{"id":1103,"date":"2014-04-07T15:14:00","date_gmt":"2014-04-07T15:14:00","guid":{"rendered":"http:\/\/media-law.at\/?p=1103"},"modified":"2014-04-14T16:17:18","modified_gmt":"2014-04-14T16:17:18","slug":"wortneubildung-in-fremdsprache-unterscheidungskraft-fehlt-wenn-bezug-zu-beschaffenheit-expressglass","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/media-law.at\/?p=1103","title":{"rendered":"Marke aus Wortneubildung in Fremdsprache: Unterscheidungskraft fehlt wenn Bezug zu Beschaffenheit (EXPRESSGLASS)"},"content":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.2.2014,\u00a04 Ob 11\/14t<\/p>\n<p>Die Antragstellerin ist Inhaberin der international registrierten Wortmarke <strong>EXPRESSGLASS<\/strong> f\u00fcr Waren der Klassen 12 und 21 (iwS Glasscheiben). Die Marke sollte via internationaler Erstreckung auch in das \u00f6sterreichische Markenregister eingetragen werden.<\/p>\n<p>Die Rechtsabteilung des \u00d6sterreichischen Patentamts stellte per Beschluss fest, dass Markenschutz in diesem Fall\u00a0nur nach Nachweis einer durch Benutzung erworbenen Unterscheidungskraft gew\u00e4hrt werden k\u00f6nne.\u00a0Die Rechtsmittelabteilung des \u00d6PA best\u00e4tigte diese Entscheidung.\u00a0Die Unterscheidungskraft fehle, wenn das Publikum die Marke als Beschreibung der Eigenschaften der damit bezeichneten Waren verstehe. Bei Wortzusammensetzungen komme es dabei auf den Gesamteindruck an; fremdsprachige Bezeichnungen seien nach dem Verst\u00e4ndnis eines nicht unerheblichen Teils der inl\u00e4ndischen Verkehrskreise zu beurteilen. Dieser verstehe EXPRESSGLASS als Hinweis darauf, dass die so bezeichneten Glaswaren aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell eingebaut oder verarbeitet werden k\u00f6nnten. Damit fehle die Unterscheidungskraft. Eine Bindung an die Schutzgew\u00e4hrung in anderen Staaten bestehe nicht.<\/p>\n<p>Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin behandelte der OGH als Revisionsrekurs; dieser war jedoch nicht berechtigt:<\/p>\n<p>Nach \u00a7\u00a04 Abs\u00a01 Z\u00a03 MSchG sind Zeichen von der Registrierung ausgeschlossen, die keine Unterscheidungskraft haben. <strong>Unterscheidungskr\u00e4ftig<\/strong> ist eine Marke, wenn sie geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung, f\u00fcr die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.\u00a0Fehlt die Unterscheidungskraft, kann das Zeichen die Hauptfunktion der Marke als betrieblicher Herkunftshinweis nicht erf\u00fcllen.\u00a0Unterscheidungskraft fehlt bei einer Wortmarke jedenfalls dann, wenn die ma\u00dfgebenden Verkehrskreise sie als <strong>Information \u00fcber die Art<\/strong> der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen verstehen, nicht aber als Hinweis auf die deren Herkunft;\u00a0eine <strong>beschreibende<\/strong> Marke iSv \u00a7\u00a04 Abs\u00a01 Z\u00a04 MSchG ist daher auch nicht unterscheidungskr\u00e4ftig iSv \u00a7\u00a04 Abs\u00a01 Z\u00a03 MSchG.\u00a0Insofern \u00fcberschneiden sich daher die Anwendungsbereiche von \u00a7\u00a04 Abs\u00a01 Z\u00a03 und Z\u00a04 MSchG.\u00a0Eine Marke ist beschreibend, wenn die beteiligten Verkehrskreise den <strong>Begriffsinhalt zwanglos und ohne komplizierte Schlussfolgerungen<\/strong> erschlie\u00dfen k\u00f6nnen.\u00a0Dabei m\u00fcssen die beteiligten Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von den Anmeldungen erfassten Waren und Dienstleistungen herstellen k\u00f6nnen.\u00a0Trifft das zu, kann <strong>auch Wortneubildungen<\/strong> die Unterscheidungskraft fehlen.<\/p>\n<p>Ob Begriffe, die einer <strong>Fremdsprache<\/strong> entnommen sind, unterscheidungskr\u00e4ftig sind, h\u00e4ngt davon ab, ob ihre <strong>Kenntnis im Inland<\/strong> im Priorit\u00e4tszeitpunkt so weit <strong>verbreitet<\/strong> war, dass der inl\u00e4ndische Verkehr einen die Kennzeichnungsfunktion ausschlie\u00dfenden Sinngehalt erkennen konnte.\u00a0Das kann auch dann zutreffen, wenn die Bezeichnung in der Fremdsprache selbst nicht gebr\u00e4uchlich ist.<\/p>\n<p>Werden Glaswaren mit \u201eEXPRESSGLASS\u201c bezeichnet, so wird das Publikum jedenfalls den Wortbestandteil GLASS auf die <strong>Beschaffenheit<\/strong> der Ware beziehen. Das Doppel-S am Wortende schadet dabei nicht, weil der <strong>Wortklang<\/strong> \u00fcbereinstimmt und den angesprochenen Kreisen zudem unterstellt werden kann, dass sie glass als englisches Wort f\u00fcr Glas erkennen. Wird nun dieser Begriff mit dem ebenfalls beschreibenden Begriff \u201eexpress\u201c zusammengef\u00fcgt, werden die angesprochenen Kreise folgern, dass auch die Zusammensetzung Eigenschaften der Ware bezeichnen soll. In weiterer Folge werden sie ohne besondere Denkoperationen annehmen, dass es sich bei EXPRESSGLASS um Glas handelt, das &#8211; aus welchem Grund auch immer &#8211; schnell verarbeitet oder eingebaut werden kann.<\/p>\n<p>Der angefochtene Beschluss wurde daher best\u00e4tigt. Der Marke wird daher in \u00d6sterreich nur unter den Voraussetzungen des \u00a7\u00a04 Abs\u00a02 MSchG Schutz zu gew\u00e4hren sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>OGH-Entscheidung vom 17.2.2014,\u00a04 Ob 11\/14t Die Antragstellerin ist Inhaberin der international registrierten Wortmarke EXPRESSGLASS f\u00fcr Waren der Klassen 12 und 21 (iwS Glasscheiben). Die Marke sollte via internationaler Erstreckung auch in das \u00f6sterreichische Markenregister eingetragen werden. Die Rechtsabteilung des \u00d6sterreichischen Patentamts stellte per Beschluss fest, dass Markenschutz in diesem Fall\u00a0nur nach Nachweis einer durch Benutzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[735,622,733,246,277,711,737,736,378,713,734],"class_list":["post-1103","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-markenrecht","tag-begriffsinhalt","tag-beschreibende-marke","tag-fremdsprache","tag-markenrecht-2","tag-ogh","tag-oepa","tag-oesterreichisches-patentamt","tag-schlussfolgerungen","tag-unterscheidungskraft","tag-unterscheidungskraft-durch-benutzung","tag-wortneubildungen"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1103","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1103"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1103\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1108,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1103\/revisions\/1108"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1103"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1103"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/media-law.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1103"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}