Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat am 22. März 2013 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Gründung von GmbHs in Österreich wieder attraktiver machen soll. Mit dem GesRÄG 2013 (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013) soll das GmbH-Gesetz, die IO, das NTG, das RATG und das KStG 1988 geändert werden.

Die Höhe des nach österreichischem Recht bisher zur Gründung einer GmbH notwendigen Mindeststammkapitals ist mit € 35.000,- im europäischen Vergleich am höchsten und soll auf € 10.000,- abgesenkt werden. Wie bisher soll dieses Mindeststammkapital nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden müssen. Mit der Senkung des Stammkapitals auf mindestens € 10.000 nähert sich Österreich dem EU-Durchschnitt an. Dieser liegt derzeit bei € 7.000 bis € 8.000.

Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals werden auch die bei der Gründung anfallenden tarifmäßigen Notariats- und Rechtsanwaltskosten entscheidend gesenkt (auf etwa die Hälfte des bisherigen Betrags). Zusätzlich dazu soll für die Gründung bestimmter Einpersonen-Gesellschaften mittels einer „Mustersatzung“ ein eigener, stark verbilligter Tarif eingeführt werden.

Die Gründungsanzeige in der Wiener Zeitung wird ebenfalls nicht mehr notwendig sein. Der Umstand, dass eine neu gegründete GmbH im Firmenbuch eingetragen wurde, soll in Zukunft nur mehr über die Ediktsdatei bekannt gemacht werden.

Das GesRÄG 2013 soll mit 1. 7. 2013 in Kraft treten.