E-Commerce-Recht

 

Der Begriff „E-Commerce“ wird zumeist als Überbegriff für den elektronischen Handel verwendet. Darunter fällt vor allem der über das Internet abgewickelte Geschäftsverkehr (Online-Handel, Versandhandel, Online-Dienstleistungen, etc).

Die Vorteile des E-Commerce liegen vor allem in den wegfallenden Ladenöffnungszeiten und Anfahrtswegen, der einfachen Überwindung räumlicher Distanz, besseren Preisvergleichsmöglichkeiten sowie einem beinahe unbegrenzt scheinenden Warenangebot. Der elektronische Handel birgt jedoch auch zahlreiche Risiken. Aus diesem Grund existieren zahlreiche gesetzliche Sonderbestimmungen, die (vor allem Konsumenten) vor Nachteilen schützen sollen.

Die Kanzlei berät Sie gerne in folgenden Bereichen:

  • Vertragsabschlüsse im Internet / elektronische Vertragsabschlüsse
  • Sondervorschriften für Verbraucher
  • Internet-Auktionen
  • Betreiben eines Webshops
  • Erstellung von AGB für den elektronischen Geschäftsverkehr
  • Vorschriften für Diensteanbieter: zB Informationspflichten, Haftungsbestimmungen
  • Elektronische Signatur
  • etc.

Bitte nehmen Sie für Anfragen oder Terminvereinbarungen Kontakt auf.