Immaterieller Schadenersatz für „Victim Blaming“: Medienherausgeber benutzt seine Tageszeitung, um sich als „wahres Opfer“ darzustellen.

OLG Wien Entscheidung vom 27.11.2023, 33 R 109/23a   Sachverhalt: Die Klägerin war Moderatorin bei „o**.TV“. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitungen „Ö***“ (Kaufausgabe) und „o***“ (Gratis-Ausgabe). Die Klägerin warf dem Geschäftsführer und Herausgeber...