Domainrecht

 

Unter dem Begriff „Domainrecht“ werden im Allgemeinen sämtliche Rechtsvorschriften verstanden, die im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verwendung von Kennzeichen und/oder Namen als Bestandteil von Domains zur Anwendung kommen – denn ein eigenes Domaingesetz existiert nicht.

Das Domain Name System (DNS) dient dazu, Namen in IP-Adressen zu übersetzen. Jeder Domain-Name besteht dabei aus mehreren Teilen (Levels): Die prominenteste Stellung nehmen die Top-Level-Domains (zB .at) und die Second-Level-Domains (zB media-law) ein.

Das Domainrecht ist vom Prioritätsprinzip geprägt. Eine Domain kann es nur ein einziges Mal geben. Wer sie zuerst registriert hat, kann faktisch darüber verfügen. Dieser Umstand sorgt jedoch auch für die meisten Rechtsstreitigkeiten rund um Domains. Die Frage, wer das bessere Recht an einer Domain hat und welche Inhalte unter dieser Domain abrufbar gehalten werden dürfen, führt oft zu Unstimmigkeiten.

Den Grundsätzen des Kennzeichenrechts folgend, ist bei Domainstreitigkeiten zunächst zu prüfen, ob ältere Rechte am Domain-Namen bestehen und gegebenenfalls Identität oder Ähnlichkeit vorliegt und Verwechslungsgefahr mit dem Inhaber des älteren Kennzeichenrechts besteht. Dabei ist auch der Inhalt der abrufbar gehaltenen Internetseite maßgeblich.

Zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen zählen insbesondere:

Daneben stellt sich bei Sachverhalten mit Auslandsbezug oft die Frage nach dem anwendbaren Recht sowie dem Gerichtsstand.

Die Kanzlei berät Sie gerne rund um folgende Fragestellungen:

  • Ansprüche bei einer Kollision zwischen Domains bzw Kennzeichenrechten und Domains
  • Domaingrabbing, Cyber-Squatting
  • Handel mit Domains
  • Außergerichtliche Streitschlichtungsmaßnahmen (u.a. ICANN-Verfahren)
  • Gerichtliche Rechtsdurchsetzung
  • uvm

Falls Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, kontaktieren Sie bitte die Kanzlei.