nderung). Nach Erkennen des Irrtums sei die durch eine Gesetzes\u00e4nderung unrichtig gewordene Angabe berichtigt und die unrichtige Angabe im Prozess nicht als rechtm\u00e4\u00dfig verteidigt worden. Die Wiederholungsgefahr kann unter Umst\u00e4nden dann ausgeschlossen sein, wenn der Wettbewerbsversto\u00df der Beklagten auf einem Irrtum beruhte und der Beklagte von sich aus\u00a0&#8211;\u00a0etwa durch Berichtigung des Fehlers\u00a0&#8211;\u00a0eine Handlung gesetzt hat, die seine Sinnes\u00e4nderung nach au\u00dfen klar erkennen l\u00e4sst. Der OGH sah hierin keine krasse Fehlentscheidung des Berufungsgerichts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 25.3.2014, 4 Ob 28\/14t Wie hier im Blog\u00a0bereits berichtet, hat der OGH schon\u00a0vor einigen Monaten\u00a0ausgesprochen, dass das Angebot der Zugabe eines hochwertigen Mobiltelefons zu einem Versicherungsprodukt mit langfristiger Bindung beim durchschnittlich informierten und verst\u00e4ndigen Verbraucher, der eine dem Anlass angemessene hohe Aufmerksamkeit aufwendet, nicht dazu f\u00fchrt, dass er sich allein wegen der Zugabe, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[4,7],"tags":[36,37,753,224,277,616,556,387,754,756,558,755,441],"class_list":["post-1151","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uwg-werberecht","category-verfahrensrecht","tag-aggressive-geschaftspraktik","tag-aggressive-werbung","tag-irrtum","tag-koppelungsangebot","tag-ogh","tag-unlautere-geschaeftspraktik","tag-unterlassungsanspruch","tag-uwg","tag-vki","tag-wegfall-der-wiederholungsgefahr","tag-wiederholungsgefahr","tag-zugabe","tag-zugabenverbot"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1151","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1151"}],"version-history":[{"count":8,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1151\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1159,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1151\/revisions\/1159"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1151"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1151"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1151"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}