Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild

 

 

Zu den Persönlichkeitsrechten zählen unter anderem das Recht auf Schutz der Ehre und der Privatsphäre, das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (Bildnisschutz), das Recht am eigenen Wort, das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten, etc. Manche dieser Rechte können auch als postmortales Persönlichkeitsrecht über den Tod der Person hinaus wirken.

Zu den Dienstleistungen der Kanzlei zählt die Beratung über Ihre Möglichkeiten bei Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte und der gerichtlichen Durchsetzung bestehender Ansprüche. Vor allem im Bereich des Persönlichkeitsschutzes sind die Anspruchsgrundlagen breit gefächert im Zivil- und Strafrecht sowie im öffentlichen Recht zu finden. Die Bestimmungen des Mediengesetzes sind hier teilweise ebenfalls anwendbar. Nähere Informationen zum Medienrecht finden Sie hier.

Bei der Veröffentlichung von Fotos auf denen Sie zu sehen sind, zählt § 78 UrhG zu den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt nicht Fotografen, sondern die auf den Fotos abgebildeten Personen. Bilder von Personen dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten (oder in bestimmten Fällen von nahen Angehörigen) verletzt würden. Die schutzwürdigen Interessen sind im Einzelfall abzuwägen und nach objektiven Gesichtspunkten zu prüfen. Auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang in dem das Foto veröffentlicht wurde, sind zu berücksichtigen.

Zu den gängigsten Beratungssituationen zählen unter anderem:

  • Abträgliche Berichterstattung in den Medien
  • Medienberichte über private Lebensumstände oder den höchstpersönlichen Lebensbereich
  • Öffentliche Ehrenbeleidigungen oder zur Kreditschädigung geeignete Aussagen (zB auch im Internet)
  • Fotografieren ohne Einwilligung und Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Fotos bzw Fotografieren mit Einwilligung jedoch Veröffentlichung in unerwünschtem Zusammenhang
  • Veröffentlichung oder Verwertung geheimer Aufnahmen (zB von Gesprächen)
  • Zustimmungslose Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Aktuelle Blog-Beiträge zum Thema Persönlichkeitsrecht finden Sie hier.