Produktpiraterie

 

Unter Produktpiraterie wird das Nachahmen („Fälschen“) von Waren verstanden. Kopien von Original-Produkten bzw. hochgradig ähnlich nachgeahmte Produkte werden in Verkehr gebracht und oftmals zu weit niedrigeren Preisen angeboten. Dabei werden gezielt Marken-, Patent-, Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt.

Mit 1. Jänner 2014 ist die neue Produktpiraterie-VO in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt Zollmaßnahmen gegen Waren, die unter Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Solche Waren können auf Antrag oder von Amts wegen an der EU-Außengrenzen oder Flughäfen vom Zoll abgefangen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann eine Vernichtung der Waren durch den Zoll möglich.

Die Kanzlei berät Sie gerne in Fragen rund um Rechte und Pflichten nach der Produktpiraterie-VO.

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